Definition
Die Vorsorgeversicherung ist eine automatische Deckungserweiterung in Haftpflichtverträgen, die neue, bisher nicht gemeldete Risiken innerhalb eines Versicherungsjahres vorläufig mitversichert, bis der Versicherungsnehmer sie anzeigt.
Erklärung / Hintergrund
In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure dient die Vorsorgeversicherung dazu, unbemerkte oder neue Risiken ohne Deckungslücke abzusichern. Sie schützt also für eine Übergangszeit, falls Tätigkeiten aufgenommen oder Projekte gestartet werden, die noch nicht explizit im Vertrag erfasst sind.
Wichtige Merkmale:
- Automatischer Schutz: Sobald ein neues Risiko entsteht, ist es vorläufig versichert.
- Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer muss das neue Risiko dem Versicherer nachträglich melden.
- Beitragsanpassung: Der Versicherer darf den Beitrag nachträglich anpassen, wenn das Risiko dauerhaft aufgenommen wird.
- Deckungsumfang: Gilt nur für Tätigkeiten, die dem Berufsbild entsprechen. Berufsbildfremde Tätigkeiten (z. B. Bauträgerleistungen) sind nicht mitversichert.
Abgrenzung:
- Vorsorgeversicherung: automatischer Übergangsschutz für neue Risiken.
- Versehensklausel: schützt, wenn eine Tätigkeit versehentlich nicht gemeldet wurde.
- Nachhaftung: sichert Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit nach Vertragsende ab.
Synonyme: Vorsorgedeckung, automatische Risikoerweiterung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Vorsorgeversicherung ein wichtiger Sicherheitsmechanismus. Sie verhindert Deckungslücken, wenn z. B. ein neues Tätigkeitsfeld aufgenommen wird oder ein Projekt unbemerkt ein höheres Risiko birgt. Dennoch ersetzt sie nicht die Pflicht, Änderungen aktiv zu melden – tut man dies nicht, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall entfallen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro übernimmt erstmals ein Projekt zur BIM-Koordination. Diese Tätigkeit ist in seiner Berufshaftpflicht noch nicht aufgeführt. Dank der Vorsorgeversicherung besteht zunächst Schutz. Das Büro muss den neuen Leistungsbereich jedoch zeitnah beim Versicherer melden, damit er dauerhaft in die Police aufgenommen wird.
FAQ
Was ist durch die Vorsorgeversicherung gedeckt?
Neue Risiken, die im laufenden Versicherungsjahr entstehen und zum Berufsbild passen.
Muss ich das neue Risiko melden?
Ja. Die Vorsorgeversicherung überbrückt nur bis zur Meldung.
Kostet die Vorsorgeversicherung extra?
Die Beiträge werden nachträglich angepasst, sobald das Risiko dauerhaft eingeschlossen ist.
Sind auch berufsfremde Tätigkeiten abgedeckt?
Nein. Nur berufsbildtypische Tätigkeiten sind umfasst.
Ist die Vorsorgeversicherung Pflicht?
Nein, aber sie ist ein gängiger Bestandteil moderner Berufshaftpflichtverträge.
Verwandte Begriffe
- Versicherte Tätigkeit
- Versichertes Risiko
- Versehensklausel
- Nachhaftung
- Berufshaftpflichtversicherung
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