Planen, koordinieren, überwachen, dokumentieren: Architekt:innen tragen enorme Verantwortung. Fehlentscheidungen wirken sich direkt auf Baukosten, Termine und Sicherheit aus. Gleichzeitig bringt der Büroalltag ebenfalls Risiken mit sich – vom Kundentermin bis hin zur Baustellenbegehung.
Genau deshalb existieren zwei unterschiedliche Versicherungen: Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Sie klingen ähnlich, schützen aber völlig verschiedene Schadensarten. Missverständnisse führen hier schnell zu gefährlichen Versicherungslücken.
Dieser Artikel zeigt präzise, praxisnah und ohne Fachchinesisch:
Damit hast du am Ende die vollständige Entscheidungsgrundlage für dein Architekturbüro.
Berufshaftpflicht: Deckt Planungs-, Beratungs- und Aufsichtsfehler eines Architekten ab.
Betriebshaftpflicht: Deckt Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ab.
Während die Berufshaftpflicht also Fehler in der fachlichen Tätigkeit absichert – also in HOAI-Leistungen, Planung, Bauüberwachung, Gutachten –, deckt die Betriebshaftpflicht organisatorische Risiken des Büroalltags ab.
Merksatz: Die Berufshaftpflicht schützt deine berufliche Expertise. Die Betriebshaftpflicht schützt deinen laufenden Geschäftsbetrieb.
Die Berufshaftpflicht ist das Herzstück des Risikomanagements eines Architekturbüros. Sie sichert alle Schäden ab, die direkt aus der Planung, Beratung oder Bauüberwachung entstehen.
Gedeckt sind insbesondere:
Bei einem Fassadenanschluss wurde die Abdichtung falsch eingeplant.
Folgen:
Schadenhöhe: ca. 65.000 € → vollständig durch die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Nachhaftung: Ein entscheidender Punkt
Die Berufshaftpflicht deckt oft Schäden ab, die Jahre nach Projektabschluss auftreten – häufig mindestens 5 Jahre, je nach Kammerordnung sogar länger.
Nicht versichert sind:
Merksatz: Die Berufshaftpflicht deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab, die durch planerische oder beratende Fehler eines Architekten entstehen.
Die Betriebshaftpflicht schützt alles, was im organisatorischen Ablauf eines Architekturbüros schieflaufen kann – also klassische Betriebs- und Verkehrsrisiken.
Typische gedeckte Schäden:
Ein Mitarbeiter stößt beim Baustellenmeeting das iPad des Bauherrn vom Tisch.
Schadenhöhe: 900 € → Betriebshaftpflicht.
Nicht gedeckt sind:
|
Risikoart |
Betriebshaftpflicht |
Berufshaftpflicht |
|
Sturz im Büro |
ja |
nein |
|
Beschädigung von Kundeneigentum |
ja |
nein |
|
Fehlerhafte Statik |
nein |
ja |
|
Fehler im Gutachten |
nein |
ja |
|
Reine Vermögensschäden |
nein |
ja |
Für jede Eintragung in die Architektenkammer ist die Berufshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Typische Mindestdeckungssummen nach Kammerordnungen (je Bundesland leicht abweichend):
Rechtsgrundlagen:
Aber praktisch unverzichtbar, wenn:
Viele Auftraggeber fordern sie heute vertraglich, v. a. bei öffentlichen Ausschreibungen.
Infobox:
Die Kosten unterscheiden sich deutlich.
Preisfaktoren:
Betriebshaftpflicht – typische Kosten
Preisfaktoren:
Wichtig: Kombipakete
Die meisten Versicherer bieten Berufshaftpflichtversicherungen inklusive eines Betriebshaftpflichtversicherungsbausteines an:
Kurzantwort: Ja – in 95 % der Fälle unbedingt.
Die Policen decken komplett unterschiedliche Schadensarten ab. Eine ersetzt die andere nicht.
Wenn nur Berufshaftpflicht vorhanden ist:
→ unversichert bei Kunden- oder Betriebsunfällen
Wenn nur Betriebshaftpflicht vorhanden ist:
→ unversichert bei Planungs- oder Beratungsfehlern (existenzbedrohendes Risiko!)
Definition Doppelabsicherung: die Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht, um sowohl Planungsfehler als auch Betriebsrisiken vollständig abzudecken.
Entwurfsarchitekt:innen
Generalplaner:innen
Architekten mit LPH 8 (Bauüberwachung)
Architekturbüros mit Kundenverkehr
Freie Architekt:innen ohne Bürobesucher
Die Berufshaftpflicht schützt dich vor den teuersten Risiken deines Berufs: Planungs- und Beratungsfehlern. Die Betriebshaftpflicht schützt alles, was im Büro, beim Kunden oder auf der Baustelle passieren kann. Erst beide Policen zusammen bieten den vollständigen, professionellen Schutz, den moderne Architekturbüros benötigen.
Sie möchten Gewissheit richtig versichert zu sein? Wir beraten Sie gerne:
Ja. Ohne sie ist keine Eintragung in die Architektenkammer möglich.
Ja, sofern diese aus beruflichen Tätigkeiten wie Planung oder Beratung entstehen.
In vielen Fällen ja – vor allem bei häufigen Kundenterminen und Baustellenbesuchen.
1.000–3.000 € jährlich, abhängig von Umfang und Projektrisiko.
Nein – niemals. Das ist ausschließlich Aufgabe der Berufshaftpflicht.