Die persönliche D&O ist eine D&O-Versicherung, die ein Organmitglied selbst abschließt und bezahlt. Sie schützt unabhängig von der Firmenpolice, mit eigener Deckungssumme und eigenen Rechten, und bleibt auch bestehen, wenn das Unternehmen seinen Vertrag kündigt.
Die Unternehmens-D&O gehört der Gesellschaft. Sie entscheidet über Abschluss, Umfang und Kündigung. Für das Organ birgt das Risiken: Die Deckungssumme wird mit anderen geteilt, die Gesellschaft kann den Vertrag beenden, und in der Insolvenz oder nach einem Gesellschafterwechsel kann der Schutz wegfallen. Die persönliche D&O beantwortet die Frage, wie sich ein Organ unabhängig davon absichern kann.
Ihre wichtigsten Merkmale:
Steuerlich ist zu unterscheiden. Zahlt das Organ die Prämie selbst, kann es sie in der Regel als Werbungskosten absetzen, denn die Versicherung schützt vor Risiken aus der beruflichen Tätigkeit. Übernimmt die Gesellschaft die Prämie für eine persönliche D&O, ist das in der Regel Arbeitslohn, anders als bei der Unternehmens-D&O.
Abgrenzung:
Synonyme: private D&O, Individual-D&O, Personal-D&O.
Eine persönliche D&O lohnt sich vor allem, wenn Sie keinen Einfluss auf die Firmenpolice haben, wenn die Deckungssumme mit vielen Personen geteilt wird oder wenn Sie mehrere Mandate haben, etwa als Geschäftsführer und Beirat. Auch Fremdgeschäftsführer und Interimsmanager profitieren. Prüfen Sie, ob die persönliche Police auch nach Ihrem Ausscheiden und in der Insolvenz der Gesellschaft schützt. Wie eine persönliche Police zu Ihrer bestehenden D&O-Versicherung passt, hängt vom Zusammenspiel beider Verträge ab.
Eine Fremdgeschäftsführerin eines Planungsbüros hat eine persönliche D&O über 500.000 Euro abgeschlossen. Nach einem Gesellschafterwechsel kündigt die GmbH ihre Firmenpolice ohne Nachmeldefrist. Ein Jahr später verlangt die GmbH von der inzwischen ausgeschiedenen Geschäftsführerin 300.000 Euro.
Haftungsseite: Ob sie haftet, entscheidet sich nach § 43 GmbHG im Haftungsprozess.
Deckungsseite: Die Firmenpolice leistet nicht mehr, weil der Anspruch nach Vertragsende erhoben wurde. Die persönliche D&O kann einspringen, wenn sie die Tätigkeit bei dieser GmbH erfasst, die Pflichtverletzung in den versicherten Zeitraum fällt und der Anspruch während ihrer Laufzeit erhoben wird.
Eine D&O, die ein Geschäftsführer oder Vorstand selbst abschließt und bezahlt. Sie schützt ihn unabhängig vom Vertrag seines Unternehmens.
Nicht zwingend. Sie ist sinnvoll, wenn Sie keinen Einfluss auf die Firmenpolice haben, die Summe mit vielen geteilt wird oder Sie sich gegen eine Kündigung durch die Gesellschaft absichern möchten.
Wenn Sie die Prämie selbst zahlen, in der Regel als Werbungskosten. Zahlt die Gesellschaft, ist der Beitrag für Sie in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn, den Sie in gleicher Höhe als Werbungskosten geltend machen können.
Meist danach. Sie greift, wenn die Firmenpolice nicht leistet, enger ist oder ihre Summe verbraucht ist.
Die Selbstbehaltsversicherung deckt nur den Eigenanteil, den Sie in der Firmenpolice tragen. Die persönliche D&O ist ein vollständiger eigener Schutz.