Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der über einen Zeitraum fortlaufend Leistungspflichten begründet — im Gegensatz zum einmaligen Leistungsaustausch.
Die Einordnung hat praktische Folgen für Beendigung, Verjährung und Abwicklung.
Die Merkmale
Typische Fälle im Umfeld eines Planungsbüros
Der Architektenvertrag ist keines
Er ist Werkvertrag mit einem geschuldeten Erfolg — auch wenn die Bearbeitung Jahre dauert. Die lange Laufzeit macht aus ihm kein Dauerschuldverhältnis. Für die Beendigung gelten die Regelungen des Bauvertragsrechts, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB und das Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB.
Synonyme: Dauerschuldvertrag, Vertrag mit wiederkehrenden Leistungspflichten.
Für Ihr Büro ist der wichtigste Anwendungsfall der eigene Versicherungsvertrag. Er ist ein Dauerschuldverhältnis, und daraus folgen drei Punkte, die im Alltag zählen:
Der letzte Punkt ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung besonders wichtig, weil ein unklarer Verstoßzeitpunkt im Übergangsbereich dazu führen kann, dass zwei Versicherer aufeinander verweisen.
Ein Ingenieurbüro wechselt den Versicherer zum Jahreswechsel. Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar, der alte läuft wegen einer versäumten Kündigungsfrist noch bis zum 31. März.
Für drei Monate besteht doppelter Versicherungsschutz — ärgerlich, aber unschädlich. Gefährlich wäre der umgekehrte Fall: Hätte der alte Vertrag zum 31. Dezember geendet und der neue erst am 1. Februar begonnen, wäre ein Verstoß aus dem Januar in keinem der beiden Verträge erfasst. Bei einem Planungsfehler, der sich erst Jahre später zeigt, fällt das niemandem rechtzeitig auf.
Ein Vertrag mit fortlaufenden Leistungspflichten über einen Zeitraum, beendet durch Kündigung statt durch Rücktritt.
Nein. Er ist Werkvertrag mit geschuldetem Erfolg, auch bei mehrjähriger Bearbeitung.
Er ist ein Dauerschuldverhältnis. Kündigung wirkt für die Zukunft; Versicherungsfälle aus der Laufzeit bleiben unberührt.
Ja, aus wichtigem Grund nach § 314 BGB, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist.
Auf lückenlosen Anschluss. Eine Lücke fällt oft erst Jahre später auf — wenn ein Verstoß aus dieser Zeit geltend gemacht wird.