Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauwerks, in der alle zeichnerischen und schriftlichen Unterlagen so weit ausgearbeitet werden, dass die Bauausführung eindeutig und vollständig möglich ist.
Die Ausführungsplanung ist die Leistungsphase 5 nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und stellt die verbindliche Grundlage für die Bauausführung dar.
Kerninhalte der Ausführungsplanung:
Rechtsgrundlagen:
Abgrenzung:
Synonyme: Werkplanung, Detailplanung, Lph 5 HOAI.
Für Architekten und Ingenieure ist die Ausführungsplanung besonders haftungsträchtig:
Ein Architekt erstellt unvollständige Detailpläne für die Fassadenanschlüsse. Auf der Baustelle entstehen Missverständnisse, wodurch fehlerhafte Abdichtungen eingebaut werden. Es kommt zu Wasserschäden im Wert von 250.000 €. Da der Fehler in der Ausführungsplanung liegt, haftet der Architekt – die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.
Ja, sie gehört zu den Grundleistungen nach HOAI Lph 5.
Ja, sie muss so vollständig sein, dass die Bauausführung ohne weitere planerische Ergänzungen möglich ist.
In der Regel der Architekt, teilweise auch Fachingenieure für spezielle Gewerke.
Der Architekt oder Ingenieur haftet für daraus resultierende Mängel.
Ja, sie sind typischer Deckungsfall der Berufshaftpflichtversicherung.
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