Bauversicherungsmakler Glossar D&O

Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) | D&O-Glossar

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Oct 28, 2026, 12:37:16 PM

Definition

Die Insolvenzantragspflicht verpflichtet die Geschäftsleiter einer juristischen Person nach § 15a InsO, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen, spätestens nach drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und nach sechs Wochen bei Überschuldung.

Erklärung / Hintergrund

Die Pflicht nach § 15a InsO soll verhindern, dass ein insolventes Unternehmen weiter am Geschäftsverkehr teilnimmt und neue Gläubiger schädigt. Sie beginnt mit dem Eintritt der Insolvenzreife, nicht mit deren Feststellung durch einen Berater. Die Fristen von drei und sechs Wochen sind Höchstfristen. Steht schon vorher fest, dass eine Sanierung nicht gelingt, muss der Antrag sofort gestellt werden. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit darf das Unternehmen einen Antrag stellen, muss es aber nicht.

Antragspflichtig sind die Mitglieder des Vertretungsorgans, bei der GmbH also jeder Geschäftsführer einzeln, unabhängig von einer Ressortverteilung. Die Pflicht gilt auch für Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, etwa die GmbH & Co. KG. Für Vereine und Stiftungen gilt stattdessen § 42 Abs. 2 BGB.

Bei Führungslosigkeit, also wenn eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat, ist jeder Gesellschafter antragspflichtig. Bei der AG und der Genossenschaft trifft die Pflicht dann jedes Aufsichtsratsmitglied. Ausgenommen ist, wer von der Insolvenzreife oder von der Führungslosigkeit nichts wusste (§ 15a Abs. 3 InsO). Wer sein Amt niederlegt, um dem Antrag auszuweichen, entgeht der Haftung für bereits eingetretene Versäumnisse nicht (Amtsniederlegung).

Wird der Antrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt, ist das strafbar, bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO). Ein nicht richtig gestellter Antrag ist nur strafbar, wenn das Gericht ihn rechtskräftig als unzulässig zurückweist (§ 15a Abs. 6 InsO). Zivilrechtlich haftet der Geschäftsführer den Gläubigern. Für die D&O gilt: Die Antragspflicht wird häufig als elementare Pflicht eingeordnet, die jedes Organ kennen muss (Kardinalpflicht). Ob das die Beweislage des Versicherers erleichtert, hat der BGH offengelassen. Nach dem BGH beweist ein verspäteter Antrag aber noch nicht, dass das Organ auch das Zahlungsverbot wissentlich verletzt hat.

Abgrenzung:

  • Antragspflicht vs. Insolvenzverschleppung: Die Antragspflicht beschreibt, was zu tun ist. Insolvenzverschleppung ist die Verletzung dieser Pflicht mit ihren straf- und haftungsrechtlichen Folgen.
  • Antragspflicht vs. Antragsrecht: Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht eine Pflicht. Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit hat das Unternehmen lediglich ein Recht zum Antrag.

Synonyme: § 15a InsO, Pflicht zur Insolvenzantragstellung.

Praxisrelevanz

Lassen Sie bei ersten Warnzeichen eine Liquiditätsbilanz und eine Fortführungsprognose erstellen und halten Sie das Ergebnis mit Datum fest. Die Fristen laufen ab dem Eintritt der Insolvenzreife, nicht erst ab Ihrer Prüfung. Sanierungsgespräche mit Banken oder Investoren verlängern sie nicht. Sind Sie einer von mehreren Geschäftsführern, verlassen Sie sich nicht darauf, dass der kaufmännische Kollege den Antrag stellt, denn die Pflicht trifft Sie persönlich. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre D&O-Versicherung eine Nachmeldefrist für den Insolvenzfall vorsieht.

Praxisbeispiel

Ein Planungsbüro mit zwei Geschäftsführern verliert seinen größten Auftraggeber. Der kaufmännische Geschäftsführer stellt Mitte März Zahlungsunfähigkeit fest, verhandelt aber noch zwei Monate mit einer Bank. Der technische Geschäftsführer weiß davon, verlässt sich aber auf seinen Kollegen. Der Antrag wird Ende Mai gestellt.

Haftungsseite: Beide Geschäftsführer haben die Drei-Wochen-Frist überschritten. Beide haften den Gläubigern, die in dieser Zeit geschädigt wurden, und beiden droht ein Strafverfahren.

Deckungsseite: Die Haftungsansprüche können über die D&O versichert sein. Für die Verteidigung im Strafverfahren kommt ein Strafrechtsschutz in Betracht. Der Versicherer kann sich auf den Wissentlichkeitsausschluss nur berufen, wenn er nachweist, dass die Geschäftsführer die konkrete Pflicht kannten und bewusst verletzten.

FAQ

Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Sobald die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, ohne schuldhaftes Zögern. Die Frist von drei bzw. sechs Wochen ist die äußerste Grenze und darf nur genutzt werden, solange eine Sanierung ernsthaft möglich erscheint.

Wer muss den Insolvenzantrag stellen?

Jeder Geschäftsführer, auch wenn er intern für Finanzen nicht zuständig ist. Hat die GmbH keinen Geschäftsführer mehr, sind die Gesellschafter verpflichtet.

Was passiert, wenn der Antrag zu spät gestellt wird?

Es drohen Strafverfolgung und persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern. Zusätzlich muss der Geschäftsführer Zahlungen erstatten, die er nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet hat, soweit sie nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar waren.

Kann ich mich durch einen Rücktritt von der Antragspflicht befreien?

Nicht für die Vergangenheit. War die Gesellschaft schon insolvenzreif, bleibt die Haftung für das Versäumnis bestehen, auch nach Ihrem Ausscheiden.

Gilt die Antragspflicht auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit?

Nein. Droht die Zahlungsunfähigkeit erst, darf das Unternehmen einen Antrag stellen oder Sanierungswerkzeuge nutzen. Eine Pflicht entsteht erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Verwandte Begriffe