D&O-Versicherer und Anbieter sind die Unternehmen, die in Deutschland D&O-Risiken übernehmen oder im Auftrag von Versicherern zeichnen: Versicherer als Risikoträger, Assekuradeure mit Zeichnungsvollmacht und Konsortien mehrerer Versicherer für große Risiken. Beim Vergleich zählen vor allem Bedingungen, Regulierungspraxis und Stabilität.
Der D&O-Markt ist ein Spezialmarkt. Die Frage, wer der richtige Anbieter ist, lässt sich deshalb nicht allein über den Namen oder den Preis beantworten, sondern über die Struktur des Angebots. Diese Rollen kommen vor:
Für kleinere Unternehmen bieten viele Versicherer standardisierte Tarife an, die auf Grundlage eines kurzen Fragebogens kalkuliert werden. Bei größeren oder ungewöhnlichen Risiken prüft der Versicherer das Unternehmen einzeln und verhandelt Bedingungen und Beitrag (individuelles Underwriting). Grundlage ist in beiden Fällen der D&O-Fragebogen und vorvertragliche Anzeigepflicht. Einige Versicherer behandeln bestimmte Branchen als Ausschlussbranchen, etwa Finanzdienstleister, und zeichnen sie wie Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise nicht oder nur eingeschränkt.
Ein Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Er vergleicht Bedingungen verschiedener Anbieter, verhandelt Abweichungen von den Standardbedingungen und begleitet die Meldung im Schadenfall. Ein Vertreter vermittelt dagegen im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer. Gerade bei der D&O, deren Bedingungen sich stark unterscheiden, entscheidet der Vergleich der Klauseln mehr als der Vergleich der Preise.
Abgrenzung:
Achten Sie bei der Auswahl auf fünf Punkte: die Weite der Bedingungen, besonders bei Ausschlüssen und Kostenanrechnung, die Regelung der Nachmeldefrist, eine Besserstellungsklausel, die Erfahrung des Anbieters mit Schäden in Ihrer Branche und die Bereitschaft, den Vertrag auch nach einem Schaden fortzuführen. Lassen Sie sich vereinbarte Abweichungen von den Bedingungen des Versicherers im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag dokumentieren. Welcher Anbieter für Ihre D&O-Versicherung passt, zeigt ein Vergleich mehrerer Angebote mit identischen Eckdaten.
Ein Architekturbüro schließt online einen günstigen Standardtarif ab. Zwei Jahre später nimmt die GmbH ihren früheren Geschäftsführer wegen eines Fehlers bei der Abrechnung eines Großprojekts in Anspruch. Der Versicherer beruft sich auf einen weit gefassten Dienstleistungsausschluss.
Haftungsseite: Die GmbH muss den Schaden und ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten bei der Kontrolle der Abrechnung darlegen und beweisen. Kann der Geschäftsführer dann nicht nachweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat, haftet er der GmbH nach § 43 Abs. 2 GmbHG.
Deckungsseite: Ob der Ausschluss greift, hängt von seinem Wortlaut ab. Ein Tarif, der nur die eigentliche Planungsleistung ausschließt, hätte den Führungsfehler erfasst. Der Unterschied lag nicht im Anbieter, sondern in der Klausel.
In Deutschland bieten zahlreiche Versicherer und Assekuradeure D&O-Versicherungen an, von großen Komposit- bis zu spezialisierten Haftpflichtversicherern. Welcher passt, hängt von Größe, Branche und Risiko des Unternehmens ab.
Ein Unternehmen, das im Auftrag von Versicherern Verträge zeichnet und verwaltet, oft mit eigenen Bedingungen. Den Schaden bezahlt am Ende der Versicherer, für den der Assekuradeur handelt.
Mit identischen Eckdaten wie Deckungssumme, Selbstbehalt und versichertem Personenkreis. Danach entscheiden die Unterschiede in Ausschlüssen, Kostenregelung und Nachmeldefrist.
Vorgeschrieben ist das nicht. Weil sich D&O-Bedingungen stark unterscheiden, hilft ein Makler beim Vergleich der Klauseln und bei Verhandlungen mit dem Versicherer. Er ist dabei Ihrem Interesse verpflichtet.
Ja. Versicherer entscheiden frei, ob sie ein Risiko zeichnen. Unternehmen in einer Krise oder in bestimmten Branchen erhalten Schutz oft nur eingeschränkt oder zu höheren Beiträgen.