Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Architekt:innen & Ingenieur:innen – Pflicht, Vorteil oder Wettbewerbsvorteil?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Architekt:innen & Ingenieur:innen

Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Beschäftigte können Teile ihres Bruttogehalts in Vorsorgebeiträge umwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber leitet diese Beiträge an eine Versicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds weiter – oft ergänzt um einen gesetzlichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss.

Wie funktioniert das praktisch?

  • Beispiel: Mitarbeitende wandeln 200 Euro Bruttogehalt in die bAV um.
  • Im Nettogehalt fehlen davon oft weniger als 100 Euro, weil Steuern und Sozialabgaben gespart werden.
  • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss zu zahlen (§1a Abs. 1a BetrAVG), wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
  • Im Alter wird das angesparte Kapital als monatliche Zusatzrente oder Einmalzahlung ausgezahlt.

Warum ist das besonders relevant für Architekten und Ingenieure?
Architektinnen, Architekten und Ingenieurinnen sowie Ingenieure haben häufig unregelmäßige Erwerbsverläufe – projektbezogene Arbeit, schwankende Honorare oder Gründungsphasen. Dadurch entstehen Versorgungslücken. Die bAV bietet hier ein kollektiv organisiertes System mit steuerlicher Förderung und planbarer Altersversorgung.

Fazit
Die bAV ist kein Luxus, sondern ein strategisches Sicherheitsnetz. Für Beschäftigte bedeutet sie intelligente Altersvorsorge mit Steuervorteil. Für Arbeitgeber ist sie ein Zeichen von Stabilität, Wertschätzung und langfristigem Denken.

Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders?

Grundsätzlich gilt: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Architektur- oder Ingenieurbüro haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – unabhängig von Position, Alter oder Unternehmensgröße. Doch der Nutzen ist je nach Rolle unterschiedlich hoch.

Besonders profitieren:

  • Fachkräfte und Projektleiter:innen, die ein mittleres bis hohes Einkommen haben – sie nutzen den Steuervorteil und zahlen weniger Netto für den gleichen Vorsorgeeffekt.
  • Büroinhaber:innen, Gesellschafter:innen und Teilhaber:innen, weil sie über das eigene Unternehmen eine Direktversicherung für sich selbst abschließen können und dabei gleichzeitig Steuern sparen.
  • Erfahrene Mitarbeitende ab ca. 40 Jahren, die Versorgungslücken aus Zeiten der Selbstständigkeit oder Elternzeit schließen möchten.
  • Gut verdienende Angestellte, die bereits ihre Fördergrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschöpfen und nach steuerlich effizienten Vorsorgemodellen suchen.

Was bedeutet das finanziell?
Ein Beispiel macht es greifbar:
Wer 200 Euro brutto monatlich in eine bAV umwandelt, verzichtet im Nettogehalt oft nur auf rund 90 bis 100 Euro. Zusätzlich kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent dazu. Der tatsächliche Vorsorgeeffekt ist also deutlich höher als der gefühlte Nettoaufwand.

Wie sieht es mit freien Mitarbeitenden oder Werkvertragskräften aus?
Nur Personen mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf bAV. Freelancer oder projektbasierte Mitarbeitende können aber einsteigen, wenn sie einen regulären Arbeitsvertrag erhalten oder als angestellte Teilzeitkraft geführt werden.

Warum ist die bAV für Arbeitgeber mehr als ein „Benefit“?

  • Sie verbessert die Mitarbeiterbindung – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.
  • Architekturbüros berichten, dass sich die Anzahl an Bewerbungen erhöht hat, nachdem bAV aktiv angeboten wurde.
  • Sie reduziert Fluktuation und stärkt die Arbeitgebermarke – auch kleine Büros mit fünf oder acht Mitarbeitenden profitieren.

Die bAV lohnt sich für alle – aber besonders für diejenigen, die mehr als nur Gehalt wollen: Sicherheit, Wertschätzung und langfristige Perspektiven.

Gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – wann Mitarbeitende sie einfordern können

Seit 2002 ist die betriebliche Altersvorsorge kein freiwilliges Zusatzangebot mehr, sondern ein rechtlich verankerter Anspruch. Grundlage ist § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Danach gilt:

Wer hat Anspruch?

  • Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer:innen – unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber tätig sind.
  • Der Arbeitgeber muss keine bAV proaktiv anbieten, aber sobald ein:e Mitarbeiter:in Entgeltumwandlung verlangt, ist er verpflichtet, ein Modell zur Verfügung zu stellen.

Was muss der Arbeitgeber konkret leisten?

  • Einen geeigneten Durchführungsweg bereitstellen (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds).
  • Die Beiträge aus dem Bruttogehalt abführen und an einen Versorgungsträger weiterleiten.
  • Seit 2019 zusätzlich mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss zahlen – immer dann, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Informationspflichten gehören dazu:
Arbeitgeber müssen Beschäftigte informieren über:

  • steuerliche Fördergrenzen,
  • die Funktionsweise der Entgeltumwandlung,
  • den Arbeitgeberzuschuss,
  • sowie über Rechte bei Jobwechsel oder Kündigung.

Was bedeutet das für Architekturbüros und Ingenieurbüros?
Auch kleine Büros mit wenigen Mitarbeitenden sind betroffen. Es ist nicht erforderlich, ein eigenes Versorgungssystem zu entwickeln – aber die Bereitschaft, eines anzubieten, sobald es verlangt wird, ist gesetzlich verpflichtend. Wer sich verweigert, verstößt gegen das Betriebsrentengesetz und kann rechtlich belangt werden.

Die bAV ist heute kein freiwilliger Bonus mehr, sondern eine einklagbare Leistung – mit klar definierten Rechten, Pflichten und Zuschussregelungen.

Wie sich die bAV von privater Altersvorsorge unterscheidet

Private Altersvorsorge und betriebliche Altersvorsorge verfolgen zwar dasselbe Ziel – finanzielle Sicherheit im Alter –, funktionieren aber vollkommen unterschiedlich. Wer die Mechanismen versteht, kann beide sinnvoll kombinieren.

  1. Finanzierung und Ablauf
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt – bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Arbeitgeber leitet die Beiträge an eine Versicherung oder Versorgungseinrichtung weiter.
  • Private Vorsorge: Beiträge werden aus dem Nettogehalt bezahlt. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss, keine Kollektivkonditionen und keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber.
  1. Steuer- und Sozialvorteil
    Der größte Unterschied liegt im steuerlichen Hebel:
  • Wer 200 Euro brutto in die bAV einzahlt, spürt im Netto oft nur 90 bis 100 Euro.
  • Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart (§1a Abs. 1a BetrAVG).
  • Bei privater Vorsorge entfällt dieser Vorteil vollständig.
  1. Flexibilität und Zugriff
  • Private Verträge lassen sich pausieren, kündigen, übertragen oder verkaufen – deutlich mehr Spielraum.
  • Die bAV ist stärker gebunden: Ein vorzeitiger Zugriff ist kaum möglich. Sie ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt und kann beim Arbeitgeberwechsel nicht immer nahtlos übertragen werden.
  1. Portabilität bei Jobwechsel
  • Grundsätzlich besteht ein Anspruch, die bAV zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen oder privat weiterzuführen.
  • Wie einfach das ist, hängt vom Durchführungsweg und vom Versicherer ab. Direktversicherungen sind meist problemlos übertragbar, Unterstützungskassen oder Direktzusagen sind komplexer.
  1. Ideal ist oft die Kombination
    Gerade für Architektinnen, Architekten und Ingenieur:innen mit schwankendem Einkommen gilt:
  • bAV als steuerlich geförderte Basis,
  • private Vorsorge als flexible Ergänzung – etwa zur Finanzierung von Immobilien oder zur Absicherung bei Berufswechsel.

Die bAV ist finanziell oft effizienter, aber weniger flexibel als private Vorsorge. Wer beides kombiniert, hat die stabilste Lösung – besonders in freien Berufen oder projektorientierten Lebensläufen.

Die fünf Durchführungswege der bAV – und welcher für wen geeignet ist

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht ein einziges Modell, sondern besteht aus fünf gesetzlich zulässigen Durchführungswegen. Jeder funktioniert unterschiedlich, hat eigene steuerliche Regeln, Haftungsfragen und Verwaltungsaufwände. Wer die Unterschiede kennt, trifft bessere Entscheidungen – ob als Angestellte:r, Büroinhaber:in oder Geschäftsführung.

  1. Direktversicherung – der Klassiker für Architekturbüros
  • Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Lebensversicherung für Mitarbeitende ab.
  • Beiträge kommen aus Entgeltumwandlung oder als Arbeitgeberzuschuss.
  • Vorteile: Geringer Verwaltungsaufwand, klare Haftung, insolvenzgeschützt.
  • Besonders geeignet für kleine und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros.
  1. Pensionskasse – solide, aber weniger flexibel
  • Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, ähnlich wie eine Versicherung.
  • Konservativ ausgerichtet, stabile Leistungen, aber weniger flexibel bei Vertragsänderungen.
  • Geeignet für Büros, die Sicherheit und langfristige Planung bevorzugen.
  1. Pensionsfonds – mehr Rendite, mehr Risiko
  • Investiert stärker am Kapitalmarkt, dadurch höhere Renditechancen und mögliche Schwankungen.
  • Vor allem für jüngere Mitarbeitende interessant, die langfristig denken und Risiko akzeptieren können.
  1. Unterstützungskasse – für Führungskräfte und hohe Einkommen
  • Rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, oft extern betrieben.
  • Hohe Beiträge möglich, steuerlich attraktiv, aber komplex in Verwaltung und Beratung.
  • Häufig von größeren Planungsbüros oder Unternehmensgruppen genutzt.
  1. Direktzusage (Pensionszusage) – maximale Freiheit, maximale Verantwortung
  • Das Unternehmen sagt selbst eine spätere Rente zu und bildet Rückstellungen in der Bilanz.
  • Flexible Gestaltung, hohe Verpflichtung: Das Unternehmen haftet komplett.
  • Eher geeignet für größere Büros oder Holdings mit stabiler Finanzstruktur.

Kurzer Vergleich zur Einordnung:

  • Kleines Planungsbüro bis ca. 20 Mitarbeitende: meist Direktversicherung.
  • Mittelgroßes Büro mit Führungsebene: zusätzlich Unterstützungskasse oder Pensionskasse.
  • Große Architektengesellschaft oder Generalplaner: Kombination mit Direktzusage möglich.

Die bAV ist flexibel – aber nur, wenn der passende Durchführungsweg gewählt wird. Er richtet sich nach Unternehmensgröße, Zielgruppe der Mitarbeitenden, Verwaltungsaufwand und steuerlichen Zielen.

Warum die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Gewinn ist

Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den wenigen Lösungen, von denen beide Seiten profitieren – Mitarbeitende und Arbeitgeber. Sie ist nicht nur ein steuerlich gefördertes Vorsorgeinstrument, sondern auch ein starkes Signal für Unternehmenskultur, Wertschätzung und langfristige Zusammenarbeit.

Vorteile für Beschäftigte

  • Mehr Rente bei weniger Nettoaufwand: Beiträge zur bAV werden aus dem Bruttogehalt gezahlt. Wer z. B. 200 Euro umwandelt, verzichtet netto oft nur auf rund 90 bis 100 Euro.
  • Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers: Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags – häufig zahlen viele Büros sogar mehr, um als Arbeitgeber attraktiver zu sein.
  • Zusätzliche Sicherheit im Alter: Die bAV schließt Versorgungslücken, die durch Selbstständigkeit, Teilzeitphasen, Projektarbeit oder schwankende Einkommen entstanden sind.
  • Renten- oder Kapitalauszahlung möglich: Je nach Vertrag wird später monatlich ausgezahlt oder einmalig als Kapital.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemangel: Viele qualifizierte Bewerber achten heute nicht nur auf Gehalt – sondern auf Sicherheit, Kultur und Benefits mit Zukunft.
  • Bindung und geringere Fluktuation: Büros berichten, dass Mitarbeitende länger bleiben und seltener wechseln, sobald eine bAV angeboten wird.
  • Steuer- und Sozialersparnis: Der Arbeitgeberzuschuss kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Außerdem sinken eigene Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung.
  • Stärkung der Arbeitgebermarke: Gerade in kleinen und mittleren Architekturbüros wird die bAV als „wir denken an dich und deine Zukunft“ wahrgenommen.

Praxisbeispiel (vereinfacht):
Ein Architekturbüro mit 10 Mitarbeitenden führt eine bAV ein. Drei Mitarbeitende nutzen die Möglichkeit und wandeln jeweils 250 Euro brutto um.

  • Nettoaufwand pro Person: rund 120 Euro.
  • Arbeitgeberzuschuss (15 %): 37,50 Euro pro Person.
  • Ersparnis bei Sozialabgaben für das Büro: ca. 30 Euro pro Person.
    Ergebnis: Die Mitarbeitenden profitieren sofort, und das Büro zeigt Fürsorge – ohne sich finanziell zu überlasten.

Die bAV ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Stabilität, Loyalität und Zukunft – für beide Seiten. 

Steuerliche Vorteile – und was im Alter zurückkommt

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip „Heute Steuern sparen, später versteuern“. Das macht sie besonders attraktiv – vor allem für Architekt:innen und Ingenieur:innen mit gutem Einkommen oder schwankenden Projektphasen.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung?

  • Beiträge zur bAV werden aus dem Bruttogehalt gezahlt – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
  • Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
  • Davon sind 4 % zusätzlich sozialversicherungsfrei.
  • Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Beispielrechnung (vereinfachtes Modell):

Beitrag in die bAV

300 € brutto

Netto-Belastung für Arbeitnehmer

ca. 150 €

Arbeitgeberzuschuss (15 %)

+ 45 €

Effektiver Sparbetrag im Vertrag

345 € monatlich

Was passiert im Rentenalter?

  • Leistungen aus der bAV – egal ob als Rente oder Einmalzahlung – sind voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
  • Zusätzlich fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (ca. 15–18 % je nach Kasse).
  • Vorteil: Viele Rentner:innen befinden sich im Ruhestand in einer niedrigeren Steuerprogression, daher wird der Steuersatz später oft geringer sein als während der Erwerbsphase.

Gibt es auch Nachteile?

  • Durch die Entgeltumwandlung sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – dadurch kann die spätere gesetzliche Rente leicht geringer ausfallen.
  • Die steuerliche Förderung ist also kein „Geschenk“, sondern eine Steuerstundung in Kombination mit einem Arbeitgeberzuschuss.

Für Arbeitgeber steuerlich interessant, weil:

  • Zuschüsse sind Betriebsausgaben und steuerlich absetzbar.
  • Durch die Entgeltumwandlung sinken Lohnnebenkosten.
  • Liquidität bleibt im Unternehmen, während man gleichzeitig in Mitarbeiterbindung investiert.

Die bAV ist eine der effizientesten Möglichkeiten, steuerlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Wer die steuerliche Logik versteht, kann die Vorteile maximal nutzen – sowohl als Arbeitnehmer:in als auch als Arbeitgeber.

Risiken und Schattenseiten der bAV – was man wissen muss

So attraktiv die betriebliche Altersvorsorge klingt, sie ist kein Selbstläufer. Wer sich dafür entscheidet – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – sollte die wichtigsten Fallstricke kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

  1. Niedrigere gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung
    Wer Teile des Bruttogehalts in die bAV umwandelt, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das führt später zu einer geringfügig niedrigeren gesetzlichen Rente. Die bAV soll diesen Effekt ausgleichen – das klappt aber nur, wenn der Vertrag lange genug läuft und ausreichend bespart wird.
  2. Geringe Flexibilität im Vergleich zur privaten Vorsorge
  • Private Rentenversicherungen oder ETF-Sparpläne lassen sich pausieren, kündigen oder übertragen.
  • Die bAV ist stärker gebunden: Sie hängt am Arbeitgeber und am gewählten Durchführungsweg.
  • Kündigen ist meist nicht möglich, nur beitragsfrei stellen.
  • Kapital-Auszahlungen vor Rentenbeginn sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  1. Jobwechsel kann kompliziert werden
    Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung der Anwartschaften. In der Praxis hängt es aber vom neuen Arbeitgeber, vom Produktanbieter und vom Durchführungsweg ab. Manche Verträge können übertragen werden, andere nur ruhend gestellt oder privat weitergeführt.
  2. Steuer- und Krankenversicherung im Alter
  • Leistungen aus der bAV sind im Rentenalter voll steuerpflichtig.
  • Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (bei gesetzlich Versicherten).
  • Wer das nicht vorher einkalkuliert, erlebt möglicherweise eine Enttäuschung bei der ersten Rentenzahlung.
  1. Insolvenz des Arbeitgebers
  • Bei Direktversicherung und Pensionskasse sind die Verträge in der Regel insolvenzgeschützt.
  • Bei Direktzusage oder Unterstützungskasse greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
  • Es bleibt aber wichtig, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen ernst nehmen und Beiträge korrekt weiterleiten.

Die bAV ist eine wirkungsvolle Form der Altersvorsorge – aber nur, wenn sie verstanden, sauber umgesetzt und regelmäßig überprüft wird. Wer Risiken kennt, kann sie aktiv managen und die Vorteile optimal nutzen.

Digitale Verwaltung – wie die bAV wirklich schlank funktioniert

Viele verbinden betriebliche Altersvorsorge noch mit Papierordnern, Unterschriftenmappen und schwer verständlichen Versicherungsverträgen. Dabei ist die bAV längst digital abbildbar – und genau das macht sie für Architekturbüros und Ingenieurbüros viel einfacher, schneller und transparenter.

Warum Digitalisierung ein Gamechanger ist

  • Verträge, Beiträge und Mitarbeitendendaten können zentral in einer digitalen Plattform verwaltet werden.
  • An-, Um- und Abmeldungen laufen automatisch über Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung oder HR-Software.
  • Dokumente werden revisionssicher, papierlos und DSGVO-konform gespeichert.
  • Fehlerquellen und Abstimmungsaufwand mit Versicherern oder Steuerberatern sinken deutlich.

Vorteile für das Büro

  • Deutlich weniger Verwaltungsaufwand
  • Keine Papierprozesse, keine verlorenen Verträge
  • Mehr Transparenz über laufende Beiträge und Kosten
  • Besonders hilfreich bei wechselnden Teamstrukturen (Projektmitarbeitende, Teilzeit, freie Angestellte etc.)
  • Kleine Büros benötigen keine eigene IT – cloudbasierte Anbieter reichen aus

Vorteile für Mitarbeitende

  • Jeder Mitarbeitende hat digitalen Zugriff auf seine Verträge und angesparten Werte
  • Änderungswünsche (z. B. Erhöhung der Beiträge) können direkt online erfolgen
  • Bescheinigungen und Dokumente sind jederzeit abrufbar, ohne Rückfrage bei der Verwaltung
  • Mehr Verständnis und Vertrauen in die eigene Vorsorge

Die bAV wird erst dann wirklich praxistauglich, wenn sie digital gedacht und verwaltet wird. Was früher Verwaltungsaufwand war, ist heute ein einfaches Management-Tool – schnell, transparent und rechtssicher.

Fazit: Warum die bAV heute zur Strategie gehört – nicht zur Kür

Die betriebliche Altersvorsorge ist längst kein freiwilliges Extra mehr, das man „auch anbieten könnte“. Sie hat sich zu einem strategischen Instrument entwickelt – gerade in Architektur- und Ingenieurbüros, in denen Fachkräftebindung, Verlässlichkeit und langfristige Planung entscheidend sind.

Für Mitarbeitende bedeutet die bAV mehr Sicherheit im Alter – mit steuerlicher Förderung, Arbeitgeberzuschüssen und einer Zusatzrente, die Versorgungslücken schließt. Sie ist oft die effizienteste Form der privaten Vorsorge, weil sie aus dem Bruttogehalt finanziert wird und damit deutlich weniger Netto kostet.

Für Arbeitgeber ist die bAV weit mehr als ein Sozialbenefit. Sie stärkt die Arbeitgebermarke, reduziert Fluktuation, spart Sozialabgaben und beweist Wertschätzung gegenüber dem Team. Viele kleinere Büros berichten, dass sich die Zahl der Bewerbungen spürbar erhöht, sobald die bAV aktiv angeboten wird.

Natürlich bringt sie Verantwortung mit sich: Beratung, Informationspflicht, gesetzliche Zuschüsse und Dokumentation. Doch mit digitalen Verwaltungslösungen und klaren Durchführungswegen lässt sich dieser Aufwand effizient managen.

Kurz gesagt:
Die bAV ist mehr als Vorsorge – sie ist Kultur. Sie zeigt, dass ein Büro weiterdenkt als bis zum nächsten Projekt. Sie schafft Vertrauen, Loyalität und Zukunftsfähigkeit. Und genau deshalb gehört sie heute nicht mehr zur Kür, sondern zur Pflicht einer modernen Unternehmensführung. 

FAQ - betriebliche Altersvorsorge

 

Grundsätzlich ja. Beschäftigte haben das Recht, ihre Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder den Vertrag privat weiterzuführen. In der Praxis hängt es jedoch vom Durchführungsweg und vom neuen Arbeitgeber ab. Direktversicherungen lassen sich meist problemlos übertragen. Bei Unterstützungskassen oder Direktzusagen kann es komplexer werden oder nur eine beitragsfreie Weiterführung möglich sein. 

Nein. Aber: Wenn ein:e Mitarbeiter:in eine Entgeltumwandlung wünscht, muss der Arbeitgeber diese ermöglichen und einen passenden Vertrag abschließen. Das ist gesetzlich in § 1a BetrAVG geregelt. Ein aktives „Bewerben“ der bAV durch den Arbeitgeber ist nicht verpflichtend – die Umsetzung auf Wunsch jedoch schon. 

Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, ist er verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiterzugeben. Viele Büros zahlen freiwillig mehr – zum Beispiel 20 bis 30 Prozent –, um attraktiver für Fachkräfte zu sein. 

 Ja. Leistungen aus der bAV – egal ob monatliche Rente oder Einmalzahlung – sind voll einkommensteuerpflichtig. Zudem fallen bei gesetzlich versicherten Rentner:innen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Vorteil: Viele befinden sich im Ruhestand in einer niedrigeren Steuerklasse als während des Berufslebens. 

Das kommt auf den Durchführungsweg an:

  • Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist das Vertragsvermögen rechtlich vom Betriebsvermögen getrennt und damit in der Regel geschützt.
  • Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen springt im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein.

Ja. Inhaber:innen eines Architektur- oder Ingenieurbüros können über ihr eigenes Unternehmen auch für sich selbst eine Direktversicherung einrichten – mit denselben steuerlichen Vorteilen wie für Mitarbeitende. 

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