Gruppenunfallversicherung im Bauwesen – warum sie für Planer, Bauleiter und Teams unverzichtbar ist
Gruppenunfallversicherung im Bauwesen
Ein Moment der Unachtsamkeit reicht: Ein Polier stürzt auf der Baustelle, die BG BAU prüft, der Betrieb steht still. Noch bevor die gesetzliche Unfallversicherung reagiert, fließt aus der Gruppenunfallversicherung bereits die erste Soforthilfe. Für viele Bauunternehmen und Planungsbüros ist genau das der Unterschied zwischen Chaos und Kontrolle – zwischen Versorgungslücke und Fürsorgekultur.
Die Gruppenunfallversicherung ist mehr als eine zusätzliche Police. Sie ist ein Signal. Ein Zeichen dafür, dass Unternehmen Verantwortung übernehmen – über die Arbeitszeit hinaus. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, schützt die Gruppenunfallversicherung auch in der Freizeit, auf Reisen und bei Projekten im Ausland. Sie schließt Lücken, zahlt schneller und sichert Existenzen.
Für Bauleiter, Architekten und Ingenieure ist sie damit zu einem festen Bestandteil moderner Sicherheitskultur geworden. Und sie wirkt – als Motivationsinstrument, als Recruiting-Vorteil und als Beweis, dass Mensch und Maschine auf der Baustelle gleich viel zählen.
- Warum eine Gruppenunfallversicherung im Bauwesen sinnvoll ist
- Typische Risiken im Baugewerbe und in der Planung
- Rechtliche Grundlagen für Arbeitgeber
- Was die Gruppenunfallversicherung abdeckt
- Fallbeispiel: Unfall auf der Baustelle – wer zahlt was?
- Versicherbare Mitarbeitergruppen: Subunternehmen, Zeitarbeit & Projektteams
- Bauleiter, Architekten & Ingenieure: Prävention und Risiko-Management
- Tipps für die Vertragswahl
- Angebotsanfrage und persönliche Beratung
- Steuerliche Vorteile der Gruppenunfallversicherung
- Betriebshaftpflicht vs. Gruppenunfallversicherung
- Internationale Mitarbeitereinsätze und Auslandsdeckung
- Fazit – Sicherheit, die Vertrauen schafft
Unternehmen im Bau- und Planungswesen tragen Verantwortung – nicht nur für Projekte, sondern für Menschen. Die Gruppenunfallversicherung fängt dort auf, wo der Schutz der BG BAU endet. Sie leistet, wenn Mitarbeitende sich privat verletzen, wenn im Ausland kein gesetzlicher Schutz greift oder wenn langwierige Verfahren Liquidität blockieren.
Eine gut gestaltete Gruppenunfallversicherung bietet:
- ergänzenden Schutz bei privaten und Auslandsunfällen
- schnelle Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod
- Sofortzahlungen und Unfallrenten bei Langzeitschäden
- steuerliche Vorteile und ein starkes Employer-Branding
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und kann steuerbegünstigt als Arbeitgeberleistung genutzt werden. Das macht ihn doppelt wertvoll: als Sicherheitsnetz und als Benefit, der Mitarbeitende bindet.
Wer im Bauwesen arbeitet, weiß: Gefahr ist Alltag. Abstürze, Maschinenunfälle, Stromschläge – das sind die klassischen Unfallursachen. Laut BG BAU zählen Stürze von Gerüsten und Dächern zu den häufigsten tödlichen Ereignissen. Hinzu kommen Verletzungen durch herabfallende Teile, Quetschungen, chemische Einwirkungen und psychische Belastungen durch Termindruck.
Häufige Unfallursachen auf Baustellen
| Unfalltyp | Beschreibung | Typische Folge | 
| Absturz von Gerüsten | Fehlende Sicherung, Verlust des Gleichgewichts | Brüche, Schädelverletzungen | 
| Herabfallende Gegenstände | Mangelnde Absicherung, Wind, Materialstau | Prellungen, Kopfverletzungen | 
| Maschinenunfälle | Quetschungen, Schnittverletzungen | Hand- und Beinverletzungen | 
| Elektrounfälle | Defekte Geräte, falsche Isolation | Verbrennungen, Herzstillstand | 
| Gefahrstoffe | Hautkontakt, Einatmen | Atemwegs- oder Hauterkrankungen | 
Alle Bau- und Planungsunternehmen müssen ihre Beschäftigten bei der BG BAU anmelden – das regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Gruppenunfallversicherung hingegen ist freiwillig. Doch sie kann zum rettenden Puffer werden, wenn gesetzliche Leistungen an ihre Grenzen stoßen.
Die BG BAU trägt die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten nach Arbeits- und Wegeunfällen. Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber, gestaffelt nach Gefahrenklasse und Lohnsumme. Doch wer gegen Arbeitsschutzpflichten verstößt oder Sicherheitsunterweisungen vernachlässigt, haftet im Zweifel zusätzlich.
Hier greifen ergänzende Gesetze und Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und die Bauleiterverordnung. Sie verpflichten Unternehmen zu präventiven Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und dokumentierten Sicherheitskonzepten.
Eine freiwillige Gruppenunfallversicherung kann finanzielle Risiken abfedern – und den Mitarbeiterschutz rechtssicher erweitern.
Definition: Die gesetzliche Unfallversicherung (BG BAU) schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Leistungen umfassen Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten.
Invalidität, Todesfall, Reha-Hilfe – die Gruppenunfallversicherung leistet unabhängig davon, wo und wie ein Unfall passiert. Sie zahlt Kapitalbeträge, Unfallrenten oder Sofortleistungen bei schweren Verletzungen. Der Schutz gilt meist rund um die Uhr und weltweit.
Typische Leistungsbausteine
- Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung je nach Grad der Beeinträchtigung
- Todesfallleistung: Auszahlung an Angehörige
- Unfallrente: finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Schäden
- Krankenhaustagegeld & Genesungsgeld: Ausgleich für Verdienstausfall
- Sofortleistung: bei Knochenbrüchen oder Verbrennungen
- Reha- und Unfallhilfeprogramme: Unterstützung bei Wiedereingliederung
Entscheidend ist der Invaliditätsgrad: Je höher die Beeinträchtigung, desto größer die Auszahlung. Einige Versicherer bieten ergänzende Leistungen wie psychologische Betreuung oder Reha-Coaching.
Fallbeispiel: Ein Ingenieur verunfallt beim Mountainbiken. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht – die Gruppenunfallversicherung zahlt dennoch eine vereinbarte Kapitalleistung.
Ein Monteur verletzt sich schwer bei der Arbeit. Die BG BAU übernimmt Heilbehandlung und Verletztengeld. Parallel zahlt die Gruppenunfallversicherung – eine vereinbarte Kapitalleistung, unabhängig von der BG. So fließt schnell Geld, bevor die Bürokratie anläuft.
Wer zahlt wann?
- BG BAU: Behandlung, Rehabilitation, Rentenleistungen
- Gruppenunfallversicherung: Kapitalleistung bei Invalidität oder Tod
- Betriebshaftpflicht: Schmerzensgeld oder Ansprüche Dritter
Auch bei Freizeitunfällen springt die Gruppenversicherung ein – die BG BAU nicht. Beide Systeme arbeiten nebeneinander, ohne Anrechnung. Das Ergebnis: doppelter Schutz, einfach geregelt.
FAQ
- Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall auf der Baustelle?
 Die BG BAU leistet für Behandlung und Rehabilitation, die Gruppenversicherung zahlt zusätzlich Kapital.
- Gilt die Gruppenversicherung auch bei Freizeitunfällen?
 Ja, sie deckt auch außerberufliche Unfälle ab.
- Können Leistungen doppelt fließen?
 Ja, beide Versicherungen zahlen unabhängig voneinander.
Nicht jeder, der auf einer Baustelle oder im Planungsbüro arbeitet, ist automatisch mitversichert. Grundsätzlich gilt der Schutz für festangestellte Mitarbeitende. Subunternehmen, Zeitarbeiter oder freie Projektkräfte müssen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.
Typisch versicherbare Personengruppen
- Festangestellte und regelmäßig Beschäftigte
- Subunternehmer mit separatem Vertrag oder Zusatzbaustein
- Zeitarbeitnehmer bei ausdrücklicher Einbeziehung
- Saisonkräfte und Aushilfen mit Sonderregelung
- Geschäftsführung, Bauleitung und Projektsteuerung (optional)
Für Subunternehmen wird häufig ein eigener Vertrag abgeschlossen. Zeitarbeitskräfte gelten nur als versichert, wenn sie namentlich oder pauschal in der Police genannt sind. Arbeitgeber sollten Personaländerungen sofort melden, sonst drohen Deckungslücken. Besonders auf Großprojekten mit wechselnden Teams kann das über Haftung oder Sicherheit entscheiden.
Für leitende Personen im Bau- und Planungswesen ist Prävention Pflicht. Nach der Baustellenverordnung müssen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Schutzmaßnahmen dokumentieren und Beschäftigte regelmäßig unterweisen.
Digitale Tools wie Bautagebücher, SIFA-Plattformen oder SiGeKo-Systeme helfen, Sicherheitsnachweise lückenlos zu führen. Wer Unfallanalysen auswertet, erkennt Muster – und kann gezielt vorbeugen.
Definition: Prävention umfasst organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen – von Unterweisungen bis zur Dokumentation.
Auch aus Perspektive des Employer Brandings lohnt sich der Aufwand:
Eine belegbare Sicherheitskultur signalisiert Fürsorge und Professionalität. In Zeiten von Fachkräftemangel kann sie zum entscheidenden Argument werden, warum ein Bauleiter, Architekt oder Ingenieur sich für ein bestimmtes Unternehmen entscheidet.
Der Unterschied zwischen einem guten und einem passenden Vertrag liegt im Detail. Wer eine Gruppenunfallversicherung abschließt, sollte folgende Punkte prüfen:
- Versicherungssumme & Progression: Wie hoch ist die Kapitalleistung bei Invalidität?
- Mitversicherung privater Unfälle:** Gilt der Schutz auch in der Freizeit?
- Nachversicherung: Lassen sich neue Mitarbeitende unkompliziert aufnehmen?
- Ausschlüsse: Wie wird mit Alkohol- oder Extremsportunfällen umgegangen?
- Laufzeit & Zahlungsweise: Wie flexibel lässt sich der Vertrag anpassen?
Berufsgenossenschaften, Kammern und spezialisierte Versicherungsmakler helfen bei der optimalen Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige Prüfung spart später teure Diskussionen – besonders nach einem Freizeitunfall.
FAQ
- Was ist beim Vergleich wichtig?
 Versicherungssumme, Progression, Geltungsbereich und Mitversicherung privater Unfälle.
- Kann ich Mitarbeitende nachträglich aufnehmen?
 Ja, über Nachversicherung oder Anpassung der Lohnsumme.
- Wer hilft beim Vertragscheck?
 BG BAU, IHK und spezialisierte Versicherungsmakler.
Eine gute Vorbereitung spart Zeit – und oft auch Geld. Vor der Angebotsanfrage sollten Unternehmen klären:
- Welche Tätigkeiten und Personalstrukturen bestehen?
- Gibt es Auslandseinsätze oder Subunternehmen?
- Welche Policen sind bereits vorhanden?
- Welche Leistungen werden benötigt?
Digitale Plattformen, Kammern oder spezialisierte Makler helfen, Vergleichsangebote einzuholen. Eine strukturierte Musteranfrage mit klaren Leistungswünschen sorgt dafür, dass das Angebot passgenau ausfällt.
Gruppenunfallversicherungen sind nicht nur sicher, sondern auch steuerlich clever. Beiträge gelten als Betriebsausgaben und sind bis zu 100 € monatlich pro Mitarbeitendem steuerfrei.
Bleibt die Leistung innerhalb dieser Freigrenze, entsteht kein geldwerter Vorteil. Darüber hinaus ist eine pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber möglich. Damit wird die Versicherung zu einer steueroptimierten Sozialleistung – ein Benefit, der Motivation und Bindung gleichermaßen stärkt.
Definition: Beiträge zur Gruppenunfallversicherung gelten als Betriebsausgabe. Bis 100 € / Monat steuerfrei, darüber hinaus pauschal oder individuell versteuert.
Beide Versicherungen sichern – aber auf völlig unterschiedliche Weise. Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter. Die Gruppenunfallversicherung schützt die eigenen Mitarbeitenden.
Vergleich der Versicherungsarten
| Merkmal | Betriebshaftpflicht | Gruppenunfallversicherung | 
| Zielgruppe | Dritte (Kunden, Passanten) | Eigene Mitarbeitende | 
| Risikoart | Haftpflichtansprüche | Personenunfälle | 
| Leistung | Schadenersatz, Abwehr | Kapital- und Rentenzahlung | 
| Pflicht? | Nein | Nein | 
| Ergänzungswert | Extern | Intern | 
Wer nur eine der beiden Policen hält, riskiert Deckungslücken. Erst im Zusammenspiel entsteht ein ganzheitlicher Schutz – für das Unternehmen und das Team.
Baustellen enden heute selten an der Landesgrenze. Für Beschäftigte, die im Ausland arbeiten, gilt der Schutz der BG BAU nur eingeschränkt. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bleibt er bestehen – bei Entsendungen in Drittstaaten endet er oft nach wenigen Monaten.
Dafür gibt es drei Varianten:
- BG BAU (Basis): gesetzlicher Schutz für EU/EWR/Schweiz
- Freiwillige Auslandsversicherung (BG BAU): Schutz in Drittstaaten
- Private Gruppenunfallversicherung: meist weltweiter Geltungsbereich
Unternehmen sollten prüfen, wie lange und wo Mitarbeitende eingesetzt werden. Gerade bei Großprojekten oder längeren Einsätzen kann die weltweite Deckung der Gruppenversicherung entscheidend sein.
Im Bau- und Planungswesen passieren Unfälle – aber sie müssen keine finanziellen Katastrophen sein. Die Gruppenunfallversicherung schließt Lücken, bevor sie entstehen. Sie bietet Schutz, wo die BG BAU endet, und zeigt Mitarbeitenden, dass ihr Wohl zählt.
Für Bauleiter:innen, Architekt:innen, Ingenieur:innen und Unternehmer:innen ist sie mehr als eine Police: Sie ist Teil einer Sicherheitskultur, die funktioniert – menschlich, wirtschaftlich, steuerlich. Und sie ist ein Statement: Wir kümmern uns.
Wer seine Teams absichert, investiert in das Wertvollste, was ein Unternehmen hat – Vertrauen.
FAQ - Unfallversicherung
Alle Unternehmen im Bau- und Planungswesen müssen ihre Beschäftigten bei der BG BAU anmelden (§ 2 SGB VII)
Die gesetzliche deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle, die Gruppenversicherung auch Freizeit- und Auslandsunfälle.
Ja, sie schützt rund um die Uhr – auch privat.
Nur, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.
Ja, sie gelten als Betriebsausgaben; bis 100 € monatlich steuerfrei.
Das HVV-Konzept
Vorbeugen
Durch die Schulungen und Seminare sensibilisieren wir Sie und Ihr gesamtes Team zu oftmals nicht bekannten Haftungsrisiken.
Mithilfe der Werkvertragsprüfung stellen wir sicher, dass Sie keine Haftung eingehen für die Sie nicht auch Versicherungsschutz haben.
Betreuen
Als spezialisierter Versicherungmakler managen wir Ihre Versicherungsverträge aktiv.
Sei es Vermittlung neuer Versicherung (z.B. Cyberversicherung), die Optimierung Ihrer bestehenden Vertäge hinsichtlich Kosten und Leistungen oder die Klärung Ihrer Anliegen ggü. dem Versicherer.
Lösen
Im Falle eines Schadens sind wir Ihr Ansprechpartner und Sprachrrohr zum Versicherer. Durch unser Schadenmanagement und direkte Ansprechpartner beim Versicherer kommen Sie schnellstmöglich an die Ihnen zustehenden Leistungen.
