Forderungsausfallversicherung für Architekt:innen & Ingenieur:innen – Schutz vor unbezahlten Honoraren

Forderungsausfallversicherung für Architekt:innen & Ingenieur:innen

Ein unbezahltes Honorar ist kein bloßer Buchungsposten – es ist ein Schlag in die Liquidität. Für viele Architekturbüros bedeutet ein Forderungsausfall: Projekte stehen still, Gehälter werden knapp, das Vertrauen ins eigene Geschäftsmodell gerät ins Wanken. Besonders kleine oder junge Büros, die noch keine Rücklagen aufgebaut haben, spüren sofort, wie verletzlich sie ohne Schutz sind.

Architekt:innen und Ingenieur:innen leben in einem Spannungsfeld zwischen Kreativität und Kalkulation. Während der Entwurf wächst, wachsen auch die offenen Forderungen – oft über Monate, manchmal über Jahre. Wenn ein Bauherr dann nicht zahlt, weil er in Verzug, Streit oder Insolvenz gerät, steht das ganze System still. Ein fehlendes Honorar kann das Jahresergebnis kippen oder gar die Existenz gefährden.

Doch genau hier greift professionelles Forderungsmanagement: Bonitätsprüfungen, klare Verträge, strukturiertes Mahnwesen – und im Ernstfall eine solide Forderungsausfallversicherung. Sie ist kein Luxus, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Warum ein Forderungsausfall existenzbedrohend sein kann

Bleibt ein Honorar aus, fehlt sofort Liquidität – für Personal, Miete, Software, Projekte. Die wirtschaftlichen Folgen treffen Architekturbüros meist unvorbereitet. Anders als große Generalplaner verfügen kleinere Büros selten über Reserven oder Kreditlinien.

Gerade bei langfristigen Projekten ist das Risiko hoch: Bauverzögerungen, Insolvenzen oder verspätete Freigaben sorgen dafür, dass Rechnungen liegenbleiben.

Praxisbeispiel: Ein mittelgroßes Architekturbüro aus Hamburg plant eine Wohnanlage. Nach der Insolvenz des Bauträgers bleibt die Schlussrechnung über 180.000 Euro offen. Das Ergebnis: ein Jahresverlust, der das Büro zwingt, zwei Mitarbeitende zu entlassen – trotz voller Auftragsbücher.

Definition: Forderungsausfall bezeichnet das Ausbleiben einer vertraglich geschuldeten Zahlung durch den Auftraggeber infolge von Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit.

Forderungsausfälle bedrohen also nicht nur das Ergebnis – sie gefährden die Existenz.

So sichern Sie Ihre Honorare vertraglich ab

Der erste Schutz entsteht nicht durch eine Police, sondern durch Papier – genauer gesagt: durch saubere Verträge. Wer klare Zahlungsfristen, Abschlagsregelungen und Sicherheiten definiert, schafft Planbarkeit und beugt Streitigkeiten vor.

Zahlungsfristen und Fälligkeiten sollten stets schriftlich fixiert werden. Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt, fordern Sie Anzahlungen bei Projektstart und prüfen Sie bei größeren Bauherren Bankbürgschaften.

Moderne Buchhaltungssoftware – etwa Lexoffice, SevDesk oder DATEV Unternehmen Online – überwacht Zahlungseingänge automatisch. So erkennen Sie Risiken, bevor sie eskalieren.

Wichtige Bausteine:

  • Zahlungsfristen und Fälligkeiten klar vereinbaren
  • Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt festlegen
  • Anzahlungen oder Bürgschaften als Sicherheit nutzen
  • Rechnungs-Tracking digitalisieren
  • Regelmäßige Berichte an Auftraggeber senden

Tipp: Nutzen Sie Vorlagen Ihrer Architektenkammer oder Bauvorlageberechtigung-Regelungen als Orientierung für rechtssichere Vertragsgestaltung.

Mahnwesen: Struktur schafft Wirkung

Ein professionelles Mahnwesen ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Organisation. Wer seine Fristen kennt und Eskalationsstufen klar definiert, wahrt Ansprüche – und zeigt Haltung.

In der Praxis hat sich ein dreistufiges System bewährt: eine erste freundliche Erinnerung, eine zweite Mahnung mit Hinweis auf Verzug und Gebühren, schließlich die letzte Aufforderung mit Androhung rechtlicher Schritte.

Mahnstufe Frist (Tage) Maßnahme Ziel
1. Mahnung 7–10 Freundliche Zahlungserinnerung Liquidität sichern
2. Mahnung 14–21 Hinweis auf Verzug, Mahngebühr Druck erhöhen
Letzte Mahnung 30+ Androhung rechtlicher Schritte Rechtsweg vorbereiten

Der Ton macht die Musik: Sachlich, bestimmt, respektvoll. Wer professionell mahnt, bleibt im Recht – und im Gespräch.

Bonitätsprüfung: Frühwarnsystem gegen Zahlungsausfälle

Bevor ein Auftrag unterschrieben wird, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen des Auftraggebers. Eine Bonitätsprüfung ist der effektivste Schutz vor späterem Ärger.

Über Anbieter wie Creditreform, Schufa oder Bürgel können Architekt:innen Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden einholen. Auch Insolvenzregister oder Handelsregistereinträge liefern wertvolle Hinweise.

Checkliste Bonitätsprüfung:

  • Wirtschaftsauskunft über Creditreform/Schufa einholen
  • Insolvenzbekanntmachungen prüfen
  • Bonität bei langen Projekten regelmäßig aktualisieren
  • Ergebnisse dokumentieren und archivieren

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten trennt eine gute Bonitätsprüfung profitable Aufträge von riskanten Experimenten.

Versicherungslösungen im Vergleich

Forderungsausfälle lassen sich nicht immer verhindern – aber absichern. Verschiedene Instrumente stehen zur Verfügung, je nach Projektgröße, Kundenstruktur und Risikobereitschaft.

Die Forderungsausfallversicherung ersetzt ausgefallene Honorare und übernimmt Inkassokosten. Factoring verkauft Forderungen an ein Finanzinstitut, das sofort Liquidität schafft. Bürgschaften sichern Verträge ab, insbesondere bei öffentlichen oder großen Bauherren.

Lösung Nutzen Besonderheiten
Forderungsausfallversicherung Schutz bei Zahlungsunfähigkeit Ersatz des Honorars, Inkasso inklusive
Factoring Sofortige Liquidität Verkauf der Forderung, Factoring-Gebühr
Bürgschaft Sicherheit im Vertragsverhältnis  Besonders bei Großprojekten relevant

Oft ist die beste Lösung eine Kombination: Versicherung für den Ernstfall, Factoring für den Cashflow. 

Die Forderungsausfallversicherung im Detail

Wenn Auftraggeber nicht zahlen können oder wollen, greift die Forderungsausfallversicherung. Sie ersetzt das Honorar, deckt Inkassokosten ab und bewahrt die Liquidität.

Versichert sind sowohl Insolvenz als auch Zahlungsunwilligkeit oder politische Risiken im Auslandsgeschäft. Voraussetzung ist in der Regel eine Bonitätsprüfung und die Abtretung der Forderung an den Versicherer.

Definition: Eine Forderungsausfallversicherung deckt den Ausfall von Forderungen durch Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Schuldners ab und ersetzt das vereinbarte Honorar.

Besonders wertvoll ist diese Absicherung, wenn einzelne Großkunden einen erheblichen Anteil des Jahresumsatzes ausmachen. Ein Zahlungsausfall würde sonst das Fundament des Büros erschüttern.

Bürgschaft und Factoring: Sicherheit und Liquidität im Tandem

Bürgschaften und Factoring sind zwei Seiten derselben Medaille – die eine schafft Sicherheit, die andere Liquidität.

Eine Bürgschaft ist die klassische Sicherheitsleistung: Der Auftraggeber hinterlegt sie in Form einer Vertrags-, Anzahlungs- oder Gewährleistungsbürgschaft. Das schützt beide Seiten. Beim Factoring verkauft das Büro seine Forderungen – entweder offen (der Schuldner wird informiert) oder still (Diskretion bleibt gewahrt).

Typische Formen:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft – sichert die Vertragserfüllung
  • Anzahlungsbürgschaft – schützt geleistete Vorauszahlungen
  • Gewährleistungsbürgschaft – deckt Mängelansprüche
  • Offenes Factoring – Schuldner wird informiert
  • Stilles Factoring – bleibt vertraulich

Gerade kleinere Büros profitieren von Factoring: stabile Liquidität, weniger Papierarbeit, kein Warten auf späte Zahlungen.

Tipps für Selbstständige und kleine Büros

Für Einzelkämpfer:innen und kleine Teams ist konsequentes Forderungsmanagement überlebenswichtig. Schon eine unbezahlte Rechnung kann die Bilanz kippen.

Automatisierte Mahnläufe helfen, Kleinbeträge nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Eine Kreditversicherung oder Factoring-Lösung kann auch bei wiederkehrenden Aufträgen den Rücken stärken.

Praktische Empfehlungen:

  • Kleinbeträge sofort anmahnen
  • Kreditversicherung prüfen
  • Factoring bei Stammkunden erwägen
  • Digitale Buchhaltung nutzen
  • Netzwerke pflegen und Erfahrungen austauschen

Wer früh handelt, sichert seine Zukunft – und vermeidet, dass finanzielle Schieflagen zur Routine werden. 

Was ist Pflicht – und was freiwillig?

Eine gesetzliche Pflicht zur Forderungsausfallversicherung besteht nicht. Architekt:innen und Ingenieur:innen entscheiden selbst, ob sie das Risiko absichern. Pflicht sind allerdings ordnungsgemäße Buchführung und ein funktionierendes Mahnwesen – ohne sie lassen sich Forderungen nicht rechtssicher durchsetzen.

Öffentliche Auftraggeber verlangen zudem oft Nachweise über Sicherheiten oder Vertragsabwicklung. Wer hier vorbereitet ist, punktet im Vergabeverfahren.

FAQ

  • Muss ich eine Forderungsausfallversicherung abschließen?
    Nein, sie ist freiwillig – aber in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.
  • Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
    Ein korrektes Mahnwesen und eine Buchhaltung nach HGB, damit Forderungen im Streitfall durchgesetzt werden können.

Fazit: Keine Versicherungspflicht – aber Pflicht zur Professionalität.

Was tun im Schadensfall?

Wenn eine Rechnung überfällig ist, zählt jede Stunde. Jetzt heißt es: handeln, dokumentieren, absichern.

Setzen Sie Fristen schriftlich, sammeln Sie Nachweise und Korrespondenz, informieren Sie frühzeitig Ihre Versicherung. Ein Fachanwalt für Forderungsmanagement kann helfen, rechtliche Schritte zu prüfen oder eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Vorgehen im Schadensfall:

  1. Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung
  2. Alle Dokumente sichern
  3. Versicherung informieren
  4. Fachanwalt konsultieren
  5. Vergleich oder Klage prüfen

Praxisbeispiel international:

Ein Architekturbüro aus München plante ein Hotelprojekt in Wien. Nach Insolvenz des Bauträgers griff die internationale Forderungsausfallversicherung – das Honorar wurde binnen sechs Wochen ersetzt.

Digitalisierung im Forderungsmanagement

Digitalisierung ist kein Trend, sondern die logische Antwort auf Komplexität. Digitale Systeme machen Forderungsmanagement effizient, transparent und sicher.

Moderne Software überwacht Zahlungsflüsse in Echtzeit, erinnert automatisch an Fälligkeiten und integriert sich in Buchhaltung oder Projektsteuerung. Schnittstellen zu Versicherern und Inkassodiensten verkürzen Reaktionszeiten enorm.

Digitale Werkzeuge:

  • Buchhaltungssoftware mit Mahnmodul
  • Automatisierte Inkassoschnittstellen
  • Liquiditätsreporting in Echtzeit
  • Zentrale Erfassung aller Zahlungsdaten

Wer seine Prozesse digitalisiert, schafft sich Zeit für das Wesentliche: Architektur.

Abgrenzung zu Berufs- und Betriebshaftpflicht

Die Forderungsausfallversicherung schützt das eigene Honorar – sie deckt keine Schäden Dritter. Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht dagegen sichern Planungsfehler oder Sach- und Personenschäden ab.

Versicherung Schutzbereich Beispiel 
Berufshaftpflicht Eigene Planungs-/Beratungsfehler Falsche Statikberechnung
Betriebshaftpflicht Sach-/Personenschäden Dritter Baustellenunfall 
Forderungsausfallversicherung Zahlungsausfall Auftraggeber Insolvenz des Bauherrn

Eine klare Trennung dieser Versicherungen verhindert doppelte Beiträge und gefährliche Lücken. Idealerweise ergänzen sie sich zu einem stabilen Schutzsystem für jedes Architekturbüro.

Rechtliche Grundlagen: Forderungsmanagement nach HOAI, BGB und HGB

Forderungen sind nur so stark wie ihre rechtliche Basis. Für Architekt:innen ergibt sich diese aus einer Kombination von HOAI, BGB und HGB. Die Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen legt fest, wann eine Leistung als abgeschlossen gilt – das ist entscheidend für die Fälligkeit.

Nach § 641 BGB wird die Vergütung fällig, sobald das Werk abgenommen ist. Bei Abschlagszahlungen greifen § 632a BGB und § 15 HOAI. Für das Mahnwesen wiederum gelten handelsrechtliche Pflichten aus dem HGB: Jede Rechnung muss nachvollziehbar dokumentiert, gebucht und im Zweifel beweisbar sein.

Öffentliche Auftraggeber verlangen außerdem häufig Sicherheitsleistungen nach VOB/B. Wer diese Rechtsgrundlagen kennt und vertraglich sauber abbildet, kann Forderungen nicht nur schneller stellen, sondern auch rechtssicher eintreiben.

Internationale Projekte: Absicherung jenseits der Grenzen

Viele Architekt:innen und Ingenieur:innen planen längst nicht mehr nur national. Projekte in Österreich, der Schweiz oder anderen EU-Ländern bringen neue Chancen – aber auch neue Risiken.

Zahlungsverhalten, Rechtslage und Währungsrisiken unterscheiden sich deutlich. In der Schweiz greifen etwa andere Insolvenzregelungen; in Österreich können Mahnverfahren schneller, aber kostenintensiver sein.

Praxisbeispiel:

Ein Berliner Architekturbüro plante ein Bürogebäude in Zürich. Der Bauherr geriet in finanzielle Schwierigkeiten – die internationale Forderungsausfallversicherung deckte nicht nur das Honorar, sondern auch die Inkassokosten im Ausland.

Hier lohnt sich der Blick auf Versicherer mit internationalem Netzwerk, z. B. Euler Hermes, Atradius oder VHV. So lassen sich Inkassoprozesse grenzüberschreitend abwickeln – effizient und rechtskonform.

Generalplaner und Subplaner: Wer haftet bei Forderungsausfall?

Im Generalplaner-Modell haften Büros nicht nur für eigene, sondern auch für Leistungen von Subplanern. Gerät der Bauherr in Zahlungsverzug, steht der Generalplaner zwischen den Fronten: Die Subplaner fordern ihr Honorar, doch das Geld vom Auftraggeber fehlt.

Hier hilft ein abgestimmtes Vertrags- und Forderungsmanagement. Zahlungen sollten über Treuhandkonten oder abgestufte Zahlungspläne abgesichert werden. Auch spezielle Versicherungskonzepte für Generalplaner berücksichtigen das Risiko von Forderungsausfällen innerhalb der Planungskette.

Praxisbeispiel:

Ein Generalplaner aus Köln integrierte eine Honorarabsicherung in seine Subplaner-Verträge. Als der Auftraggeber zahlungsunfähig wurde, griff die Forderungsausfallversicherung und schützte alle beteiligten Planer.

So schützt man nicht nur das eigene Büro, sondern auch die Partner:innen, mit denen man komplexe Projekte realisiert.

Fazit: Forderungsmanagement als Teil der Architektur

Architektur ist Verantwortung – für Räume, für Menschen, für wirtschaftliche Stabilität. Forderungsmanagement klingt trocken, ist aber das Rückgrat unternehmerischer Freiheit.

Wer Risiken erkennt, Verträge klug gestaltet und digitale Werkzeuge nutzt, schützt nicht nur sein Honorar, sondern auch sein kreatives Potenzial. Eine Forderungsausfallversicherung für Architekt:innen und Ingenieur:innen ist dabei mehr als eine Police: Sie ist ein Sicherheitsnetz für jene Momente, in denen selbst solide Planung nicht vor Insolvenz schützt.

Am Ende gilt: Gute Architektur braucht gute Absicherung. Denn wer Planung ernst nimmt, sollte sein Einkommen nicht dem Zufall überlassen.

FAQ - Forderungsausfallversicherung

 

 Sobald einzelne Auftraggeber mehr als 15–20 % des Jahresumsatzes ausmachen oder lange Zahlungsziele vereinbart sind. Auch bei Projektgrößen mit hohem Vorleistungsanteil (Wettbewerbe, HOAI-Phase 5–8) ist sie wirtschaftlich sinnvoll. 

 Die Kosten liegen in der Regel zwischen 0,3 % und 1,2 % des abgesicherten Jahresumsatzes. Faktoren sind Bonität der Kunden, Projektstruktur, Selbstbehalt und Umfang der Absicherung (Inland, Ausland, politische Risiken). 

Ja – viele Versicherer leisten nicht nur bei Insolvenz, sondern auch bei Zahlungsunwilligkeit nach fruchtlosem Mahnverfahren. Voraussetzung ist ein vertraglicher Anspruch und dokumentiertes Mahnwesen. 

  • Factoring bedeutet: Forderungen werden verkauft, das Büro erhält sofort Liquidität.
  • Forderungsausfallversicherung: Das Honorar bleibt in der Bilanz des Büros, wird aber abgesichert, falls der Auftraggeber nicht zahlt.

Oft ist die Kombination aus beiden Lösungen am effektivsten.

 Nein. Die Versicherung läuft im Hintergrund. Nur bei offenem Factoring oder Abtretung der Forderung muss der Auftraggeber informiert werden. Bei stiller Absicherung bleibt die Zusammenarbeit unberührt. 

Absicherung statt nur Versicherung

Das HVV-Konzept

Vorbeugen

Durch die Schulungen und Seminare sensibilisieren wir Sie und Ihr gesamtes Team zu oftmals nicht bekannten Haftungsrisiken.

Mithilfe der Werkvertragsprüfung stellen wir sicher, dass Sie keine Haftung eingehen für die Sie nicht auch Versicherungsschutz haben.

Betreuen

Als spezialisierter Versicherungmakler managen wir Ihre Versicherungsverträge aktiv. 

Sei es Vermittlung neuer Versicherung (z.B. Cyberversicherung), die Optimierung Ihrer bestehenden Vertäge hinsichtlich Kosten und Leistungen oder die Klärung Ihrer Anliegen ggü. dem Versicherer.

Lösen

Im Falle eines Schadens sind wir Ihr Ansprechpartner und Sprachrrohr zum Versicherer. Durch unser Schadenmanagement und direkte Ansprechpartner beim Versicherer kommen Sie schnellstmöglich an die Ihnen zustehenden Leistungen.