Besondere Ausschlüsse sind Ausnahmen vom Versicherungsschutz, die nicht generell gelten, sondern auf ein bestimmtes Risiko, eine Schadenart oder ein Tätigkeitsfeld zugeschnitten sind.
Während die allgemeinen Ausschlüsse in den Musterbedingungen stehen und für jeden Vertrag gelten, finden sich die besonderen Ausschlüsse in den Besonderen Bedingungen und in der Risikobeschreibung. Genau deshalb werden sie übersehen: Wer nur die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen liest, kennt sie nicht.
Für Planungsbüros typische Regelungen
Entstehung
Besondere Ausschlüsse ergeben sich teils aus dem Produktkonzept, teils aus der Risikoprüfung im Einzelfall. Letztere erscheinen im Versicherungsschein und nicht in den Musterbedingungen — sie sind der am häufigsten übersehene Fall.
Synonyme: spezielle Ausschlüsse, vertragsindividuelle Ausschlüsse.
Für Ihr Büro sind die besonderen Ausschlüsse die eigentliche Stelle, an der sich Policen unterscheiden. Zwei Verträge mit gleicher Summe und ähnlicher Prämie können hier weit auseinanderliegen.
Drei Punkte:
Viele besondere Ausschlüsse lassen sich über Zusatzvereinbarungen entschärfen — allerdings nur im Voraus. Welche Ausschlüsse für Ihre Berufshaftpflichtversicherung gelten, ergibt sich aus den Besonderen Bedingungen und dem Versicherungsschein.
Ein Architekturbüro übernimmt erstmals die Planung eines Hotelprojekts in Österreich. Die Police enthält in den Besonderen Bedingungen einen Ausschluss für Tätigkeiten außerhalb Deutschlands.
Der Ausschluss steht nicht in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sondern zwei Abschnitte weiter — und wurde bei Vertragsabschluss nicht gelesen, weil Auslandsprojekte damals nicht absehbar waren. Ein Anruf beim Versicherer vor Auftragsannahme hätte genügt: Der Einschluss europäischer Tätigkeit ist in aller Regel gegen Mehrprämie vereinbar. Nachträglich, nach einem Schaden, ist er es nicht.
Auf ein bestimmtes Risiko oder Tätigkeitsfeld zugeschnittene Ausnahmen vom Versicherungsschutz.
In den Besonderen Bedingungen, in der Risikobeschreibung und — bei individuellen Vereinbarungen — im Versicherungsschein.
Weil sie nicht in den Musterbedingungen stehen und über mehrere Dokumente verteilt sind.
Viele ja, gegen Mehrprämie und im Voraus. Nach Eintritt eines Schadens nicht mehr.
Den Ausschlusskatalog prüfen und im Zweifel vorher mit dem Versicherer sprechen.