Betriebshaftpflicht im Baugewerbe – warum jedes Unternehmen diese Versicherung braucht

Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe

Ein Fehler auf der Baustelle passiert schneller, als man denkt: Ein Bohrer trifft die falsche Leitung, ein Arbeiter übersieht ein Warnschild, ein Besucher stolpert über lose Kabel. In Sekunden wird aus Routine ein Risiko – und ohne passende Absicherung kann ein einziger Vorfall finanzielle Kettenreaktionen auslösen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist der unsichtbare Sicherheitsgurt im Alltag von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben. Sie schützt, wenn Dritte durch betriebliche Tätigkeiten zu Schaden kommen – und verhindert, dass ein kleiner Fehler den Betrieb in Schieflage bringt.

Ob Maurerbetrieb, Gerüstbauer, Dachdecker, Straßenbauer oder Bauunternehmen mit 50 Mitarbeitenden: Wer im Baugewerbe arbeitet, trägt Verantwortung – und braucht eine Betriebshaftpflicht, die diese Verantwortung absichert.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadenersatzansprüche Dritter. Sie greift, wenn durch betriebliche Tätigkeiten Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden entstehen.

Ein Kunde stürzt auf dem Betriebsgelände, ein Mitarbeiter beschädigt versehentlich eine Glasfassade, oder beim Bohren wird ein Stromkabel getroffen – die Versicherung übernimmt nicht nur den Schadenersatz, sondern prüft auch, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind (passiver Rechtsschutz).

Definition: Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter infolge betrieblicher Tätigkeiten.

Für das Baugewerbe bedeutet das: kein unkalkulierbares Risiko mehr, sondern finanzielle Stabilität und Vertrauen gegenüber Auftraggebern.

Für wen ist sie Pflicht – und warum?

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht für alle – aber faktisch unverzichtbar.

In einigen Gewerken wie Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk oder Straßenbau ist sie Pflicht – durch Kammerrecht, Landesvorgaben oder berufsrechtliche Vorschriften (z. B. Bauhandwerksordnung, Handwerksrolle).

Andere Betriebe müssen sie vertraglich nachweisen, etwa bei Ausschreibungen oder öffentlichen Aufträgen. Generalunternehmer verlangen regelmäßig einen gültigen Versicherungsnachweis, bevor Subunternehmen das Gelände betreten dürfen.

Selbst wer als Einzelunternehmer arbeitet, haftet nach § 823 BGB persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Eine private Haftpflicht deckt diese Risiken nicht ab – die Betriebshaftpflicht schon.

Kurz gesagt: Gesetzlich nicht immer Pflicht, aber praktisch unerlässlich.

Ein Subunternehmer ohne Versicherung hat es schwerer an Aufträge zu kommen – das ist im Baugewerbe Realität.

Was deckt die Betriebshaftpflicht im Baugewerbe ab?

Die Betriebshaftpflicht sichert die klassischen Risiken des Baustellenalltags: Personenschäden, Sachschäden und (unechte) Vermögensfolgeschäden.

Sie schützt Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauleiter:innen vor den Folgen kleiner und großer Missgeschicke – vom umgestoßenen Farbeimer bis zum ungewollten Leitungsschaden.

Versichert sind u. a.:

  • Schäden durch unsachgemäße Arbeiten
  • Umweltschäden (z. B. ausgelaufene Farbe, Öl, Betonwasser)
  • Be- und Entladeschäden
  • Schäden durch Mitarbeitende
  • Verletzungen Dritter auf dem Betriebsgelände

Nicht abgedeckt sind hingegen vorsätzliche Schäden, reine Planungsschäden oder Mängelbeseitigung am eigenen Werk.

Merksatz: Die Betriebshaftpflicht schützt die Ausführung, nicht die Planung – dafür ist die Berufshaftpflicht zuständig.

Typische Schadenbeispiele auf Baustellen

Baustellen sind Orte permanenter Bewegung – Fehler lassen sich nicht völlig vermeiden.

Ein Beispiel:
Beim Innenausbau stößt ein Mitarbeiter eine Leiter um. Der Monteur eines anderen Gewerks verletzt sich dabei schwer – der Schaden beläuft sich auf über 80.000 €. Die Betriebshaftpflicht übernimmt.

Oder:
Beim Abladen kippt eine Palette mit Fenstern, mehrere Scheiben zerbrechen. Schaden: rund 4.000 €. Auch hier greift die Police – inklusive Anwaltskosten.

Ein weiteres reales Szenario:
Ein Tiefbauer beschädigt versehentlich eine Gasleitung. Der Bereich wird evakuiert, die Reparatur dauert Tage. Die Forderung: über 100.000 €. Ohne Betriebshaftpflicht wäre das existenzbedrohend.

Schadenart

Beispiel

Durchschnittlicher Schaden (€)

Personenschaden

Sturz eines Besuchers

10.000 – 150.000

Sachschaden

Beschädigter Fensterrahmen

500 – 3.000

Leitungsschaden

Stromkabel beschädigt, Produktionsausfall

5.000 – 50.000

Ein kleiner Fehler – und die Schadenssumme wächst schneller, als man denken mag. Genau hier schützt die Betriebshaftpflicht.

Wie teuer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe?

Die Kosten sind planbar – und oft niedriger, als viele Betriebe glauben.

Der Beitrag hängt ab von:

  • Betriebsgröße & Jahresumsatz
  • Art der Tätigkeit (Tiefbau, Gerüstbau, Trockenbau, etc.)
  • Deckungssumme (z. B. 5 oder 10 Mio. €)
  • Selbstbeteiligung
  • Schadenhistorie

Beispiele Handwerksbetrieb:

Betriebsgröße

Umsatz p. a. (€)

Deckungssumme (€)

Beitrag p. a. (€)

Einzelbetrieb

50.000

5 Mio.

ca. 280

Mittelbetrieb

500.000

10 Mio.

700 – 1.200

Großbetrieb

> 2 Mio.

10 Mio.+

1.500 – 3.000+

Für Handwerksbetriebe gilt: Je praxisnäher und sauberer dokumentiert der Betrieb arbeitet, desto günstiger fällt der Beitrag aus.

Welche Versicherer sind im Baugewerbe stark?

Nicht jede Betriebshaftpflicht passt zu jedem Betrieb.
Spezialisierte Anbieter für das Bau- und Handwerksgewerbe schneiden in Tests regelmäßig besser ab.

Aktuell zählen Allianz, Signal Iduna, Württembergische und VHV zu den führenden Anbietern für Bauunternehmen.

  • Allianz: hohe Deckungssummen, umfassender Rechtsschutz
  • Signal Iduna: flexible Tarife für kleine Betriebe
  • Württembergische: zuverlässige Schadenabwicklung
  • VHV: starke Spezialisierung auf Bau- und Handwerksrisiken

Diese Versicherer berücksichtigen branchentypische Risiken, z. B. Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Nachunternehmerleistungen oder Umweltschäden auf Baustellen.

Was passiert ohne Betriebshaftpflichtversicherung?

Ohne Versicherung haftet der Betrieb – und im Zweifel die Geschäftsführung persönlich.

Schon ein einziger Schaden kann ruinös sein.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter beschädigt die Glasfassade eines Bürogebäudes. Kosten: 80.000 €. Ohne Versicherung muss der Betrieb die Summe selbst tragen.

Neben den finanziellen Folgen drohen auch Auftragsverluste – viele Auftraggeber schließen unversicherte Unternehmen aus.
Das Risiko reicht bis zur Insolvenz.

Folgen fehlender Betriebshaftpflicht:

  • Haftung mit Privatvermögen (§ 823 BGB)
  • Kein Schutz bei Personen- oder Umweltschäden
  • Ausschluss von Ausschreibungen
  • Reputationsverlust im Markt
  • Insolvenzgefahr bei Großschäden

Eine einzige Schadensmeldung kann über Fortbestand oder Stillstand entscheiden.

Worin liegt der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht ergänzen sich.

  • Betriebshaftpflicht: schützt vor Schäden aus der Ausführung
  • Berufshaftpflicht: schützt vor Fehlern in Planung, Beratung oder Aufsicht

Ein Planungsfehler im Statikmodell? → Berufshaftpflicht.
Ein beschädigtes Werkzeug oder verletzter Besucher? → Betriebshaftpflicht.

Definition: Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Planungs-, Beratungs- oder Aufsichtsfehlern.

Für Bauunternehmen mit Planungsanteil (z. B. Bauleiter, Ingenieurbüros, Generalunternehmer mit Eigenplanung) sind Kombitarife sinnvoll. So schließen Sie gefährliche Versicherungslücken – ohne doppelt zu zahlen. 

Fazit: Sicherheit auf jeder Baustelle

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist kein Luxus, sondern Pflichtbewusstsein in finanzieller Form.

Sie schützt Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler:innen im Bauwesen vor den realen Risiken des Baustellenalltags – und vor den Konsequenzen kleiner Fehler, die große Wirkung haben können.

Ein stabiles Sicherheitskonzept beginnt nicht mit Helmpflicht oder Sicherheitsweste, sondern mit der richtigen Police.

Kurz gesagt:
Die Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, schützt vor ruinösen Haftungsansprüchen und ist in vielen Fällen Voraussetzung für Aufträge.
Ihr Beitrag ist gering – ihr Nutzen unbezahlbar.

FAQ – Betriebshaftpflicht

 

Erfüllungsschäden, vorsätzliche Handlungen, reine Planungsschäden. 

Mindestens 5 Mio. €, bei größeren Bauunternehmen 10 Mio. € oder mehr.

 

Ab etwa 200 € jährlich – abhängig von Umsatz, Selbstbeteiligung und Tätigkeit. 

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Vorbeugen

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