Die Vorsorgeversicherung ist eine automatische Deckungserweiterung in Haftpflichtverträgen, die neue, bisher nicht gemeldete Risiken innerhalb eines Versicherungsjahres vorläufig mitversichert, bis der Versicherungsnehmer sie anzeigt.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure dient die Vorsorgeversicherung dazu, unbemerkte oder neue Risiken ohne Deckungslücke abzusichern. Sie schützt also für eine Übergangszeit, falls Tätigkeiten aufgenommen oder Projekte gestartet werden, die noch nicht explizit im Vertrag erfasst sind.
Wichtige Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Vorsorgedeckung, automatische Risikoerweiterung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Vorsorgeversicherung ein wichtiger Sicherheitsmechanismus. Sie verhindert Deckungslücken, wenn z. B. ein neues Tätigkeitsfeld aufgenommen wird oder ein Projekt unbemerkt ein höheres Risiko birgt. Dennoch ersetzt sie nicht die Pflicht, Änderungen aktiv zu melden – tut man dies nicht, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall entfallen.
Ein Architekturbüro übernimmt erstmals ein Projekt zur BIM-Koordination. Diese Tätigkeit ist in seiner Berufshaftpflicht noch nicht aufgeführt. Dank der Vorsorgeversicherung besteht zunächst Schutz. Das Büro muss den neuen Leistungsbereich jedoch zeitnah beim Versicherer melden, damit er dauerhaft in die Police aufgenommen wird.
Neue Risiken, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen und zum Berufsbild passen.
Ja. Die Vorsorgeversicherung überbrückt nur bis zur Meldung.
Die Beiträge werden nachträglich angepasst, sobald das Risiko dauerhaft eingeschlossen ist.
Nein. Nur berufsbildtypische Tätigkeiten sind umfasst.
Nein, aber sie ist ein gängiger Bestandteil moderner Berufshaftpflichtverträge.
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