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Selbstbehaltsversicherung in der D&O | D&O-Glossar

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Oct 28, 2026, 12:34:59 PM

Definition

Die Selbstbehaltsversicherung ist eine eigene Versicherung, mit der ein Organmitglied den Selbstbehalt aus der D&O seines Unternehmens absichert. Ihr Hauptanwendungsfall ist der gesetzliche Pflichtselbstbehalt für Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Erklärung / Hintergrund

Schließt eine Aktiengesellschaft eine D&O für ihren Vorstand ab, muss sie einen Selbstbehalt vorsehen (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Er beträgt mindestens 10 Prozent des Schadens. Die Obergrenze darf nicht unter dem Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung liegen. Das Vorstandsmitglied soll so einen Teil des Risikos selbst tragen. Den Selbstbehalt darf es aber auf eigene Kosten privat versichern. Genau dafür gibt es die Selbstbehaltsversicherung.

Für die Selbstbehaltsversicherung gilt:

  • Versicherungsnehmer: Das Organmitglied schließt den Vertrag selbst ab und zahlt den Beitrag. Zahlt das Unternehmen, würde das den Zweck des Pflichtselbstbehalts unterlaufen.
  • Umfang: Sie deckt nur den Betrag, den das Organ nach der Firmenpolice selbst tragen muss. Sie folgt deshalb in der Regel den Bedingungen der Unternehmens-D&O. Leistet diese nicht, etwa wegen eines Ausschlusses, leistet auch die Selbstbehaltsversicherung meist nicht.
  • Abwehrkosten: Nach den GDV-Musterbedingungen gilt der Pflichtselbstbehalt nicht für Abwehrkosten. Die Selbstbehaltsversicherung betrifft also vor allem den Schadenersatz selbst.
  • Jahreshöchstbetrag: Die Obergrenze des Pflichtselbstbehalts richtet sich nach der festen Jahresvergütung. Viele Bedingungswerke wenden sie auf alle Fälle eines Jahres zusammen an. Daran orientiert sich auch die Summe der Selbstbehaltsversicherung.

Für Geschäftsführer einer GmbH gibt es keinen gesetzlichen Selbstbehalt. Viele GmbH-Verträge kommen ohne Selbstbehalt für die Organe aus oder sehen nur einen geringen vor. Eine Selbstbehaltsversicherung ist dort selten nötig. Wo ein Selbstbehalt vereinbart ist, kann sie ihn aber ebenfalls absichern.

Wie die Beiträge steuerlich zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab. Zahlt der Vorstand sie selbst, kommt ein Abzug als Werbungskosten in Betracht. Das sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.

Abgrenzung:

  • Selbstbehaltsversicherung vs. persönliche D&O: Die Selbstbehaltsversicherung deckt nur den Eigenanteil aus der Firmenpolice. Eine persönliche D&O ist ein vollständiger eigener Schutz, oft mit eigener Summe und eigenen Bedingungen.
  • Selbstbehaltsversicherung vs. Selbstbehalt: Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil im Unternehmensvertrag. Die Selbstbehaltsversicherung ist der Vertrag, der ihn abdeckt.

Synonyme: SB-Police, Selbstbehalt-Police.

Praxisrelevanz

Klären Sie als Vorstand einer AG, wie hoch Ihr Pflichtselbstbehalt ist, und entscheiden Sie, ob Sie ihn privat absichern. Schließen Sie die Selbstbehaltsversicherung selbst ab und zahlen Sie sie selbst. Achten Sie darauf, dass ihre Bedingungen zur Firmenpolice passen. Als GmbH-Geschäftsführer prüfen Sie zunächst, ob Ihre D&O-Versicherung überhaupt einen Selbstbehalt für Sie vorsieht.

Praxisbeispiel

Der Vorstand einer Planungs-AG erhält eine feste Vergütung von 180.000 Euro im Jahr. Die AG, vertreten durch den Aufsichtsrat, verlangt von ihm 800.000 Euro wegen einer übereilten Übernahme eines anderen Büros. Die D&O der AG sieht den gesetzlichen Pflichtselbstbehalt vor. Der Vorstand hat eine eigene Selbstbehaltsversicherung abgeschlossen.

Haftungsseite: Der Vorstand haftet nach § 93 Abs. 2 AktG, wenn er die Übernahme ohne angemessene Informationsgrundlage beschlossen hat. Er muss beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat.

Deckungsseite: Steht die Haftung fest, zahlt die Firmenpolice den Schaden abzüglich des Selbstbehalts von 10 Prozent, also 80.000 Euro. Dieser Betrag liegt unter dem Eineinhalbfachen der festen Vergütung. Die Selbstbehaltsversicherung übernimmt die 80.000 Euro. Ohne sie müsste der Vorstand den Betrag selbst tragen.

FAQ

Was ist eine Selbstbehaltsversicherung?

Eine eigene Versicherung des Organmitglieds, die den Selbstbehalt aus der D&O des Unternehmens abdeckt.

Wer braucht eine Selbstbehaltsversicherung?

Vor allem Vorstände einer AG, weil für sie ein gesetzlicher Pflichtselbstbehalt gilt. GmbH-Geschäftsführer brauchen sie nur, wenn ihr Vertrag einen Selbstbehalt vorsieht.

Darf das Unternehmen die Selbstbehaltsversicherung bezahlen?

Nach herrschender Auffassung nicht. Der Vorstand muss sie selbst abschließen und bezahlen, sonst würde der Zweck des Pflichtselbstbehalts unterlaufen.

Wie hoch ist der Pflichtselbstbehalt?

Mindestens ein Zehntel des Schadens, wobei die Obergrenze mindestens das Eineinhalbfache der festen Jahresvergütung erreichen muss.

Leistet die Selbstbehaltsversicherung, wenn die Firmenpolice ablehnt?

In der Regel nicht. Sie folgt den Bedingungen der Firmenpolice und deckt nur den Eigenanteil.

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