Pflichtversicherung

Definition

Eine Pflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Für Architekten und Ingenieure folgt die Pflicht aus dem Landesrecht — und sie besteht nicht nur beim Eintritt in die Kammer, sondern dauerhaft.


Erklärung / Hintergrund

Die Pflicht ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Sie ergibt sich aus den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder und den Kammerordnungen; auch die geforderten Mindestsummen sind dort festgelegt und unterscheiden sich. Wer in mehreren Ländern tätig ist oder umzieht, hat es mit unterschiedlichen Vorgaben zu tun.

Der Zweck ist nicht Ihr Schutz. Eine Pflichtversicherung wird angeordnet, damit der Geschädigte einen leistungsfähigen Schuldner findet — nicht damit der Berufsträger ruhiger schläft. Daraus folgt die Besonderheit, die die §§ 113 ff. VVG regeln: Der Versicherer muss dem Dritten auch dann leisten, wenn er Ihnen gegenüber leistungsfrei wäre. Er kann sich dann bei Ihnen schadlos halten. Eine Obliegenheitsverletzung verschiebt also das Risiko, statt es beim Bauherrn zu belassen.

Die Pflicht ist eine Dauerpflicht. Endet der Vertrag, erfährt die Kammer davon — der Versicherer ist zur Mitteilung verpflichtet. Die Folge ist berufsrechtlich, nicht nur versicherungsrechtlich: Ohne Nachweis droht die Löschung aus der Liste und damit der Verlust der Berufsbezeichnung.

Abgrenzung

  • Freiwillige Deckungen — sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, etwa Cyber- oder Rechtsschutzversicherungen.
  • Vertraglich geforderter Nachweis — wenn ein Auftraggeber bestimmte Summen verlangt. Das ist keine gesetzliche Pflicht, aber vertraglich bindend.
  • Objektbezogene Deckung — für ein einzelnes Vorhaben; sie ersetzt die laufende Pflichtversicherung nicht.

Synonyme: obligatorische Versicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.


Praxisrelevanz

Zwei Dinge folgen daraus praktisch. Prüfen Sie die Mindestsummen Ihres Landes, nicht eine allgemein genannte Zahl — und getrennt für Personen- und Sachschäden einerseits, Vermögensschäden andererseits. Die zweite Summe ist für Planungsbüros die maßgebliche und regelmäßig die niedrigere.

Und lassen Sie eine Police nie ohne Anschlussdeckung auslaufen. Eine Lücke von wenigen Wochen ist kein Verwaltungsversehen: Sie berührt die Kammermitgliedschaft und lässt sich rückwirkend nicht heilen. Dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung gegenüber Dritten nachwirkt, hilft dabei nicht — die berufsrechtliche Seite folgt eigenen Regeln.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro meldet einen Schaden verspätet. Der Versicherer kürzt seine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit. Der Bauherr fordert weiterhin die vollen 300.000 Euro.

Zwei Verhältnisse laufen hier auseinander, und das ist der Kern der Pflichtversicherung. Gegenüber dem Bauherrn bleibt der Versicherer in vollem Umfang eintrittspflichtig — der Geschädigte trägt die Obliegenheitsverletzung des Büros nicht. Gegenüber dem Büro besteht die Kürzung aber fort: Um den gekürzten Anteil nimmt der Versicherer Rückgriff. Wirtschaftlich landet die Verspätung damit genau dort, wo sie entstanden ist. Wer aus der Schutzvorschrift ableitet, es sei ohnehin alles gedeckt, verwechselt den Begünstigten.


FAQ

Welche Versicherung ist für Architekten Pflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung. Die Pflicht und die Mindestsummen ergeben sich aus dem Landesrecht und den Kammerordnungen.

Gibt es bundesweit einheitliche Mindestsummen?

Nein. Sie sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich, getrennt nach Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.

Was passiert, wenn die Versicherung endet?

Der Versicherer teilt das der Kammer mit. Ohne neuen Nachweis droht die Löschung aus der Liste und damit der Verlust der Berufsbezeichnung.

Zahlt der Versicherer auch bei einer Obliegenheitsverletzung?

Gegenüber dem geschädigten Dritten ja. Gegenüber dem Versicherungsnehmer kann er kürzen und um den Differenzbetrag Rückgriff nehmen.

Müssen Sachverständige eine Berufshaftpflicht nachweisen?

Für Kammermitglieder gilt die Pflicht ohnehin. Bei anderweitig bestellten Sachverständigen richtet sich das nach der jeweiligen Bestellungsordnung.


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