Definition
Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauwerks, in der alle zeichnerischen und schriftlichen Unterlagen so weit ausgearbeitet werden, dass die Bauausführung eindeutig und vollständig möglich ist.
Erklärung / Hintergrund
Die Ausführungsplanung ist die Leistungsphase 5 nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und stellt die verbindliche Grundlage für die Bauausführung dar.
Kerninhalte der Ausführungsplanung:
- Erarbeitung von Plänen im Maßstab 1:50 bis 1:1 (z. B. Grundrisse, Schnitte, Details),
- Darstellung aller konstruktiven, technischen und gestalterischen Einzelheiten,
- Koordination der Fachplaner (Statik, TGA, Brandschutz),
- Integration von Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik,
- Erstellung von Detail- und Konstruktionsplänen für alle Gewerke.
Rechtsgrundlagen:
- HOAI Lph 5 (§ 34, Anlage 10 HOAI),
- Architekten- bzw. Ingenieurvertrag (§ 650p BGB).
Abgrenzung:
- Entwurfsplanung (Lph 3) → grundsätzliche Lösungen, Maßstab 1:100.
- Genehmigungsplanung (Lph 4) → prüffähige Unterlagen für die Baugenehmigung.
- Ausführungsplanung (Lph 5) → vollständige, detaillierte Pläne für die Baupraxis.
Synonyme: Werkplanung, Detailplanung, Lph 5 HOAI.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Ausführungsplanung besonders haftungsträchtig:
- Fehler in der Ausführungsplanung führen häufig zu Bauausführungsmängeln.
- Unklare oder unvollständige Details können zu Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten führen.
- Versicherungsrelevant: Planungsfehler in der Ausführungsplanung sind über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Praxisbeispiel
Ein Architekt erstellt unvollständige Detailpläne für die Fassadenanschlüsse. Auf der Baustelle entstehen Missverständnisse, wodurch fehlerhafte Abdichtungen eingebaut werden. Es kommt zu Wasserschäden im Wert von 250.000 €. Da der Fehler in der Ausführungsplanung liegt, haftet der Architekt – die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.
FAQ
Ist die Ausführungsplanung Pflichtleistung des Architekten?
Ja, sie gehört zu den Grundleistungen nach HOAI Lph 5.
Muss die Ausführungsplanung alle Details enthalten?
Ja, sie muss so vollständig sein, dass die Bauausführung ohne weitere planerische Ergänzungen möglich ist.
Wer erstellt die Ausführungsplanung?
In der Regel der Architekt, teilweise auch Fachingenieure für spezielle Gewerke.
Was passiert bei Fehlern in der Ausführungsplanung?
Der Architekt oder Ingenieur haftet für daraus resultierende Mängel.
Sind Ausführungsplanungsfehler versichert?
Ja, sie sind typischer Deckungsfall der Berufshaftpflichtversicherung.
Verwandte Begriffe
- [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
- [Entwurfsplanung]
- [Genehmigungsplanung]
- Bauüberwachung
- Mangel
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