Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) sind technische Standards, die sich in der Praxis bewährt haben, von der überwiegenden Fachwelt anerkannt sind und deren Einhaltung als Mindestanforderung für Bauleistungen gilt.
Die aaRdT bilden einen zentralen Maßstab im Bauwesen. Sie stehen zwischen dem „Stand der Technik“ und dem „Stand von Wissenschaft und Technik“:
Für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer bedeutet das: Sie müssen Bauwerke so planen und ausführen, dass die aaRdT eingehalten werden. Dazu zählen häufig Normen (DIN-Normen), technische Merkblätter oder VDI-Richtlinien. Aber: Eine DIN-Norm ist nicht automatisch aaRdT – entscheidend ist die Akzeptanz und Bewährung in der Praxis.
Die rechtliche Relevanz ergibt sich aus dem BGB (§ 633 – Sachmangel), wonach eine Bauleistung mangelhaft ist, wenn sie nicht den aaRdT entspricht. Damit ist die aaRdT-Verpflichtung auch Grundlage vieler Haftungsfälle im Architekten- und Ingenieurwesen.
Für Architekten und Ingenieure sind die aaRdT hoch relevant, weil sie den Maßstab für die Mangelfreiheit eines Bauwerks bilden. Wird gegen sie verstoßen, drohen Gewährleistungsansprüche, Nachbesserungspflichten und sogar Schadensersatzforderungen.
Beispiel: Plant ein Architekt eine Heizungsanlage, die zwar technisch funktioniert, aber nicht den aaRdT entspricht, kann dies zu Mängelansprüchen des Bauherrn führen – auch wenn die Anlage formal genehmigungsfähig ist.
Wer die aaRdT konsequent beachtet, reduziert Haftungsrisiken erheblich und sorgt gleichzeitig für Rechtssicherheit im Bauprozess.
Ein Ingenieur plant die Abdichtung eines Kellers. Er orientiert sich an einer älteren DIN-Norm, die jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Nach einem Starkregen dringt Wasser in den Keller ein.
Da die Planung nicht den aaRdT entsprach, gilt die Abdichtung als mangelhaft – der Ingenieur muss für die Sanierungskosten haften.
Das sind Bauweisen, Verfahren oder Materialien, die in Fachkreisen überwiegend angewendet, anerkannt und als zuverlässig gelten. Sie müssen sich in der Praxis bewährt haben.
Nein. DIN-Normen haben eine starke Indizwirkung, gelten aber erst dann als aaRdT, wenn sie sich in der Praxis durchgesetzt haben. Umgekehrt können auch Bauweisen ohne DIN-Norm aaRdT sein, wenn sie allgemein anerkannt sind.
Das Bauwerk gilt als mangelhaft, selbst wenn es funktionstüchtig ist. Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
Die aaRdT sind ein bewährter Mindeststandard. Der Stand der Technik beschreibt hingegen bereits technisch mögliche, oft neuere Verfahren, die aber noch nicht allgemein anerkannt sein müssen.
Es gibt keine zentrale Stelle. Sie ergeben sich aus der Fachpraxis, Rechtsprechung, Normen und den technischen Regelwerken (z. B. DIN, VDI, DVGW).
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