Bauversicherungsmakler Glossar

Besondere Ausschlüsse

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 5, 2025, 11:00:00 AM

Definition

Besondere Ausschlüsse sind Ausnahmen vom Versicherungsschutz, die nicht generell gelten, sondern auf ein bestimmtes Risiko, eine Schadenart oder ein Tätigkeitsfeld zugeschnitten sind.

Erklärung / Hintergrund

Während die allgemeinen Ausschlüsse in den Musterbedingungen stehen und für jeden Vertrag gelten, finden sich die besonderen Ausschlüsse in den Besonderen Bedingungen und in der Risikobeschreibung. Genau deshalb werden sie übersehen: Wer nur die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen liest, kennt sie nicht.

Für Planungsbüros typische Regelungen

  • Tätigkeiten außerhalb des Berufsbilds — Bauträgergeschäft, Projektentwicklung im eigenen Namen, Vermittlungstätigkeiten.
  • Auslandstätigkeit — häufig ganz ausgenommen oder auf bestimmte Länder begrenzt; USA und Kanada sind regelmäßig gesondert geregelt.
  • Bestimmte Bauwerksarten — etwa Tunnel, Brücken, Kraftwerke oder Hochhäuser über einer bestimmten Höhe.
  • Neue Technologien und Verfahren, für die keine anerkannten Regeln vorliegen.
  • Bestimmte Schadenarten — Datenverlust, Cyberrisiken, Umweltschäden, soweit nicht gesondert eingeschlossen.

Entstehung

Besondere Ausschlüsse ergeben sich teils aus dem Produktkonzept, teils aus der Risikoprüfung im Einzelfall. Letztere erscheinen im Versicherungsschein und nicht in den Musterbedingungen — sie sind der am häufigsten übersehene Fall.

Synonyme: spezielle Ausschlüsse, vertragsindividuelle Ausschlüsse.

Praxisrelevanz

Für Ihr Büro sind die besonderen Ausschlüsse die eigentliche Stelle, an der sich Policen unterscheiden. Zwei Verträge mit gleicher Summe und ähnlicher Prämie können hier weit auseinanderliegen.

Drei Punkte:

  • Lesen Sie den Versicherungsschein, nicht nur die Bedingungen. Individuell vereinbarte Ausschlüsse stehen nur dort.
  • Gleichen Sie mit Ihrem Projektportfolio ab. Ein Ausschluss für Bauwerke über einer bestimmten Größenordnung ist unproblematisch — bis das erste größere Projekt kommt.
  • Prüfen Sie vor jedem untypischen Auftrag. Ein Auslandsprojekt, eine neue Bauweise oder eine ungewohnte Rolle sollten Anlass sein, den Katalog vorher zu prüfen, nicht hinterher.

Viele besondere Ausschlüsse lassen sich über Zusatzvereinbarungen entschärfen — allerdings nur im Voraus. Welche Ausschlüsse für Ihre Berufshaftpflichtversicherung gelten, ergibt sich aus den Besonderen Bedingungen und dem Versicherungsschein.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro übernimmt erstmals die Planung eines Hotelprojekts in Österreich. Die Police enthält in den Besonderen Bedingungen einen Ausschluss für Tätigkeiten außerhalb Deutschlands.

Der Ausschluss steht nicht in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sondern zwei Abschnitte weiter — und wurde bei Vertragsabschluss nicht gelesen, weil Auslandsprojekte damals nicht absehbar waren. Ein Anruf beim Versicherer vor Auftragsannahme hätte genügt: Der Einschluss europäischer Tätigkeit ist in aller Regel gegen Mehrprämie vereinbar. Nachträglich, nach einem Schaden, ist er es nicht.

FAQ

Was sind besondere Ausschlüsse?

Auf ein bestimmtes Risiko oder Tätigkeitsfeld zugeschnittene Ausnahmen vom Versicherungsschutz.

Wo stehen sie?

In den Besonderen Bedingungen, in der Risikobeschreibung und — bei individuellen Vereinbarungen — im Versicherungsschein.

Warum werden sie so häufig übersehen?

Weil sie nicht in den Musterbedingungen stehen und über mehrere Dokumente verteilt sind.

Lassen sie sich einschließen?

Viele ja, gegen Mehrprämie und im Voraus. Nach Eintritt eines Schadens nicht mehr.

Was sollte ich vor einem untypischen Auftrag tun?

Den Ausschlusskatalog prüfen und im Zweifel vorher mit dem Versicherer sprechen.

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