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Unternehmens-D&O: die Firmenpolice | D&O-Glossar

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Oct 28, 2026, 12:34:58 PM

Definition

Die Unternehmens-D&O ist eine D&O-Versicherung, die eine Gesellschaft für alle ihre Organe abschließt und bezahlt. Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, versichert sind gegenwärtige und ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Sie ist die übliche Form der D&O.

Erklärung / Hintergrund

Die Unternehmens-D&O ist eine Versicherung für fremde Rechnung. Die Gesellschaft schließt den Vertrag, zahlt den Beitrag und entscheidet über Umfang und Kündigung. Geschützt sind ihre Organe. Im Konzern schließt meist die Muttergesellschaft einen Vertrag, der die Organe der Tochtergesellschaften einschließt.

Ihre wichtigsten Merkmale:

  • Gemeinsame Deckungssumme: Alle versicherten Personen teilen sich die Summe. Werden mehrere Organe gleichzeitig in Anspruch genommen, kann sie knapp werden.
  • Abhängigkeit von der Gesellschaft: Die Gesellschaft kann den Vertrag kündigen oder ändern. Nach einem Gesellschafterwechsel oder in der Insolvenz kann der Schutz eingeschränkt sein. Nach den GDV-Musterbedingungen sind ab einem Insolvenzantrag nur Pflichtverletzungen bis zu diesem Zeitpunkt versichert (A-5.5).
  • Freistellung durch die Gesellschaft: Stellt die Gesellschaft ihr Organ zulässig von Ansprüchen Dritter frei, geht der Versicherungsschutz auf sie über (Freistellungsverpflichtung). Dann gilt der Selbstbehalt der Gesellschaft (A-6.5).
  • Steuerliche Behandlung: Für die Gesellschaft ist der Beitrag Betriebsausgabe. Für die Organe ist er nach der Verwaltungspraxis in der Regel kein Arbeitslohn.

Manche Verträge kombinieren die D&O mit weiteren Bausteinen, etwa einer Eigenschadendeckung für das Unternehmen oder einer Vertrauensschadenversicherung. Solche Pakete heißen oft Kombi- oder Management-Liability-Police. Von einer ABC-Police spricht man dagegen, wenn ein Vertrag alle drei Bereiche Side A, B und C abdeckt. Für ein mittelständisches Planungsbüro ist meist eine reine Unternehmens-D&O die Grundlage.

Abgrenzung:

  • Unternehmens-D&O vs. persönliche D&O: Die Unternehmens-D&O schließt die Gesellschaft für alle Organe. Die persönliche D&O schließt das Organ für sich selbst, mit eigener Summe und unabhängig von Entscheidungen der Gesellschaft.
  • Unternehmens-D&O vs. Side C: Side C ist eine Eigendeckung des Unternehmens für eigene Haftung, vor allem bei börsennotierten Gesellschaften. Sie ist nicht Kern der Unternehmens-D&O.

Synonyme: Firmen-D&O, Firmenpolice.

Praxisrelevanz

Prüfen Sie, ob die Deckungssumme für alle Organe ausreicht, auch wenn mehrere gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich als Geschäftsführer den Versicherungsschein und die Bedingungen zeigen. Erwägen Sie eine persönliche D&O, wenn Sie keinen Einfluss auf die Firmenpolice haben. Wie Ihre D&O-Versicherung aufgebaut ist, entscheidet, wie gut die Organe geschützt sind.

Praxisbeispiel

Eine Planungs-GmbH mit drei Geschäftsführern hat eine Unternehmens-D&O mit einer Deckungssumme von 2 Mio. Euro. Nach einer gescheiterten Expansion verlangt die GmbH von allen drei Geschäftsführern zusammen 2,5 Mio. Euro. Die Abwehrkosten laufen über zwei Jahre.

Haftungsseite: Die Geschäftsführer haften nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn sie die Expansion nicht sorgfältig vorbereitet haben. Für unternehmerische Entscheidungen gilt die Business Judgment Rule. Hat die Gesellschafterversammlung zugestimmt, scheidet eine Haftung meist aus. Ihre Sorgfalt müssen die Geschäftsführer im Streitfall beweisen. Haften mehrere, haften sie als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter müssen die Geltendmachung nach § 46 Nr. 8 GmbHG beschließen.

Deckungsseite: Alle drei greifen auf dieselbe Deckungssumme zu. Nach den GDV-Musterbedingungen mindern die Abwehrkosten die Summe. Sie kann deshalb vor dem Ende des Verfahrens verbraucht sein. Eine persönliche D&O steht dann meist nachrangig zur Verfügung. Sind Geschäftsführer an der GmbH beteiligt, kürzen die GDV-Musterbedingungen den Anspruch um ihre Quote. Viele Marktbedingungen verzichten darauf.

FAQ

Was ist eine Unternehmens-D&O?

Eine D&O-Versicherung, die die Gesellschaft für alle ihre Organe abschließt und bezahlt.

Wer ist versichert?

Nach den GDV-Musterbedingungen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Viele Verträge schließen weitere Personen ein.

Wer kann den Vertrag kündigen?

Die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin. Nach den GDV-Musterbedingungen kann auch der Versicherer kündigen, etwa nach einem Versicherungsfall oder bei Zahlungsverzug. Später erhobene Ansprüche sind dann nur in einer Nachmeldefrist versichert (A-5.3), bei Zahlungsverzug auch dort nicht.

Ist die Prämie für den Geschäftsführer steuerpflichtig?

Nach der Verwaltungspraxis in der Regel nicht, wenn die Versicherung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegt.

Wann lohnt sich zusätzlich eine persönliche D&O?

Wenn die gemeinsame Summe knapp ist oder Sie keinen Einfluss auf Abschluss und Kündigung der Firmenpolice haben.

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