Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht für Architekten: Der entscheidende Unterschied – einfach erklärt
Planen, koordinieren, überwachen, dokumentieren: Architekt:innen tragen enorme Verantwortung. Fehlentscheidungen wirken sich direkt auf Baukosten, Termine und Sicherheit aus. Gleichzeitig bringt der Büroalltag ebenfalls Risiken mit sich – vom Kundentermin bis hin zur Baustellenbegehung.
Genau deshalb existieren zwei unterschiedliche Versicherungen: Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Sie klingen ähnlich, schützen aber völlig verschiedene Schadensarten. Missverständnisse führen hier schnell zu gefährlichen Versicherungslücken.
Dieser Artikel zeigt präzise, praxisnah und ohne Fachchinesisch:
- Was der Kernunterschied ist
- Welche Schäden jede Police übernimmt
- Was gesetzlich vorgeschrieben ist
- Was Architekten wirklich brauchen
- Was die Versicherungen kosten
- Praxisbeispiele + Checklisten
- Klare Empfehlungen für verschiedene Architektentypen
Damit hast du am Ende die vollständige Entscheidungsgrundlage für dein Architekturbüro.
Der Kernunterschied: Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht
Berufshaftpflicht: Deckt Planungs-, Beratungs- und Aufsichtsfehler eines Architekten ab.
Betriebshaftpflicht: Deckt Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ab.
Während die Berufshaftpflicht also Fehler in der fachlichen Tätigkeit absichert – also in HOAI-Leistungen, Planung, Bauüberwachung, Gutachten –, deckt die Betriebshaftpflicht organisatorische Risiken des Büroalltags ab.
Praxisbeispiele zur Abgrenzung
- Ein Bauherr stolpert im Büro über ein Kabel → Betriebshaftpflicht
- Eine fehlerhafte Statik verursacht Mehrkosten auf der Baustelle → Berufshaftpflicht
- Eine Mitarbeiterin beschädigt bei einem Kundentermin Musterteile → Betriebshaftpflicht
- Ein falsch erstelltes Brandschutzkonzept führt zu Umplanungen → Berufshaftpflicht
Merksatz: Die Berufshaftpflicht schützt deine berufliche Expertise. Die Betriebshaftpflicht schützt deinen laufenden Geschäftsbetrieb.
Was deckt die Architekten-Berufshaftpflicht ab?
Die Berufshaftpflicht ist das Herzstück des Risikomanagements eines Architekturbüros. Sie sichert alle Schäden ab, die direkt aus der Planung, Beratung oder Bauüberwachung entstehen.
Gedeckt sind insbesondere:
- Planungsfehler (z. B. mangelhafte Detailplanung)
- Fehler in der Objektüberwachung
- statische Fehler oder fehlerhafte Berechnungen
- falsche oder unvollständige Gutachten
- Pflichtverletzungen aus HOAI-Leistungen
- Schäden durch falsche Kostenermittlungen
- Schäden durch fehlerhafte Ausschreibungen
- reine Vermögensschäden (z. B. teure Nachträge, Verzögerungen)
Praxisbeispiel – Detailplanungsfehler
Bei einem Fassadenanschluss wurde die Abdichtung falsch eingeplant.
Folgen:
- Feuchteschäden an der Dämmung
- Sanierung zweier Gewerke
- Verzögerung um 4 Wochen
Schadenhöhe: ca. 65.000 € → vollständig durch die Berufshaftpflicht abgedeckt.
Nachhaftung: Ein entscheidender Punkt
Die Berufshaftpflicht deckt oft Schäden ab, die Jahre nach Projektabschluss auftreten – häufig mindestens 5 Jahre, je nach Kammerordnung sogar länger.
Nicht versichert sind:
- vorsätzliche Fehler
- Bauausführung durch das Büro selbst
- Tätigkeiten außerhalb des Berufsbildes
- IT- und Cyberrisiken (separate Police)
Merksatz: Die Berufshaftpflicht deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab, die durch planerische oder beratende Fehler eines Architekten entstehen.
Was deckt die Betriebshaftpflicht für Architekten ab?
Die Betriebshaftpflicht schützt alles, was im organisatorischen Ablauf eines Architekturbüros schieflaufen kann – also klassische Betriebs- und Verkehrsrisiken.
Typische gedeckte Schäden:
- Sturz eines Kunden im Büro
- Schäden bei Kundenterminen
- Unfälle auf der Baustelle, bei denen fremdes Eigentum beschädigt wird
- durch Mitarbeitende verursachte Schäden
- Schäden auf Veranstaltungen, Präsentationen oder Messen
- Schlüsselverlust (häufiges Zusatzmodul)
Praxisbeispiel – Schaden beim Kundentermin
Ein Mitarbeiter stößt beim Baustellenmeeting das iPad des Bauherrn vom Tisch.
Schadenhöhe: 900 € → Betriebshaftpflicht.
Nicht gedeckt sind:
- Planungsfehler
- Beratungsfehler
- Fehler in Gutachten
- reine Vermögensschäden
- Schäden aus der Bauausführung (oder Montageleistungen)
Vergleichstabelle
|
Risikoart |
Betriebshaftpflicht |
Berufshaftpflicht |
|
Sturz im Büro |
ja |
nein |
|
Beschädigung von Kundeneigentum |
ja |
nein |
|
Fehlerhafte Statik |
nein |
ja |
|
Fehler im Gutachten |
nein |
ja |
|
Reine Vermögensschäden |
nein |
ja |
Pflicht vs. freiwillig – was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Berufshaftpflicht = gesetzliche Pflicht
Für jede Eintragung in die Architektenkammer ist die Berufshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Typische Mindestdeckungssummen nach Kammerordnungen (je Bundesland leicht abweichend):
- 1–3 Mio. € für Personenschäden
- 250.000–500.000 € für Sach- und Vermögensschäden
Rechtsgrundlagen:
- Baukammergesetz (je Bundesland)
- HOAI
- BGB-Werkvertrag (§§ 631–650)
Betriebshaftpflicht = nicht gesetzlich vorgeschrieben
Aber praktisch unverzichtbar, wenn:
- Mitarbeitende beschäftigt werden
- häufig Kundenverkehr besteht
- Baustellenbesuche stattfinden
- teure Geräte transportiert oder verwendet werden
Viele Auftraggeber fordern sie heute vertraglich, v. a. bei öffentlichen Ausschreibungen.
Infobox:
- Pflicht: Berufshaftpflicht
- Empfohlen: Betriebshaftpflicht
- Optional: Cyber, Rechtsschutz, IT-Eigenschaden, Ausland
Kostenvergleich: Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht
Die Kosten unterscheiden sich deutlich.
Berufshaftpflicht – typische Kosten
- Berufseinsteiger: ca. 1.000–1.500 € jährlich
- Kleine Büros (2-3 MA): 1.500–3.000 €
- Generalplaner (ab 3 MA): 3.000+ €
Preisfaktoren:
- Projektvolumen
- Leistungsbilder (LPH 1–9 oder reduziert)
- Generalplanung ja/nein
- Deckungssumme
- Umsatz
- Risiko der Gewerke
- Subplaner-Mitversicherung
Betriebshaftpflicht – typische Kosten
- 150–400 € für kleine Büros
- 400–1.000 € bei Mitarbeitenden und regelmäßigem Fremdverkehr
- 1.000+ € für größere Büros mit mehreren Teams
Preisfaktoren:
- Mitarbeitendenzahl
- Besucherverkehr
- Außentermine
- Baustellenrisiko
- Zusatzmodule (Schlüsselverlust, Mietsachschäden)
Wichtig: Kombipakete
Die meisten Versicherer bieten Berufshaftpflichtversicherungen inklusive eines Betriebshaftpflichtversicherungsbausteines an:
- kein Deckungslücken-Risiko
- oft günstiger als Einzelverträge
- einheitliche Schadenbearbeitung
Brauchen Architekten beide Versicherungen?
Kurzantwort: Ja – in 95 % der Fälle unbedingt.
Die Policen decken komplett unterschiedliche Schadensarten ab. Eine ersetzt die andere nicht.
Wenn nur Berufshaftpflicht vorhanden ist:
→ unversichert bei Kunden- oder Betriebsunfällen
Wenn nur Betriebshaftpflicht vorhanden ist:
→ unversichert bei Planungs- oder Beratungsfehlern (existenzbedrohendes Risiko!)
Definition Doppelabsicherung: die Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht, um sowohl Planungsfehler als auch Betriebsrisiken vollständig abzudecken.
Mini-How-To: Welche Versicherung braucht welcher Architektentyp?
Entwurfsarchitekt:innen
- Berufshaftpflicht zwingend
- Betriebshaftpflicht empfohlen
Generalplaner:innen
- Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme (3–5 Mio. €)
- Betriebshaftpflicht immer
- Subplaner-Mitversicherung prüfen
Architekten mit LPH 8 (Bauüberwachung)
- Berufshaftpflicht mit starker Überwachungsdeckung
- Betriebshaftpflicht für Baustellenrisiken
Architekturbüros mit Kundenverkehr
- Betriebshaftpflicht unverzichtbar
- evtl. Zusatz: Schlüsselverlust, Mietsachschäden
Freie Architekt:innen ohne Bürobesucher
- Berufshaftpflicht zwingend
- Betriebshaftpflicht abhängig von Termindichte
Checkliste: So wählst du die richtige Kombination
- Welche Leistungsphasen bearbeite ich regelmäßig?
- Habe ich Kundenverkehr im Büro?
- Bin ich auf Baustellen unterwegs?
- Arbeite ich als Generalplaner?
- Habe ich Mitarbeitende?
- Übernehme ich Gutachtertätigkeiten?
- Habe ich Subplaner?
- Wie hoch ist mein durchschnittliches Projektvolumen?
Fazit: Zwei Versicherungen – ein kompletter Schutz
Die Berufshaftpflicht schützt dich vor den teuersten Risiken deines Berufs: Planungs- und Beratungsfehlern. Die Betriebshaftpflicht schützt alles, was im Büro, beim Kunden oder auf der Baustelle passieren kann. Erst beide Policen zusammen bieten den vollständigen, professionellen Schutz, den moderne Architekturbüros benötigen.
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FAQs
Ist die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?
Ja. Ohne sie ist keine Eintragung in die Architektenkammer möglich.
Deckt die Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden?
Ja, sofern diese aus beruflichen Tätigkeiten wie Planung oder Beratung entstehen.
Brauche ich eine Betriebshaftpflicht, wenn ich solo arbeite?
In vielen Fällen ja – vor allem bei häufigen Kundenterminen und Baustellenbesuchen.
Was kostet eine gute Berufshaftpflicht?
1.000–3.000 € jährlich, abhängig von Umfang und Projektrisiko.
Kann eine Betriebshaftpflicht Planungsfehler abdecken?
Nein – niemals. Das ist ausschließlich Aufgabe der Berufshaftpflicht.
