Die All-Risk-Deckung ist eine Deckungsform, bei der grundsätzlich alle Risiken versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Sie folgt dem Umkehrprinzip gegenüber der Katalogdeckung.
Der Unterschied liegt in der Beweisrichtung. Bei der Katalogdeckung müssen Sie zeigen, dass Ihre Tätigkeit im Katalog steht. Bei der All-Risk-Deckung muss der Versicherer zeigen, dass ein Ausschluss greift. Für den Versicherungsnehmer ist das die deutlich günstigere Ausgangslage.
Was dafür spricht
Die Grenzen
All-Risk bedeutet nicht schrankenlos. Auch diese Konzepte enthalten Ausschlusskataloge, typischerweise für Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung, Krieg und Kernenergie sowie Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich — Nacherfüllung, Nachbesserungskosten und vergleichbare Erfüllungssurrogate. Diese Grenze verläuft bei All-Risk genauso wie bei der Katalogdeckung.
Abgrenzung
Synonyme: Allgefahrendeckung, offene Deckung.
Für Ihr Büro ist die Deckungsform mindestens so wichtig wie die Versicherungssumme — und sie steht seltener im Fokus. Wer regelmäßig neue Leistungsbereiche erschließt, ist mit einem offenen Ansatz erheblich besser aufgestellt als mit einer Aufzählung, die den Stand bei Vertragsschluss konserviert.
Zwei Punkte beim Vergleich:
Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung einem offenen oder einem Katalogansatz folgt, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und der vereinbarten Risikobeschreibung.
Ein Architekturbüro plant eine Wohnanlage. Während der Bauphase treten Risse an der Tiefgarage auf — verursacht durch ein Zusammenwirken von unerwarteten Baugrundverhältnissen und einer Planungsentscheidung zur Gründung.
Bei einer Katalogdeckung würde zunächst geprüft, ob die konkrete Schadenursache vom aufgeführten Tätigkeitsbereich erfasst ist. Bei einem offenen Ansatz verschiebt sich die Prüfung auf die Ausschlüsse. Unverändert bleibt allerdings die Frage nach der Anspruchsart: Die Überarbeitung der Gründungsplanung bleibt Erfüllungsanspruch, während die Sanierung der Tiefgarage als Schadensersatz zu beurteilen ist.
Nein. Kammerrechtlich vorgeschrieben sind Mindestversicherungssummen, nicht eine bestimmte Deckungsform.
Für Büros mit breitem oder wachsendem Leistungsspektrum — Generalplanung, Projektsteuerung, Beratungsleistungen — sowie bei komplexen Vorhaben mit schwer abgrenzbaren Schadenursachen.
Typischerweise Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung, Krieg und Kernenergie sowie Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich. Der genaue Katalog unterscheidet sich je Vertrag.
In der Beweisrichtung. Bei der Katalogdeckung muss die Tätigkeit aufgeführt sein, bei All-Risk muss ein Ausschluss einschlägig sein.
Nicht zwangsläufig. Prämienunterschiede entstehen vor allem durch Summen, Selbstbehalt und Risikoprofil. Ein Vergleich sollte Deckungsform und Ausschlusskatalog gemeinsam betrachten.