D&O-Versicherung für Architekt:innen und Ingenieur:innen – wenn Verantwortung persönlich wird
D&O-Versicherung für Architekt:innen und Ingenieur:innen
Ein Planungsbüro zu führen, ist mehr als Baupläne zu zeichnen und Projekte zu koordinieren. Es bedeutet, täglich Entscheidungen zu treffen, die über Erfolg oder Scheitern ganzer Vorhaben bestimmen. Doch was passiert, wenn eine dieser Entscheidungen falsch ist? Wenn eine Budgetfreigabe zu früh erteilt wurde, eine Risikoanalyse fehlt oder eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird – und plötzlich nicht nur das Büro, sondern auch das eigene Privatvermögen auf dem Spiel steht?
Genau hier setzt die D&O-Versicherung an: Sie ist der Schutzschirm für jene, die Verantwortung tragen. In der Welt der Architekt:innen und Ingenieur:innen, wo jede Entscheidung Wellen schlagen kann, ist sie mehr als eine Police – sie ist ein Sicherheitsnetz für das Management.
- Was ist die D&O-Versicherung?
- Warum sie für Architekt:innen und Ingenieur:innen unverzichtbar ist
- Risiken für Geschäftsführer:innen in Planungsbüros
- Wer braucht eine D&O-Versicherung wirklich?
- Was die D&O-Versicherung abdeckt – und was nicht
- D&O versus Berufshaftpflicht – zwei Seiten derselben Medaille
- Kosten & Anbieter – was gute D&O-Policen kosten dürfen
- Wie man die passende D&O auswählt
- Fazit – Verantwortung braucht Rückendeckung
Die Directors & Officers-Versicherung – kurz D&O – schützt Geschäftsleiter:innen, Prokurist:innen und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung, wenn Managementfehler zu finanziellen Schäden führen. Sie springt ein, wenn Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder Gesetzesverstöße Ansprüche nach sich ziehen – sei es durch Dritte oder das eigene Unternehmen.
Anders als die klassische Berufshaftpflicht, die operative Fehler in der Planung oder Bauüberwachung abdeckt, greift die D&O bei strategischen Fehlentscheidungen. Sie übernimmt Rechtskosten, Schadenersatzforderungen und Verteidigungsausgaben – und bewahrt die Verantwortlichen davor, privat für Unternehmensverluste zu haften.
Beispiel: Eine fehlerhafte Freigabe für ein Bauprojekt führt zu Mehrkosten in sechsstelliger Höhe. Das Unternehmen fordert Regress von der Geschäftsführung – die D&O-Versicherung übernimmt Verteidigung und mögliche Schadenssummen.
FAQ – Schnell erklärt:
- Was bedeutet D&O-Versicherung konkret?
 Sie schützt Organmitglieder eines Unternehmens vor persönlicher Haftung wegen Managementfehlern.
- Wen sichert sie ab?
 Geschäftsführer:innen, Vorstände, leitende Angestellte und Prokurist:innen.
- Was ist versichert?
 Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder Pflichtverstöße.
Architektur- und Ingenieurbüros tragen hohe Managementrisiken. Sie steuern komplexe Projekte, koordinieren Subunternehmer, verantworten Budgets in Millionenhöhe und sind an Verträge mit langen Haftungsfristen gebunden. In dieser Gemengelage reichen ein Formfehler oder eine verspätete Entscheidung, um aus Routine plötzlich Haftungsrealität zu machen.
Auch wenn viele Büros als GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft organisiert sind: Die persönliche Haftung bleibt. Geschäftsleiter:innen können für Pflichtverletzungen privat belangt werden – mit ihrem gesamten Vermögen. Ohne D&O-Versicherung bleiben gerade Innenhaftungsfälle, also Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsführung, unversichert.
Beispiel aus der Praxis: Ein Ingenieurbüro schreibt ein Projekt über das vertraglich vereinbarte Budget hinaus fort. Die Geschäftsführung genehmigt es – in guter Absicht. Als der Auftraggeber die Mehrkosten nicht akzeptiert, entsteht ein Schaden. Das Unternehmen fordert Ersatz – und wendet sich gegen die Geschäftsleitung.
Hauptrisiken ohne D&O-Schutz:
- Persönliche Haftung für Fehlentscheidungen bei Investitionen oder Projektfreigaben
- Finanzielle Risiken durch unklare Verträge oder mangelnde Compliance
- Schadensersatzforderungen des eigenen Unternehmens
- Privatvermögenseinsatz trotz GmbH-Struktur
Wer die Verantwortung für Planung, Personal und Projekte trägt, braucht mehr als Fachwissen: Er oder sie braucht einen Schutz, der den Menschen hinter der Entscheidung absichert.
Geschäftsführer:innen sind das Herz eines Planungsbüros – und gleichzeitig seine größte Haftungsquelle. Nach §43 GmbHG haften sie persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen. Das klingt juristisch, ist aber hochpraktisch: Wird ein Projekt zu spät abgerechnet, eine Bauüberwachung mangelhaft organisiert oder eine Steuerzahlung übersehen, kann daraus schnell ein Regressanspruch werden.
In der Realität sind solche Fälle keine Seltenheit. Eine fehlerhafte Projektfreigabe, fehlende Kontrolle der Bauleitung, ein Liquiditätsproblem durch verspätete Rechnungen – jede dieser Situationen kann die persönliche Haftung auslösen. Die D&O-Versicherung springt ein, übernimmt die Rechtsverteidigung und schützt das Privatvermögen vor ruinösen Ansprüchen.
| Risikoart | Typisches Beispiel | Mögliche Folge | 
| Pflichtverletzung | fehlerhafte Projektfreigabe | Schadensersatzforderung des Unternehmens | 
| Organisationsversäumnis | fehlende Kontrolle der Bauleitung | Regress durch Auftraggeber | 
| Steuer-/Sozialverstoß | verspätete Abführung von Abgaben | persönliche Haftung + Strafverfahren | 
Zwischen Management und Baupraxis verschwimmen oft Grenzen. Wer seine Verantwortung ernst nimmt, braucht Klarheit darüber, wo operative Fehler enden – und persönliche Haftung beginnt.
D&O-Schutz ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – insbesondere für alle, die Verträge zeichnen, Budgetentscheidungen treffen oder Personalverantwortung tragen. Geschäftsführende, Prokurist:innen, Projektleiter:innen – sie alle agieren in einem Feld, in dem Entscheidungen finanzielle Folgen haben können.
Je größer die Entscheidungsbefugnis, desto größer das Risiko. In GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften gehört die D&O längst zum Standard. Einzelunternehmer:innen hingegen sind meist durch ihre Berufshaftpflicht abgesichert, da sie ohnehin persönlich haften.
Leitgedanke: Wer ein Büro führt, braucht die D&O nicht als Zusatzpolice, sondern als Teil seines Führungsinstrumentariums – sie ist der Airbag für Managemententscheidungen.
D&O-Pflicht nach Unternehmensform:
- Einzelunternehmen: meist über Berufshaftpflicht abgedeckt
- GmbH / AG: D&O dringend empfohlen
- Partnerschaftsgesellschaft: abhängig von interner Haftungsverteilung und Versicherungspflicht
- Planungsbüro mit mehreren Geschäftsführer:innen: separate Policen pro Person ratsam
Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden, die aus Managementfehlern, Pflichtverstößen oder Fehlentscheidungen resultieren. Sie greift bei Innen- und Außenhaftung, also sowohl bei Ansprüchen des eigenen Unternehmens als auch bei Forderungen Dritter.
Nicht versichert sind dagegen vorsätzliche Handlungen, Geldstrafen, Bußgelder oder deliktisches Verhalten. Entscheidend ist die exakte Vertragsgestaltung: Wer die falschen Ausschlüsse akzeptiert oder Nachhaftungsklauseln übersieht, steht im Ernstfall trotz Police ungeschützt da.
| Abgedeckt | Nicht abgedeckt | 
| Managementfehler | Vorsatz & bewusste Pflichtverletzung | 
| Pflichtverstöße | Geldstrafen / Bußgelder | 
| Fehlentscheidungen | Deliktische Handlungen | 
| Rechts- & Verteidigungskosten | vorsätzliche Schädigung des Unternehmens | 
Tipp: Prüfe regelmäßig die Nachhaftung deiner Police – insbesondere, wenn sich die Geschäftsführung ändert oder das Unternehmen umstrukturiert wird.
Für Architekt:innen und Ingenieur:innen zählt: Der Schutz muss zur Struktur des Büros passen. Ein Planungsbüro mit komplexer Auftragslage braucht andere Klauseln als ein Zwei-Personen-Team. Wer hier auf spezialisierte Makler setzt, vermeidet die Lücken zwischen Versicherungsrecht, Baukammer-Anforderungen und Baupraxis.
Viele Architekt:innen fragen sich: „Brauche ich wirklich beides?“ – Ja, unbedingt. Denn D&O und Berufshaftpflicht sichern unterschiedliche Risikosphären ab. Die Berufshaftpflicht deckt operative Fehler in Planung, Ausschreibung oder Bauüberwachung ab. Die D&O hingegen schützt Führungspersonen vor persönlicher Haftung aus Managemententscheidungen.
Beide Policen greifen ineinander – wie Statik und Fundament. Die Berufshaftpflicht schützt nach außen, die D&O nach innen. Erst gemeinsam bilden sie den vollständigen Schutz für ein Planungsbüro.
| Kriterium | Berufshaftpflicht | D&O-Versicherung | 
| Schutzbereich | Fachfehler & Planungsfehler | Managementfehler & Pflichtverstöße | 
| Haftungsart | Außenhaftung | Innen- und Außenhaftung | 
| Zielgruppe | Architekt:innen & Ingenieur:innen | Geschäftsführung & Leitende | 
| Typische Leistung | Ersatzansprüche Dritter | Verteidigung persönlicher Ansprüche | 
Beide Versicherungen ergänzen sich – sie trennen Verantwortungsebenen und sichern gleichzeitig das Gesamtunternehmen ab.
Eine D&O-Versicherung kostet weniger, als viele denken – und schützt mehr, als die meisten erwarten. Für kleinere Büros beginnen die Prämien bei etwa 700 Euro jährlich, größere Planungsbüros mit mehreren Geschäftsführer:innen zahlen bis zu 2.000 Euro.
Preisfaktoren sind Deckungssumme, Selbstbehalt, Nachmeldefristen und Zusatzleistungen wie Strafrechtsschutz. Spezialisierte Makler können durch Branchenrahmenverträge häufig bessere Konditionen aushandeln. Wichtig ist weniger der Preis als die Passung: Eine günstige Police mit falschen Klauseln nützt im Ernstfall nichts.
| Bürogröße | Jahresprämie | Empfohlene Anbieter | 
| < 10 Mitarbeitende | 700 – 1.000 € | Hiscox, Markel | 
| 10–50 Mitarbeitende | 1.000 – 1.500 € | R+V, Zurich | 
| > 50 Mitarbeitende | 1.500 – 2.000 € | VOV, HDI | 
Ein guter Indikator für Qualität: Anbieter, die speziell auf Architekt:innen und Ingenieur:innen ausgerichtete Tarife anbieten. Denn sie kennen die Haftungsrisiken, die sich aus HOAI, Projektsteuerung und Projektsteuerungspflichten ergeben – und können die Police darauf zuschneiden.
Die Wahl der richtigen D&O-Versicherung beginnt mit einer ehrlichen Analyse: Welche Verantwortlichkeiten gibt es? Wie hoch ist das Haftungsrisiko? Welche Entscheidungsbefugnisse haben die handelnden Personen? Erst dann lässt sich der passende Deckungsrahmen bestimmen.
Entscheidend sind Kriterien wie weltweite Deckung, Nachmeldefristen, klare Schnittstellen zur Berufshaftpflicht und die Erfahrung des Versicherers in der Baubranche. Wer sich hier beraten lässt, spart im Ernstfall nicht nur Geld, sondern Existenzen.
Checkliste für optimale D&O-Deckung:
- Unternehmensgröße & Risikoprofil analysieren
- Deckungssumme passend zum Umsatz wählen
- Nachmeldefrist & weltweite Geltung sicherstellen
- Innenhaftung ausdrücklich einschließen
- Versicherer mit Baubranchen-Erfahrung bevorzugen
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein 20-köpfiges Architekturbüro wächst stark und übernimmt erstmals internationale Projekte. Die bestehende D&O ohne weltweite Deckung wäre hier lückenhaft – die Nachmeldefrist und der räumliche Geltungsbereich müssen angepasst werden.
In der Architektur und im Ingenieurwesen ist jede Entscheidung ein Balanceakt zwischen Kreativität und Verantwortung. Wer führt, haftet – und das nicht nur moralisch, sondern juristisch. Die D&O-Versicherung ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Professionalität.
Sie schützt die Menschen, die Entscheidungen treffen müssen. Sie ergänzt die Berufshaftpflicht und schließt die Lücke zwischen Leitung und Ausführung. Und sie schafft Sicherheit – damit Führung auch in stürmischen Zeiten möglich bleibt.
D&O-Quickcheck für Planungsbüros:
- Haftungsumfang dokumentiert und geprüft
- Innen- und Außenhaftung abgedeckt
- Nachhaftung & Strafrechtsschutz enthalten
- Versicherer mit Branchenerfahrung
- Vertragsprüfung alle zwei Jahre
Wer seine Verantwortung ernst nimmt, sorgt für Schutz, bevor er ihn braucht. Denn am Ende ist gute Führung nicht nur eine Frage der Entscheidungen – sondern auch der Absicherung.
FAQ - D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer:innen, Vorstände und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung, wenn durch Managementfehler finanzielle Schäden entstehen. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie mögliche Schadenersatzforderungen – sowohl bei Ansprüchen von Dritten als auch vom eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
Die Berufshaftpflicht deckt operative Fehler wie Planungs- oder Überwachungsfehler ab. Die D&O hingegen greift bei strategischen Fehlentscheidungen auf Managementebene, z. B. bei Budgetfreigaben oder Pflichtverletzungen. Beide Versicherungen ergänzen sich und bieten gemeinsam einen umfassenden Schutz für Planungsbüros.
Immer dann, wenn eine Person im Unternehmen Leitungs-, Budget- oder Personalverantwortung trägt. In GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften ist sie praktisch unverzichtbar, da Geschäftsführende trotz Gesellschaftsform persönlich für Pflichtverletzungen haften können.
Je nach Unternehmensgröße und Risiko bewegen sich die Prämien zwischen 700 € und 2.000 € jährlich. Kleine Büros zahlen meist rund 700 €, mittlere etwa 1.200 €, größere Ingenieurgesellschaften bis zu 2.000 €. Preisfaktoren sind Deckungssumme, Selbstbehalt und Zusatzleistungen wie Strafrechtsschutz.
Typische Ursachen sind fehlerhafte Projektfreigaben, unklare Verantwortlichkeiten, verspätete Rechnungsstellungen, Compliance-Verstöße oder organisatorische Mängel bei der Bauleitung. Gerade in diesen Fällen schützt die D&O-Versicherung das Privatvermögen der Geschäftsleitung.
Ja, sofern Elementarschäden in der Police eingeschlossen sind. In Hochwassergebieten sollte darauf besonders geachtet werden.
Das HVV-Konzept
Vorbeugen
Durch die Schulungen und Seminare sensibilisieren wir Sie und Ihr gesamtes Team zu oftmals nicht bekannten Haftungsrisiken.
Mithilfe der Werkvertragsprüfung stellen wir sicher, dass Sie keine Haftung eingehen für die Sie nicht auch Versicherungsschutz haben.
Betreuen
Als spezialisierter Versicherungmakler managen wir Ihre Versicherungsverträge aktiv.
Sei es Vermittlung neuer Versicherung (z.B. Cyberversicherung), die Optimierung Ihrer bestehenden Vertäge hinsichtlich Kosten und Leistungen oder die Klärung Ihrer Anliegen ggü. dem Versicherer.
Lösen
Im Falle eines Schadens sind wir Ihr Ansprechpartner und Sprachrrohr zum Versicherer. Durch unser Schadenmanagement und direkte Ansprechpartner beim Versicherer kommen Sie schnellstmöglich an die Ihnen zustehenden Leistungen.
