Werkvertrag

Definition

Ein Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag nach §§ 631 ff. BGB, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Erklärung / Hintergrund

Der Werkvertrag ist eine der wichtigsten Vertragsformen im Bau- und Planungswesen. Kennzeichnend ist, dass nicht eine Tätigkeit an sich geschuldet wird, sondern ein konkreter Erfolg – das „Werk“.

Beispiele für Werke:

  • die Planung eines Bauwerks durch einen Architekten,
  • die Berechnung einer Statik durch einen Ingenieur,
  • die Errichtung eines Gebäudes durch ein Bauunternehmen,
  • die Erstellung eines Gutachtens oder einer Software.

Wesentliche Regelungen:

  • Pflichten des Unternehmers: Herstellung des Werks in vereinbarter Beschaffenheit, Übergabe und ggf. Abnahme durch den Besteller.
  • Pflichten des Bestellers: Zahlung der Vergütung und Mitwirkung, soweit erforderlich.
  • Abnahme (§ 640 BGB): Zentrale Bedeutung, da mit ihr die Vergütung fällig wird und die Beweislast für Mängel auf den Besteller übergeht.
  • Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB): Bei Pflichtverletzungen kann der Besteller Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.

Abgrenzung:

  • Werkvertrag: Erfolg ist geschuldet (z. B. genehmigungsfähige Planung).
  • Dienstvertrag (§ 611 BGB): Nur Tätigkeit wird geschuldet, nicht ein bestimmter Erfolg (z. B. Rechtsberatung).
  • Kaufvertrag (§ 433 BGB): Lieferung einer Sache, nicht deren Herstellung.

Synonyme: Erfolgsvertrag, Werkleistungsvertrag.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der Werkvertrag die Grundlage ihrer Tätigkeit. Er bestimmt nicht nur die Vergütung (oft unter Bezugnahme auf die HOAI), sondern auch die Haftung. Aus Planungs- oder Überwachungsfehlern können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen, die in der Regel über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind. Die klare Vertragsgestaltung ist entscheidend, um Rechte und Pflichten sauber zu trennen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro wird mit der Tragwerksplanung eines Bürogebäudes beauftragt. Der Werkvertrag verpflichtet das Büro zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Statik. Liefert es Berechnungen, die fehlerhaft sind und zu Schäden am Bauwerk führen, liegt eine Pflichtverletzung im Werkvertrag vor. Der Bauherr kann Nachbesserung verlangen und zusätzlich Schadensersatz geltend machen.

FAQ

Was schuldet der Architekt im Werkvertrag?

Einen genehmigungsfähigen, mangelfreien Planungs- oder Überwachungserfolg – nicht nur eine Bemühung.

Welche Rolle spielt die Abnahme im Werkvertrag?

Sie ist der rechtliche Wendepunkt: Mit Abnahme wird die Vergütung fällig und die Beweislast für Mängel dreht sich zugunsten des Unternehmers (Beweislastumkehr).

Ist ein mündlicher Werkvertrag gültig?

Ja, auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam. In der Praxis werden jedoch schriftliche Verträge empfohlen, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Gilt die HOAI automatisch bei Werkverträgen?

Nein. Sie muss vereinbart werden, ist aber im Bauwesen Standard, wenn Architekten- oder Ingenieurleistungen erbracht werden.

Wie lange haftet der Unternehmer für Mängel?

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).

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