Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht für Ingenieure

  • Dezember 2, 2025

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht – was brauchen Ingenieure wirklich?

Ingenieure haften für zwei völlig unterschiedliche Risikobereiche: Planungsverantwortung und Betriebsrisiken. Genau deshalb reicht eine einzelne Haftpflichtversicherung fast nie aus. Die entscheidende Frage lautet: Welche Police greift in welchem Schadenfall – und warum?

Kurz gesagt:

  • Die Berufshaftpflicht deckt fachliche Fehler (Planung, Berechnung, Gutachten).
  • Die Betriebshaftpflicht deckt Unfälle, Sachschäden und laufende Betriebsrisiken.

Damit entscheidet die Ursache – nicht der Ort des Geschehens.

Dieser Leitfaden liefert eine klare Trennung, echte Praxisbeispiele, eine Vergleichstabelle sowie eine Entscheidungshilfe für Ingenieurbüros jeder Größe.


Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht: Die kurze Antwort

Ingenieure brauchen fast immer beide Versicherungen. Denn beide Policen sichern komplett unterschiedliche Schadensarten ab:

  • Die Berufshaftpflicht schützt gegen Planungsfehler, Berechnungsfehler, falsche Ausschreibungen, fehlerhafte Bauüberwachung oder mangelhafte Gutachten.
  • Die Betriebshaftpflicht schützt gegen Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden, die im Büro, auf der Baustelle oder beim Kunden passieren – sofern kein Planungsfehler vorliegt.

Wichtig: Reine Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht fast immer ausgeschlossen – diese Deckung liegt ausschließlich in der Berufshaftpflicht.


Warum Ingenieure die Versicherungen oft verwechseln

Die beiden Versicherungen wirken ähnlich, denn beide decken in der Regel Personen- und Sachschäden an fremdem Eigentum ab. Der Unterschied liegt jedoch in der Schadenursache:

  • Planungsfehler → immer Berufshaftpflicht
  • Missgeschicke / Unfälle im Tagesgeschäft → immer Betriebshaftpflicht

Verstärkt wird die Verwirrung durch Kombitarife und uneinheitliche Begriffe.

In Kammer- oder HOAI-Kontexten ist die Berufshaftpflicht verpflichtend, während die Betriebshaftpflicht als „optional“ gilt – praktisch ist sie das jedoch nicht.

Kurzdefinitionen:

  • Berufshaftpflicht = Schäden, die aus geistiger Leistung entstehen (z. B. Fehlplanung, Falschberechnung, falsches LV).
  • Betriebshaftpflicht = Schäden, die durch betriebliches Handeln entstehen (z. B. Umstoßen, Fallenlassen, Unfälle).

Was deckt die Betriebshaftpflicht für Ingenieure ab?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden, sofern kein fachlicher Fehler vorliegt.

Typische gedeckte Szenarien

  • Besucher oder Auftraggeber verletzen sich im Büro.
  • Mitarbeitende beschädigen beim Kundentermin Geräte oder Inventar.
  • Umweltschäden durch Betriebsabläufe (z. B. auslaufende Stoffe).

Beispiel: Beim Aufmaß stößt ein Mitarbeiter ein hochsensibles Messgerät des Kunden um → Betriebshaftpflichtfall.

Deckungssummen & Kosten

  • Üblich: 3–10 Mio. € pauschal
  • Kleinere Ingenieurbüros: 100–400 € pro Jahr

Nicht gedeckt

  • Reine Vermögensschäden
  • Planungsfehler
  • Schäden am eigenen Inventar

4) Was deckt die Berufshaftpflicht für Ingenieure ab?

Die Berufshaftpflicht schützt vor Personen-, Sach- und echten Vermögensschäden aus fachlichen Fehlern – das zentrale Risiko jedes Ingenieurs.

Typische Schadenfälle

  • Fehler in der Statik oder Tragwerksplanung
  • Falsche Ausschreibung (VOB / HOAI-relevant)
  • Mangelhafte Objektüberwachung (Bauleitung)
  • Fehler in Gutachten oder technischen Bewertungen
  • TGA-Planungsfehler, die Betriebsschäden verursachen
  • Fehlerhafte Koordination zwischen Gewerken

Beispiel: Ein falscher Schalungsplan führt zu Betonierfehlern → neue Betonierung zuzüglich eventueller Verzögerungskosten → Berufshaftpflichtfall.

Warum Normen, Regeln und Institutionen für die Berufshaftpflicht wichtig sind

Die Berufshaftpflicht von Ingenieuren ist eng mit technischen Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft. Sie bestimmen, welche Leistung geschuldet war, wann ein Fehler vorliegt und wie Haftungsansprüche bewertet werden. Deshalb sind folgende Grundlagen für jeden Ingenieur relevant:

  • HOAI – definiert Planungs- und Überwachungsleistungen und wird oft zur Bewertung des Leistungsumfangs herangezogen. Ist jedoch eigentlich Preisrecht!
  • Ingenieurkammern – verlangen einen Versicherungsnachweis und legen Mindestdeckungssummen fest.
  • DIN-Normen – dienen als Hinweis auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und werden häufig als Maßstab bei Schadenbeurteilungen verwendet.
  • VOB / BGB-Werkvertrag – regeln, wie Mängel, Ansprüche und Schadensersatzansprüche behandelt werden.

Für die Berufshaftpflicht ist dieses Umfeld entscheidend: Je klarer die Leistung definiert ist, desto eindeutiger lässt sich ein Planungs- oder Beratungsfehler zuordnen.


5) Die 5 wichtigsten Unterschiede

Kriterium Berufshaftpflicht Betriebshaftpflicht
Schadenart Personen-, Sach- und (echte) Vermögensschäden durch Planung/Überwachung Personen- & Sachschäden + Folgeschäden
Ursache Fachlicher Fehler Unfall / Missgeschick
Pflichtstatus Pflicht für beratende Ingenieure (Kammer/HOAI) Rechtlich freiwillig, praktisch notwendig
Typische Fälle Statikfehler, falsche LV, Gutachtenfehler Umgestoßene Geräte, Stolperunfälle
Ausschlüsse Vorsatz, nicht berufstypische Tätigkeiten Vorsatz, Reine Vermögensschäden, interne Schäden

6) Brauchen Ingenieure eine oder beide Versicherungen?

Fast alle Ingenieurbüros brauchen beide Versicherungen.

Begründung:

Praxisregel:

Planst du? → Berufshaftpflicht Pflicht
Hast du Kundenkontakt, Mitarbeitende oder Außeneinsätze? → Betriebshaftpflicht zwingend


7) Praxisbeispiele: Welche Versicherung hätte gezahlt?

Fall 1 – Statikfehler

Ein Lastabtrag wurde falsch berechnet → Mehrkosten in der Bauphase. → Berufshaftpflicht

Fall 2 – Unfall auf der Baustelle

Ein vergessenes Werkzeug verursacht einen schweren Sturz. → Betriebshaftpflicht

Fall 3 – Messgerät beschädigt

Beim Aufmaß fällt ein Gerät des Auftraggebers herunter. → Betriebshaftpflicht

Fall 4 – Fehlerhafte TGA-Planung

Ein fehlerhaft geplantes Belüftungssystem führt zu Schimmelbildung. → Berufshaftpflicht

Wichtig: Die Ursache entscheidet, nicht der Ort des Schadens.


8) Wie wählt man die richtige Versicherung für das Ingenieurbüro?

Die optimale Kombination hängt von Spezialisierung, Teamgröße, Tätigkeiten und Auftraggeberanforderungen ab.

Entscheidungsfragen:

  1. Planst oder konstruierst du? (→ Berufshaftpflichtpflicht)
  2. Hast du Mitarbeitende?
  3. Bist du regelmäßig beim Kunden oder auf Baustellen?
  4. Führst du Messungen mit Geräten durch?
  5. Hast du Publikumsverkehr?

9) Checkliste: Welche Versicherung brauchst du?

Frage Wenn ja →
Planungsleistungen nach HOAI/ AHO? Berufshaftpflicht
Aufsicht / Objektüberwachung? Berufshaftpflicht
Kundenverkehr im Büro? Betriebshaftpflicht
Außendienste / Baustellenbesuche? Betriebshaftpflicht
Technische Ausrüstung beim Kunden? Betriebshaftpflicht
Gutachterliche Tätigkeit? Berufshaftpflicht

10) Fazit: Was sollten Ingenieure jetzt tun?

Ingenieure sollten ihre Risiken sauber trennen:

  • Berufshaftpflicht schützt die geistige Leistung – unverzichtbar und vorgeschrieben.
  • Betriebshaftpflicht schützt das Tagesgeschäft – praktisch unverzichtbar.

Regelmäßige Überprüfung der Policen (jährlich), Anpassung an neue Tätigkeiten und genaue Prüfung von Ausschlüssen sind essenziell.


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FAQ (Snippet-optimiert)

Reicht eine der beiden Versicherungen aus?

Nein. Die Schadenursachen sind grundverschieden – keine Police deckt das Risiko der anderen.

Ist die Berufshaftpflicht für Ingenieure Pflicht?

Ja, für alle planenden Architekten & Ingenieure (Kammerberufe).

Deckt die Betriebshaftpflicht Planungsfehler ab?

Nein. Dafür ist ausschließlich die Berufshaftpflicht zuständig.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Ingenieure?

Je nach Tätigkeitsprofil etwa 300–1.200 € pro Jahr, bei größeren Büros deutlich mehr.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Kleine Büros zahlen meist nur 100–400 € pro Jahr.

Bin ich mit einem Kombiprodukt vollständig abgesichert?

Nur wenn Vermögensschäden explizit und ausreichend hoch eingeschlossen sind.

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