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D&O-Fragebogen und Anzeigepflicht | D&O-Glossar

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Oct 28, 2026, 12:34:55 PM

Definition

Der D&O-Fragebogen ist das Formular, mit dem der Versicherer vor Vertragsschluss das Risiko abfragt. Nach der vorvertraglichen Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung wahrheitsgemäß angeben (§ 19 VVG).

Erklärung / Hintergrund

Der Versicherer kalkuliert die D&O anhand der Angaben im Fragebogen. Typische Fragen betreffen Umsatz, Bilanz, Eigenkapital, Gesellschafter, Tochtergesellschaften, Auslandsbezug, Verluste, laufende Verfahren und bekannte Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung. Bei höheren Summen verlangen Versicherer oft zusätzlich eine Erklärung der Geschäftsführung, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die zu Ansprüchen führen könnten. Sie wird als Warranty Statement bezeichnet. Oft schließt der Versicherer Ansprüche aus Umständen, die entgegen dieser Erklärung bekannt waren, vertraglich aus.

Für die Anzeigepflicht gilt:

  • Nur Fragen in Textform: Anzuzeigen ist nur, wonach der Versicherer in Textform gefragt hat. Eine allgemeine Pflicht, ungefragt alles mitzuteilen, besteht nicht. Bei arglistigem Verschweigen kann aber auch ohne Frage eine Anfechtung drohen.
  • Bekannte Umstände: Es zählt, was der Versicherungsnehmer weiß. Bei einer GmbH ist das vor allem das Wissen der Geschäftsführer. Schließt ein Vertreter den Vertrag, zählt auch sein Wissen (§ 20 VVG).
  • Zeitpunkt: Die Pflicht besteht bis zur Abgabe der Vertragserklärung. Fragt der Versicherer danach, aber vor seiner Annahme, erneut, gilt das auch für Änderungen bis dahin. Änderungen danach sind eine Frage der Gefahrerhöhung.

Die Folgen einer Verletzung hängen vom Verschulden ab (§ 19 VVG). Bei Vorsatz kann der Versicherer zurücktreten. Bei grober Fahrlässigkeit kann er nur zurücktreten, wenn er den Vertrag in Kenntnis der Umstände gar nicht geschlossen hätte. Sonst wird der Vertrag rückwirkend angepasst. Bei einfacher Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden kann er kündigen oder den Vertrag anpassen, etwa durch eine höhere Prämie oder einen Ausschluss. Die Rechte bestehen nur, wenn der Versicherer gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Er muss sie binnen eines Monats ab Kenntnis schriftlich ausüben und begründen (§ 21 VVG). Tritt er nach einem Versicherungsfall zurück, muss er trotzdem leisten, wenn der verschwiegene Umstand für den Schaden nicht ursächlich war. Das gilt nicht bei Arglist. Bei Arglist kann er den Vertrag zudem anfechten (§ 22 VVG).

Ein Rücktritt oder eine Anfechtung trifft grundsätzlich alle versicherten Personen. Viele Marktbedingungen enthalten deshalb Klauseln, nach denen unbeteiligte Organe geschützt bleiben (Severability). Das OLG Köln hat solche Klauseln bei arglistiger Täuschung für unwirksam gehalten. Der Vertrag fiel dann auch für unbeteiligte Organe weg (Urteil vom 10.02.2026, Az. 9 U 49/25). Die Revision zum BGH ist zugelassen. Bis zu seiner Entscheidung ist der Schutz unbeteiligter Organe bei Arglist unsicher. Bekannte Pflichtverletzungen sind nach den GDV-Musterbedingungen unabhängig davon von der Rückwärtsversicherung ausgeschlossen (A-5.2).

Abgrenzung:

  • Anzeigepflicht vs. Gefahrerhöhung: Die Anzeigepflicht betrifft Umstände bis zur Vertragserklärung. Die Gefahrerhöhung betrifft Änderungen danach.
  • Fragebogen vs. Umstandsmeldung: Im Fragebogen werden bekannte Umstände offengelegt. Die Umstandsmeldung sichert während der Laufzeit Schutz für spätere Ansprüche.

Synonyme: Risikofragebogen, Antragsfragebogen; integriert sind vorvertragliche Anzeigepflicht und Warranty Statement.

Praxisrelevanz

Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus und lassen Sie die Antworten von allen Geschäftsführern prüfen. Geben Sie bekannte Vorwürfe, Streitigkeiten und Verluste vollständig an. Bewahren Sie eine Kopie auf. Bei einem Versichererwechsel sollten bekannte Umstände vorher beim bisherigen Versicherer gemeldet werden. Wie Ihre D&O-Versicherung mit falschen Angaben umgeht, steht im Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Eine Planungs-GmbH wechselt den D&O-Versicherer. Im Fragebogen wird gefragt, ob Ansprüche gegen Organe erhoben oder angedroht wurden. Der Geschäftsführer verneint, obwohl ein Gesellschafter ihm wenige Wochen zuvor schriftlich mit Schadenersatz wegen eines Projekts gedroht hat. Ein halbes Jahr später erhebt die GmbH den Anspruch.

Haftungsseite: Ob der Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet, ist im Haftungsprozess zu klären. Die Gesellschafter müssen die Geltendmachung beschließen (§ 46 Nr. 8 GmbHG).

Deckungsseite: Der neue Versicherer kann zurücktreten, wenn die Angabe vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch war und er auf die Folgen hingewiesen hat. Bei bewusstem Verschweigen kann er wegen Arglist anfechten. Zudem ist eine bei Vertragsschluss bekannte Pflichtverletzung nach den GDV-Musterbedingungen nicht versichert (A-5.2). Auch der Ausschluss für vor Vertragsbeginn erhobene Forderungen kann greifen (A-7.17). Hätte der Geschäftsführer die Drohung beim bisherigen Versicherer als Umstand gemeldet, wäre der Anspruch dort möglicherweise versichert gewesen.

FAQ

Was muss ich im D&O-Fragebogen angeben?

Alle Ihnen bekannten Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt.

Muss ich auch ungefragt Umstände mitteilen?

Grundsätzlich nicht. Wer aber einen offensichtlich wesentlichen Umstand bewusst verschweigt, riskiert die Anfechtung wegen Arglist.

Was passiert bei falschen Angaben?

Je nach Verschulden kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Das setzt einen gesonderten Hinweis in Textform voraus. Bei Arglist kann er zudem anfechten.

Was ist ein Warranty Statement?

Eine Erklärung der Geschäftsführung, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die zu Ansprüchen führen könnten.

Trifft ein Rücktritt alle Geschäftsführer?

Grundsätzlich ja. Severability-Klauseln sollen unbeteiligte Organe schützen. Bei Arglist ist ihre Wirksamkeit nach einem Urteil des OLG Köln derzeit unsicher.

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