Ingenieure haften für zwei völlig unterschiedliche Risikobereiche: Planungsverantwortung und Betriebsrisiken. Genau deshalb reicht eine einzelne Haftpflichtversicherung fast nie aus. Die entscheidende Frage lautet: Welche Police greift in welchem Schadenfall – und warum?
Kurz gesagt:
Damit entscheidet die Ursache – nicht der Ort des Geschehens.
Dieser Leitfaden liefert eine klare Trennung, echte Praxisbeispiele, eine Vergleichstabelle sowie eine Entscheidungshilfe für Ingenieurbüros jeder Größe.
Ingenieure brauchen fast immer beide Versicherungen. Denn beide Policen sichern komplett unterschiedliche Schadensarten ab:
Wichtig: Reine Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht fast immer ausgeschlossen – diese Deckung liegt ausschließlich in der Berufshaftpflicht.
Die beiden Versicherungen wirken ähnlich, denn beide decken in der Regel Personen- und Sachschäden an fremdem Eigentum ab. Der Unterschied liegt jedoch in der Schadenursache:
Verstärkt wird die Verwirrung durch Kombitarife und uneinheitliche Begriffe.
In Kammer- oder HOAI-Kontexten ist die Berufshaftpflicht verpflichtend, während die Betriebshaftpflicht als „optional“ gilt – praktisch ist sie das jedoch nicht.
Kurzdefinitionen:
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden, sofern kein fachlicher Fehler vorliegt.
Beispiel: Beim Aufmaß stößt ein Mitarbeiter ein hochsensibles Messgerät des Kunden um → Betriebshaftpflichtfall.
Die Berufshaftpflicht schützt vor Personen-, Sach- und echten Vermögensschäden aus fachlichen Fehlern – das zentrale Risiko jedes Ingenieurs.
Beispiel: Ein falscher Schalungsplan führt zu Betonierfehlern → neue Betonierung zuzüglich eventueller Verzögerungskosten → Berufshaftpflichtfall.
Die Berufshaftpflicht von Ingenieuren ist eng mit technischen Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft. Sie bestimmen, welche Leistung geschuldet war, wann ein Fehler vorliegt und wie Haftungsansprüche bewertet werden. Deshalb sind folgende Grundlagen für jeden Ingenieur relevant:
Für die Berufshaftpflicht ist dieses Umfeld entscheidend: Je klarer die Leistung definiert ist, desto eindeutiger lässt sich ein Planungs- oder Beratungsfehler zuordnen.
| Kriterium | Berufshaftpflicht | Betriebshaftpflicht |
|---|---|---|
| Schadenart | Personen-, Sach- und (echte) Vermögensschäden durch Planung/Überwachung | Personen- & Sachschäden + Folgeschäden |
| Ursache | Fachlicher Fehler | Unfall / Missgeschick |
| Pflichtstatus | Pflicht für beratende Ingenieure (Kammer/HOAI) | Rechtlich freiwillig, praktisch notwendig |
| Typische Fälle | Statikfehler, falsche LV, Gutachtenfehler | Umgestoßene Geräte, Stolperunfälle |
| Ausschlüsse | Vorsatz, nicht berufstypische Tätigkeiten | Vorsatz, Reine Vermögensschäden, interne Schäden |
Fast alle Ingenieurbüros brauchen beide Versicherungen.
Begründung:
Planst du? → Berufshaftpflicht Pflicht
Hast du Kundenkontakt, Mitarbeitende oder Außeneinsätze? → Betriebshaftpflicht zwingend
Ein Lastabtrag wurde falsch berechnet → Mehrkosten in der Bauphase. → Berufshaftpflicht
Ein vergessenes Werkzeug verursacht einen schweren Sturz. → Betriebshaftpflicht
Beim Aufmaß fällt ein Gerät des Auftraggebers herunter. → Betriebshaftpflicht
Ein fehlerhaft geplantes Belüftungssystem führt zu Schimmelbildung. → Berufshaftpflicht
Wichtig: Die Ursache entscheidet, nicht der Ort des Schadens.
Die optimale Kombination hängt von Spezialisierung, Teamgröße, Tätigkeiten und Auftraggeberanforderungen ab.
| Frage | Wenn ja → |
|---|---|
| Planungsleistungen nach HOAI/ AHO? | Berufshaftpflicht |
| Aufsicht / Objektüberwachung? | Berufshaftpflicht |
| Kundenverkehr im Büro? | Betriebshaftpflicht |
| Außendienste / Baustellenbesuche? | Betriebshaftpflicht |
| Technische Ausrüstung beim Kunden? | Betriebshaftpflicht |
| Gutachterliche Tätigkeit? | Berufshaftpflicht |
Ingenieure sollten ihre Risiken sauber trennen:
Regelmäßige Überprüfung der Policen (jährlich), Anpassung an neue Tätigkeiten und genaue Prüfung von Ausschlüssen sind essenziell.
Sie wünschen eine Beratung? Oder möchten bei uns in die Betreuung wechseln? Wir beraten Sie gerne
Nein. Die Schadenursachen sind grundverschieden – keine Police deckt das Risiko der anderen.
Ja, für alle planenden Architekten & Ingenieure (Kammerberufe).
Nein. Dafür ist ausschließlich die Berufshaftpflicht zuständig.
Je nach Tätigkeitsprofil etwa 300–1.200 € pro Jahr, bei größeren Büros deutlich mehr.
Kleine Büros zahlen meist nur 100–400 € pro Jahr.
Nur wenn Vermögensschäden explizit und ausreichend hoch eingeschlossen sind.