Bauversicherungsmakler Glossar

Baukosten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 4:17:01 PM

Definition

Baukosten sind alle Kosten, die bei der Planung und Errichtung eines Bauwerks entstehen, einschließlich Planung, Material, Ausführung und Nebenkosten.

Erklärung / Hintergrund

Die Baukosten umfassen sämtliche finanziellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen. Sie sind sowohl für Bauherren als auch für Architekten und Ingenieure von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für Budgetplanung, Finanzierung und Honorarberechnung bilden.

Wichtige Bestandteile (nach DIN 276):

  • Kosten der Baukonstruktion (Rohbau, Ausbau).
  • Kosten der technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).
  • Außenanlagen.
  • Baunebenkosten (Planungsleistungen, Genehmigungen, Gutachten).
  • Sonstige Kosten (z. B. Finanzierungskosten, Versicherungen).

Besondere Bedeutung:

  • Architekten und Ingenieure haben die Pflicht, die Baukosten im Rahmen ihrer Planung zu überwachen.
  • Eine Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens kann Haftungsansprüche des Bauherrn auslösen.
  • Versicherungsrechtlich handelt es sich bei Ansprüchen wegen Kostenüberschreitung um reine Vermögensschäden, die über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein können.

Synonyme: Errichtungskosten, Bauaufwand.

Abgrenzung:

  • Baukosten → alle Kosten rund um die Errichtung des Bauwerks.
  • Baukostenobergrenze → vertraglich vereinbarte maximale Kosten.
  • Baukostenindex → statistische Größe zur Entwicklung von Baupreisen.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Einhaltung der Baukosten ein zentrales Thema, da sie häufig ausdrücklich im Vertrag als Pflicht festgelegt wird.

  • HOAI-Leistungsphasen sehen die Kostenschätzung (Lph 2), Kostenberechnung (Lph 3) und Kostenkontrolle (Lph 7) vor.
  • Werden Baukosten erheblich überschritten, drohen Haftungsansprüche wegen Planungsfehlern oder mangelnder Kostenkontrolle.

Versicherungsrelevant: Solche Ansprüche gelten als Vermögensschäden und sind über die Berufshaftpflicht abgedeckt – allerdings oft mit Sublimits oder Einschränkungen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt schätzt die Baukosten für ein Bürogebäude auf 5 Mio. €. Nach Fertigstellung betragen die tatsächlichen Kosten 6,2 Mio. €. Der Bauherr klagt auf Schadensersatz wegen Überschreitung der vereinbarten Baukostenobergrenze. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob ein Planungs- oder Überwachungsfehler vorliegt und übernimmt ggf. den Schaden.

FAQ

Wer trägt die Verantwortung für Baukostenüberschreitungen?

Grundsätzlich der Bauherr. Überschreitungen aufgrund fehlerhafter Planung oder mangelhafter Kostenkontrolle können aber Haftungsansprüche gegen den Architekten oder Ingenieur begründen.

Was ist der Unterschied zwischen Baukosten und Herstellungskosten?

Herstellungskosten sind steuerlich relevant und umfassen die Kosten für die Schaffung eines Bauwerks. Baukosten sind der allgemeinere Begriff.

Sind Baukosten gleich Baupreis?

Nein. Der Baupreis ist der Betrag, den Bauunternehmen anbieten. Baukosten umfassen zusätzlich Nebenkosten und Aufwendungen des Bauherrn.

Gibt es eine Pflicht zur Baukostenobergrenze?

Ja, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Baukostenobergrenze vereinbart wird. Dann haftet der Architekt bei Überschreitungen.

Sind Mehrkosten durch Baupreissteigerungen versichert?

Nein. Preissteigerungen am Markt sind kein versicherbarer Schaden, sondern Teil des Bauherrenrisikos.

Verwandte Begriffe

  • [Baukostenobergrenze]
  • [Baukostenindex]
  • [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
  • [Vermögensschäden]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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