Baukostenobergrenze

Definition

Die Baukostenobergrenze ist eine vertraglich vereinbarte maximale Kostenvorgabe, die der Architekt oder Ingenieur bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens einhalten muss.


Erklärung / Hintergrund

Die Baukostenobergrenze ist ein zentrales Instrument der Kostenkontrolle im Bauwesen. Sie legt fest, welchen finanziellen Rahmen das Bauprojekt nicht überschreiten darf.

Wesentliche Aspekte:

  • Rechtsgrundlage: Sie wird ausdrücklich im Architekten- oder Ingenieurvertrag vereinbart (§ 650p BGB i. V. m. HOAI).
  • Pflicht des Planers: Architekten und Ingenieure müssen ihre Planung so gestalten, dass die Obergrenze eingehalten wird.
  • Folgen bei Überschreitung: Wird die Baukostenobergrenze ohne Zustimmung des Bauherrn überschritten, liegt ein Planungsfehler vor, der zu Schadensersatzansprüchen führt.
  • Unterschied zur Baukostengarantie:
    • Obergrenze = Zielgröße mit Pflicht zur Planung innerhalb des Budgets.
    • Garantie = verschuldensunabhängige Zusage – sehr viel riskanter und meist nicht versichert.

Bedeutung in der Praxis:

  • Architekten müssen Baukosten regelmäßig überwachen und dokumentieren (HOAI-Leistungsphasen 2–7).
  • Bauherren können verlangen, dass Entwürfe überarbeitet werden, wenn das Budget überschritten wird.
  • Änderungen der Baukostenobergrenze bedürfen einer klaren Abstimmung und Dokumentation.

Synonyme: Kostenobergrenze, Kostenrahmen.

Abgrenzung:

  • Baukosten → alle tatsächlichen Kosten.
  • Baukostenobergrenze → vertraglich fixiertes Maximum.
  • Baukostengarantie → rechtlich verbindliche Zusicherung, unabhängig von Verschulden.

Praxisrelevanz

Die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze ist für Bauherren ein wirksames Mittel, um die finanzielle Planungssicherheit zu erhöhen.

Für Architekten und Ingenieure bedeutet sie jedoch:

  • erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Kostenplanung und -kontrolle,
  • Risiko, bei Überschreitungen in Haftung genommen zu werden,
  • Notwendigkeit, Abweichungen frühzeitig zu kommunizieren.

Versicherungsrelevanz: Werden vereinbarte Baukostenobergrenzen durch fehlerhafte Planung oder mangelhafte Überwachung überschritten, handelt es sich um reine Vermögensschäden – diese sind über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt (sofern keine Baukostengarantie übernommen wurde).


Praxisbeispiel

Ein Bauherr vereinbart mit seinem Architekten eine Baukostenobergrenze von 3 Mio. €. Nach Ausführung betragen die Kosten jedoch 3,6 Mio. €. Da die Überschreitung auf unzureichende Kostenkontrolle des Architekten zurückzuführen ist, verlangt der Bauherr Schadensersatz in Höhe von 600.000 €. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft und reguliert den Schaden.


FAQ

Ist die Baukostenobergrenze automatisch Vertragsbestandteil?

Nein. Sie muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Was passiert, wenn die Obergrenze überschritten wird?

Der Architekt oder Ingenieur haftet für die Mehrkosten, sofern keine Zustimmung des Bauherrn vorliegt.

Ist die Baukostenobergrenze dasselbe wie eine Baukostengarantie?

Nein. Die Baukostengarantie ist eine verschuldensunabhängige Zusage und kaum versicherbar. Die Obergrenze ist ein vertraglich vereinbartes Planungsziel, dessen Verletzung haftungsrechtliche Folgen haben kann.

Wie kann der Planer das Risiko mindern?

Durch regelmäßige Kostenkontrolle, Dokumentation und frühzeitige Kommunikation mit dem Bauherrn bei Kostensteigerungen.

Sind Kostenüberschreitungen durch Marktpreise versichert?

Nein. Preissteigerungen am Markt (z. B. Materialkosten) sind Bauherrenrisiko und nicht dem Planer anzulasten.


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