Definition
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen Zivilrechts. Es regelt Verträge, Schadensersatz, Verjährung und Haftung — und damit die Grundlagen, auf denen jeder Planungsauftrag steht.
Erklärung / Hintergrund
Für Planungsbüros lässt sich das BGB auf wenige Vorschriften zuspitzen, die im Schadenfall regelmäßig eine Rolle spielen.
Vertrag und Leistung
- §§ 631 ff. — Werkvertrag: geschuldet ist der Erfolg.
- §§ 650p ff. — Architekten- und Ingenieurvertrag mit Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht.
- § 241 Abs. 2 — Nebenpflichten: Aufklärung, Beratung, Rücksichtnahme.
Mängel und Ansprüche
- § 633 — Sach- und Rechtsmangel beim Werk.
- § 634 — die Mängelrechte: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.
- § 634a — Verjährung: fünf Jahre ab Abnahme bei Bauwerken.
- § 640 — Abnahme, mit Beweislastumkehr und fiktiver Abnahme.
Haftung und Zurechnung
- § 276 — Verschulden: Vorsatz und Fahrlässigkeit, objektiver Sorgfaltsmaßstab.
- § 278 — Haftung für Erfüllungsgehilfen, ohne Entlastungsmöglichkeit.
- § 280 — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, mit Verschuldensvermutung.
- §§ 823, 831 — deliktische Haftung und Zurechnung von Verrichtungsgehilfen.
- § 254 — Mitverschulden des Geschädigten.
- §§ 249 ff. — Art und Umfang des Schadensersatzes.
Daneben stehen Sondergesetze: das VVG für den Versicherungsvertrag, die HOAI für das Honorar, das PartGG für die Rechtsform.
Synonyme: Zivilgesetzbuch, Bürgerliches Recht.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro genügt es, die Systematik zu kennen — die Einzelheiten klärt im Ernstfall ohnehin ein Anwalt. Drei Zusammenhänge lohnen es, präsent zu haben:
- § 634 trennt Erfüllung von Schadensersatz. Nummer 1 bis 3 sind Gewährleistungsrechte ohne Verschulden — Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung. Nur Nummer 4 ist Schadensersatz und kommt für den Versicherungsschutz in Betracht.
- § 280 kehrt die Beweislast um. Das Verschulden wird vermutet; Sie müssen sich entlasten. Deshalb ist Dokumentation kein Verwaltungsaufwand, sondern Ihre Verteidigung.
- § 634a bestimmt, wie lange Sie exponiert sind. Fünf Jahre ab Abnahme — und die Abnahme kann sich bei Beauftragung bis zur Leistungsphase 9 weit nach hinten verschieben.
Für die Deckung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ist die Anspruchsgrundlage die entscheidende Weiche — sie bestimmt, ob es um Erfüllung oder Schadensersatz geht.
Praxisbeispiel
Ein Bauherr macht nach einem Feuchtigkeitsschaden mehrere Forderungen geltend: Überarbeitung der Detailplanung, Sanierung der Bausubstanz, Ersatz seiner Mietausfälle und eine Minderung des Honorars.
Vier Forderungen, drei Vorschriften: Die Überarbeitung stützt sich auf § 634 Nr. 1 BGB, die Minderung auf Nummer 3 — beides Erfüllungsansprüche. Sanierung und Mietausfall folgen aus § 634 Nr. 4 in Verbindung mit § 280 BGB und sind Schadensersatz. Nur der zweite Block kommt für den Versicherungsschutz in Betracht, beim Mietausfall zusätzlich abhängig vom Bedingungswerk.
FAQ
Welche BGB-Vorschriften sind für Planungsbüros zentral?
Vor allem §§ 631 ff. und 650p ff. zum Vertrag, §§ 633 ff. zu Mängeln und Verjährung sowie §§ 276, 278, 280 und 823 zur Haftung.
Wo steht der Unterschied zwischen Erfüllung und Schadensersatz?
In § 634 BGB. Die Nummern 1 bis 3 sind Gewährleistungsrechte, Nummer 4 ist Schadensersatz.
Wer muss das Verschulden beweisen?
Im Vertragsverhältnis wird es nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet — das Büro muss sich entlasten.
Wie lange haftet man für Planungsfehler?
Bei Bauwerken regelmäßig fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), verlängert durch Hemmungstatbestände.
Gilt das BGB auch neben der VOB/B?
Ja. Die VOB/B ersetzt einzelne Regelungen, im Übrigen bleibt es beim BGB.
Verwandte Begriffe
- Architektenvertrag – seit 2018 mit eigenen Vorschriften im BGB
- Abnahme – Dreh- und Angelpunkt für Verjährung und Beweislast
- Mangel – definiert in § 633 BGB
- Verjährung – geregelt in den §§ 195 und 634a BGB
- Schadensersatz – Art und Umfang nach den §§ 249 ff. BGB
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