Definition
Subsidiarität bedeutet in der D&O-Versicherung, dass ein Vertrag nur nachrangig leistet. Besteht für denselben Schaden ein anderer Versicherungsschutz, muss zuerst dieser in Anspruch genommen werden. Geregelt wird das in einer Subsidiaritätsklausel.
Erklärung / Hintergrund
Viele Risiken eines Geschäftsführers sind über mehrere Verträge abgesichert. Neben der Unternehmens-D&O kann es eine persönliche D&O geben, einen Manager-Rechtsschutz, eine Cyberversicherung oder die D&O einer anderen Gesellschaft, in der er ein Amt ausübt. Subsidiaritätsklauseln regeln, welcher Vertrag zuerst zahlt.
Man unterscheidet zwei Formen:
- Einfache Subsidiarität: Der Vertrag leistet nur, soweit kein anderer Versicherer leistet. Lehnt der andere Versicherer ab oder ist seine Summe verbraucht, springt der subsidiäre Vertrag ein.
- Qualifizierte Subsidiarität: Der Vertrag leistet nicht, wenn anderweitig Versicherungsschutz besteht, auch wenn der andere Versicherer tatsächlich nicht zahlt. Das ist für die versicherte Person deutlich ungünstiger.
Auch die GDV-Musterbedingungen sind einfach subsidiär (B4-1.1). Danach leistet die Unternehmens-D&O nur, soweit kein anderer Versicherer leistet. Ansprüche gegen den anderen Versicherer sind dann abzutreten. Weitere Verträge sind dem Versicherer anzuzeigen (B4-1.2, § 77 VVG).
Typische Anwendungsfälle sind:
- Persönliche D&O: Sie soll meist nachrangig zur Unternehmens-D&O leisten. Ist auch die Firmenpolice subsidiär, kollidieren die Klauseln. Die Rangfolge hängt dann von beiden Bedingungswerken ab. Ist die Firmenpolice enger oder ihre Summe erschöpft, schließt sie die Lücke (Konditions- und Summendifferenzdeckung).
- Fremdmandate: Nach den GDV-Musterbedingungen sind sie nicht versichert (A-7.7). Marktbedingungen schließen sie oft ein, meist nachrangig zur D&O der anderen Gesellschaft.
- Cyber und D&O: Bei Datenschutzvorfällen ist oft vertraglich geregelt, welcher Vertrag vorrangig ist.
- Rechtsschutz: Ein Manager-Rechtsschutz kann vorrangig oder nachrangig zur D&O ausgestaltet sein.
Treffen zwei einfache Subsidiaritätsklauseln aufeinander, heben sie sich nach der Rechtsprechung des BGH auf. Dann gelten die Regeln der Mehrfachversicherung (§ 78 VVG). Die Versicherer haften als Gesamtschuldner und teilen den Schaden untereinander. Die versicherte Person kann sich an jeden von ihnen halten, jeweils bis zur Höhe seiner vertraglichen Leistung. Eine qualifizierte Klausel setzt sich nach überwiegender Ansicht gegen eine einfache durch. Bei zwei qualifizierten Klauseln ist die Rechtslage umstritten.
Abgrenzung:
- Subsidiarität vs. Exzedent: Eine Exzedentenversicherung leistet planmäßig über einer Grunddeckung. Subsidiarität regelt das Verhältnis zu anderen, eigenständigen Verträgen.
- Subsidiarität vs. Mehrfachversicherung: Ohne Klausel liegt bei mehreren Verträgen eine Mehrfachversicherung vor. Die Subsidiaritätsklausel weicht davon ab und legt eine Reihenfolge fest.
Synonyme: Subsidiaritätsklausel, Other Insurance; integriert ist die anderweitige Versicherung.
Praxisrelevanz
Erfassen Sie alle Verträge, die Ihre Geschäftsführer schützen, und klären Sie, welcher vorrangig leistet. Achten Sie bei einer persönlichen D&O darauf, dass sie nur einfach subsidiär ist. Melden Sie einen Schaden im Zweifel allen in Betracht kommenden Versicherern. Wie Ihre D&O-Versicherung das Verhältnis zu anderen Verträgen regelt, steht im Bedingungswerk.
Praxisbeispiel
Die Geschäftsführerin einer Planungs-GmbH hat zusätzlich zur Unternehmens-D&O eine persönliche D&O abgeschlossen. Die GmbH nimmt sie auf 600.000 Euro in Anspruch. Der Unternehmens-D&O-Versicherer beruft sich auf Leistungsfreiheit, weil die GmbH den Versicherungsfall vorsätzlich verspätet gemeldet hat. Der Vertrag besteht fort.
Haftungsseite: Ob die Geschäftsführerin nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet, entscheidet das Gericht. Die GmbH muss den Schaden und ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten beweisen, die Geschäftsführerin ihre Sorgfalt. Die Gesellschafter müssen die Geltendmachung beschließen (§ 46 Nr. 8 GmbHG).
Deckungsseite: Bei einfacher Subsidiarität leistet die persönliche D&O, weil die Firmenpolice nicht zahlt. Bei qualifizierter Subsidiarität kann ihr Versicherer einwenden, dass anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Geschäftsführerin bliebe dann ohne Schutz. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die persönliche D&O den Anspruch selbst deckt.
FAQ
Was bedeutet Subsidiarität in der D&O?
Dass ein Vertrag nur nachrangig leistet, wenn kein anderer Versicherungsschutz greift.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Subsidiarität?
Bei einfacher Subsidiarität springt der Vertrag ein, wenn der andere nicht zahlt. Bei qualifizierter Subsidiarität genügt schon, dass anderer Schutz besteht.
Was passiert, wenn beide Verträge subsidiär sind?
Bei zwei einfachen Klauseln heben sie sich auf, und es gelten die Regeln der Mehrfachversicherung. Bei qualifizierten Klauseln ist das komplizierter.
Ist die persönliche D&O subsidiär?
Meist ja, zur Unternehmens-D&O. Ob die Rangfolge hält, hängt auch von der Subsidiaritätsklausel der Firmenpolice ab.
Wem muss ich einen Schaden melden?
Im Zweifel allen Versicherern, deren Verträge in Betracht kommen.
Verwandte Begriffe
- Leistungen der D&O-Versicherung – was die D&O zahlt.
- Konditions- und Summendifferenzdeckung – wenn ein Vertrag Lücken eines anderen schließt.
- Cyberrisiken in der D&O-Versicherung – Überschneidungen mit der Cyberversicherung.
- Persönliche D&O – der typische subsidiäre Vertrag.
- Fremdmandat – nachrangiger Schutz für Ämter außerhalb.
.png?width=900&height=900&name=BDB%20(1).png)
