Die Décennale ist die gesetzlich vorgeschriebene zehnjährige Haftung für schwere Baumängel, wie sie in Frankreich, Belgien und Italien gilt. Sie umfasst zugleich eine Pflichtversicherung, ohne deren Nachweis dort nicht gebaut werden darf.
Erfasst werden Mängel, die die Standfestigkeit des Bauwerks beeinträchtigen oder es für den bestimmungsgemäßen Gebrauch untauglich machen. Die Frist von zehn Jahren läuft ab Abnahme und ist deutlich länger als die fünfjährige Frist des deutschen Werkvertragsrechts.
Was sie von einer Berufshaftpflicht unterscheidet
Der entscheidende Punkt für deutsche Büros: Eine deutsche Berufshaftpflicht mit Auslandsdeckung kann den Schaden übernehmen — die Nachweispflicht erfüllt sie nicht. Verlangt wird regelmäßig eine Bescheinigung eines im jeweiligen Land zugelassenen Versicherers. Wer nur auf seine Auslandsdeckung verweist, erhält keine Baufreigabe.
Abgrenzung
Synonyme: responsabilité décennale, garanzia decennale, Zehnjahreshaftung.
Wer in Frankreich, Belgien oder Italien plant, sollte die Versicherungsfrage vor der Angebotsabgabe klären, nicht vor Baubeginn. Der Abschluss über einen dort zugelassenen Versicherer braucht Vorlauf, Unterlagen und eine Prüfung des Vorhabens — und die Kosten gehören in die Kalkulation, weil sie objektbezogen anfallen.
Zweitens: Prüfen Sie, wie sich die zehnjährige Frist zu Ihrer Auslands-Berufshaftpflichtversicherung und deren Nachhaftung verhält. Endet Ihr Vertrag, während die Décennale-Frist noch läuft, entsteht eine Lücke, die sich später nicht mehr schließen lässt.
Ein deutsches Ingenieurbüro wird für ein Wohngebäude in Straßburg angefragt. Es verfügt über eine Berufshaftpflicht mit EU-weiter Auslandsdeckung und hält die Versicherungsfrage damit für erledigt.
Beim Baubeginn zeigt sich der Unterschied. Der Bauherr verlangt die attestation d'assurance décennale — eine Bescheinigung, die ein deutscher Versicherer in dieser Form nicht ausstellt, weil er dafür im französischen Markt zugelassen sein müsste. Die vorhandene Auslandsdeckung würde einen Schaden möglicherweise tragen; sie beantwortet aber nicht die Frage, die gestellt wurde. Ohne die Bescheinigung darf das Büro nicht mitwirken, und die Beschaffung dauert Wochen. Der Fehler lag nicht in der Police, sondern darin, eine Deckungsfrage mit einer Zulassungsfrage zu verwechseln.
Vor allem in Frankreich, Belgien und Italien; vergleichbare Regelungen finden sich in weiteren Ländern romanischer Rechtstradition.
Solche, die die Standfestigkeit beeinträchtigen oder das Bauwerk für seinen Zweck untauglich machen — nicht jeder Mangel.
Nein. Sie kann den Schaden abdecken, erfüllt aber nicht die Nachweispflicht — dafür wird eine Bescheinigung eines im jeweiligen Land zugelassenen Versicherers verlangt.
Nein. Hier gilt regelmäßig die fünfjährige Frist des Werkvertragsrechts; eine objektbezogene Pflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben.
Vor der Angebotsabgabe. Abschluss und Prüfung brauchen Vorlauf, und die objektbezogenen Kosten gehören in die Kalkulation.