Berufshaftpflicht für Ingenieur:innen – Pflicht, Schutz, Verantwortung
Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieur:innen
Wer plant, trägt Verantwortung. Und Verantwortung endet nicht am Reißbrett. Ein Berechnungsfehler, eine falsch interpretierte Norm, ein übersehener Brandschutzwert – im Ingenieurwesen kann ein einzelner Fehler Millionen kosten. Genau hier greift die Berufshaftpflichtversicherung: Sie ist das Sicherheitsnetz für diejenigen, die bauen, prüfen und konstruieren – und eine gesetzliche Pflicht für alle, die eigenverantwortlich arbeiten.
Diese Versicherung schützt nicht nur das eigene Büro vor existenzbedrohenden Forderungen, sondern sichert auch Auftraggeber und Bauherren ab. Sie ist der stille Garant, dass Fehler im Projekt nicht zu finanziellen Katastrophen führen. In einer Branche, in der Präzision und Vertrauen das Kapital sind, ist sie weit mehr als nur eine Formalität – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil professioneller Ingenieurarbeit.
- Warum Ingenieur:innen eine Berufshaftpflicht haben müssen?
- Welche Schadensarten deckt die Berufshaftpflicht ab?
- Welche Deckungssumme sind empfehlenswert?
- Kostenvergleich 2025: Was Ingenieur:innen wirklich zahlen
- Was beeinflusst den Beitrag?
- Wann ist die Berufshaftpflicht steuerlich absetzbar?
- Die beste Berufshaftpflichtversicherung finden – so geht’s
- Nachhaftung und Spezialbedingungen: Schutz über das Berufsende hinaus
- Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht – wo liegt der Unterschied?
- Fazit: Sicherheit ist planbar
Ingenieur:innen, die eigenverantwortlich tätig sind, unterliegen der Versicherungspflicht. Das ergibt sich aus den Ingenieurkammergesetzen der Länder. Ohne den Nachweis einer Berufshaftpflicht ist der Eintrag als Beratender Ingenieur in der Kammer meist gar nicht möglich.
Die Pflicht schützt beide Seiten: Auftraggeber, weil sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben – und Ingenieur:innen, weil sie nicht privat für Fehler haften müssen. Nach § 823 BGB gilt: Wer einem anderen schuldhaft Schaden zufügt, haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
Angestellte Ingenieur:innen sind in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert. Doch wer Nebentätigkeiten oder Gutachten auf eigene Rechnung durchführt, braucht eine eigene Police. Auch Auftraggeber können im Vertrag verlangen, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht – oft mit klar definierten Mindestdeckungssummen.
Definition: Die Versicherungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um die finanzielle Haftung bei beruflichen Fehlern abzusichern.
Ein klassisches Beispiel: Ein Prüfingenieur übersieht einen Konstruktionsfehler an einer Stahlstütze. Als diese später reißt, entsteht ein Millionenschaden – ohne Berufshaftpflicht müsste er persönlich für alle Folgekosten aufkommen.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieur:innen ist darauf ausgelegt, die realen Risiken des Berufsalltags abzudecken. Sie springt ein, wenn durch berufliche Fehler Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.
Typische Schadensarten im Überblick:
- Personenschäden – Verletzung von Personen, etwa durch fehlerhafte Gutachten oder unzureichende Sicherheitsprüfungen.
- Sachschäden – Beschädigung oder Zerstötung von Dingen, verursacht durch mangelhafte Planung oder Ausführung.
- Vermögensschäden – finanzielle Verluste infolge von Fehlern, die zu Mehrkosten führen.
Planungsfehler zählen zu den häufigsten Schadensursachen: eine falsche Statikberechnung, eine unzureichende Brandschutzplanung, eine fehlerhafte Bauüberwachung. Daraus resultieren Nachbesserungen, Bauverzögerungen oder Mehrkosten.
Praxisnahes Beispiel: Eine zu geringe Einfahrtshöhe im Parkhaus führt zu teuren Umbauten. Die Berufshaftpflicht trägt die Kosten – und der Ingenieur kann weiterarbeiten, ohne wirtschaftlich unterzugehen.
Wie viel Schutz ist genug? Die Antwort hängt von der Art der Tätigkeit, dem Bauvolumen und den Kammeranforderungen ab.
Ingenieur:innen sollten in der Regel Deckungssummen zwischen 1,5 und 3 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 bis 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden wählen. Diese Werte spiegeln die branchenüblichen Mindeststandards wider.
Für größere Projekte empfiehlt die Richtlinie RBBau sogar Summen ab 3 Millionen Euro. Eine zu niedrige Absicherung kann im Ernstfall bedeuten, dass Schadensersatzforderungen nur teilweise übernommen werden – der Rest verbleibt als private Haftung.
| Schadensart | Mindestdeckung | Empfehlung für Freiberufler | 
| Personenschäden | 1,5–3 Mio. € | 3 Mio. € | 
| Sachschäden | 250-500 T€ | 1 Mio. € | 
| Vermögensschäden | 250-500 T€ | 1 Mio. € | 
Ergänzend können Ingenieur:innen sogenannte Excedentendeckungen vereinbaren – Zusatzpolicen, die über die normale Versicherungssumme hinausgreifen. Das lohnt sich bei Großprojekten oder komplexen Anlagenplanungen, bei denen das Risiko von Folgeschäden besonders hoch ist.
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung hängen stark von Tätigkeit, Bürogröße und Umsatz ab. Durchschnittlich liegen sie zwischen 500 und 8.700 Euro pro Jahr.
Beispiele:
- Selbstständige Bauingenieur:innen: 1.200 – 4.500 €/Jahr
- Selbstständige Maschinenbau- / Elektroingenieur:innen: 1.000 – 3.000 €/Jahr
- Büros mit rund zehn Planern: aufwärts der 7.000 €/Jahr
- Existenzgründer: Sondertarife ab 500 €/ Jahr
Neben Umsatz und Tätigkeitsfeld spielen Faktoren wie Selbstbeteiligung, Deckungssumme und Zusatzbausteine eine Rolle.
Zusatzleistungen – etwa weltweiter Schutz, oder erweiterte Nachhaftung – können die Kosten erhöhen, aber auch entscheidend absichern.
Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich: Wer Tarife online prüft oder über spezialisierte Makler vergleicht, kann bis zu 30 Prozent sparen.
Beiträge zur Berufshaftpflicht sind steuerlich absetzbar. Selbständige führen sie als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR auf, Angestellte als Werbungskosten in der Anlage N.
Wichtig ist, dass der berufliche Zusammenhang der Police eindeutig ist. Wenn private Risiken mitversichert sind, muss der Anteil klar getrennt werden.
Beispiel: Ein Ingenieur zahlt 2.000 € Jahresbeitrag. Mit einem Steuersatz von 40 % spart er bis zu 800 € Steuern. Die Höchstgrenze für Sonderausgaben liegt bei 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbständige.
FAQ: Steuerliche Fragen zur Berufshaftpflicht
Kann ich die Berufshaftpflicht absetzen?
Ja – als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgaben (Selbständige).
Gibt es Höchstgrenzen?
Ja, 1.900 € bzw. 2.800 € jährlich.
Was gilt bei kombinierten Policen?
Der berufliche Anteil muss nachweisbar sein.
Eine saubere Trennung zwischen privaten und beruflichen Versicherungen erleichtert die steuerliche Anerkennung – und erspart Diskussionen mit dem Finanzamt.
Die „beste“ Berufshaftpflicht gibt es nicht von der Stange. Sie ist immer das Ergebnis aus Tätigkeitsfeld, Projektrisiko, Bürogröße und Bundesland. Ein Ingenieur, der Tragwerksplanung betreibt, braucht einen anderen Schutz als jemand, der technische Gebäudeausrüstungen plant oder jemand der Energieeffizienz-Gutachten schreibt.
Ein Tarifvergleich ist der erste Schritt: Laut Marktanalysen zählen VHV, HDI, Markel, Gothaer und Allianz 2025 zu den führenden Anbietern.
- VHV überzeugt mit unbegrenzter Nachhaftung
- HDI mit bestimmten Sonderkonditionen für Kammermitglieder
- Markel mit modernen Cyber-Bausteinen möglich
- Gothaer mit weltweitem Schutz möglich
- Allianz mit branchenspezifischen Tarifen für Bau- und Maschinenwesen
Spezialisierte Makler analysieren zusätzlich die individuellen Risiken – etwa Subunternehmerleistungen oder internationale Projekte. Sie erkennen Deckungslücken, bevor sie teuer werden.
Checkliste: Worauf Ingenieur:innen beim Versicherungsvergleich achten sollten
- Tätigkeitsprofil klar beschreiben (Planung, Prüfung, Beratung etc.)
- Deckungssummen auf Projektgröße abstimmen
- Nachhaftungsdauer prüfen (mind. 10 Jahre empfohlen)
- Zusatzbausteine wie Cyber oder Umwelt einbeziehen
- Anbieter mit Kammerkonditionen bevorzugen
- Makler mit Branchenerfahrung wählen
Ein gründlicher Vergleich spart nicht nur Geld, sondern sorgt dafür, dass keine Deckungslücken entstehen oder ggf. auch seltene individuelle Risiken abgedeckt sind.
Fehler im Ingenieurwesen haben oft "lange Schatten". Ein Planungsfehler kann sich erst Jahre später bemerkbar machen – etwa wenn eine Brücke nachträglich Mängel zeigt. Deshalb ist die Nachhaftung eines der zentralen Themen in der Berufshaftpflicht.
Sie sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz auch nach Berufsende oder Vertragsablauf weiterbesteht. Empfohlen werden Nachhaftungszeiten von mindestens 5 Jahren ggf. sogar 10 bis 30 Jahren. Manche Versicherer bieten sogar unbefristete Nachhaftung an.
Definition: Nachhaftung bezeichnet die vertragliche Verlängerung des Versicherungsschutzes über das Vertragsende oder aktive Berufsende hinaus, um Spätschäden aus früheren Projekten abzusichern.
Besonders bei Büroauflösungen oder Ruhestand ist das entscheidend – sonst drohen Regressforderungen, wenn ein alter Fehler plötzlich ans Licht kommt.
Ergänzend gibt es die sog. Rückwärtsversicherungen, die Schäden abdecken, die zwar entstanden, aber vor Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.
Manche Anbieter erweitern ihre Bedingungen zusätzlich um Strafrechtsschutz, Weltgeltung oder die Mitversicherung von Subunternehmern – ein Plus an Sicherheit für komplexe Projektstrukturen.
Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht werden oft verwechselt, decken aber unterschiedliche Risiken ab. Die Berufshaftpflicht sichert die fachlichen Fehler ab – also Planungs-, Berechnungs- oder Beratungsfehler. Die Betriebshaftpflicht schützt vor allgemeinen Unternehmensrisiken, etwa wenn ein Besucher im Büro stürzt oder durch einen Mitarbeiter ein Umweltschaden entsteht.
| Kriterium | Berufshaftpflicht | Betriebshaftpflicht | 
| Risikoart | Fachliche Fehler (Planung etc.) | Allgemeine Betriebsrisiken | 
| Zielgruppe | Ingenieur:innen, Architekt:innen | Unternehmen aller Branchen | 
| Kombinierbarkeit | Ja, als Kombi-Tarif oder integrierter Baustein | Ja, mit Zusatzbausteinen | 
Gut zu wissen, als integrierter Baustein in der Berufshaftpflicht oder als sog. Kombi-Tarif können beide in einer Policen gebündelt werden – sinnvoll vor allem für Büros, die sich den Verwaltungsaufwand sparen und Deckungslücken vermeiden wollen. Darüber hinaus bieten einige Versicherer integrierte Konzepte an, die zusätzlich Büro- oder Umwelthaftpflicht einschließen.
Wichtig: Es kann sinnvoll sein, private Risiken getrennt zu behandeln, um steuerliche und rechtliche Klarheit zu gewährleisten.
Die Berufshaftpflicht ist keine lästige Pflichtversicherung – sie ist die Basis jedes professionellen Ingenieurbüros. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Katastrophen, sondern schafft auch Vertrauen bei Auftraggebern, Kammern und Partnern.
Wer seine Projekte mit Sorgfalt plant, sollte den gleichen Anspruch an seine Absicherung stellen. Denn Fehler passieren – selbst den Besten. Entscheidend ist, vorbereitet zu sein, wenn sie passieren.
Eine gute Berufshaftpflicht bietet genau das: Sicherheit, Verlässlichkeit und die Freiheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – präzise Ingenieurarbeit.
FAQ – Berufshaftpflicht für Ingenieur:innen
Ja. Ohne Berufshaftpflichtversicherung ist keine Eintragung in die Ingenieurkammer möglich.
 Mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und 250.000 € für Sach-/Vermögensschäden – je nach Projektgröße mehr. 
Nein, Honorarforderungen sind kein Versicherungsfall. Es gibt aber Rechtsschutzbausteine, die solche Fälle ergänzen.
Nur, wenn die Police eine Auslandsklausel enthält. Bei EU-Projekten ist das meist problemlos, außerhalb Europas gelten eigene Bedingungen.
Das HVV-Konzept
Vorbeugen
Durch die Schulungen und Seminare sensibilisieren wir Sie und Ihr gesamtes Team zu oftmals nicht bekannten Haftungsrisiken.
Mithilfe der Werkvertragsprüfung stellen wir sicher, dass Sie keine Haftung eingehen für die Sie nicht auch Versicherungsschutz haben.
Betreuen
Als spezialisierter Versicherungmakler managen wir Ihre Versicherungsverträge aktiv.
Sei es Vermittlung neuer Versicherung (z.B. Cyberversicherung), die Optimierung Ihrer bestehenden Vertäge hinsichtlich Kosten und Leistungen oder die Klärung Ihrer Anliegen ggü. dem Versicherer.
Lösen
Im Falle eines Schadens sind wir Ihr Ansprechpartner und Sprachrrohr zum Versicherer. Durch unser Schadenmanagement und direkte Ansprechpartner beim Versicherer kommen Sie schnellstmöglich an die Ihnen zustehenden Leistungen.
