Konditions- und Summendifferenzdeckung

  • Oktober 28, 2026

Definition

Die Konditions- und Summendifferenzdeckung ist eine Regelung, nach der ein D&O-Vertrag leistet, soweit sein Deckungsumfang oder seine Summe über eine vorrangige Versicherung hinausgeht. Sie schließt Lücken zwischen zwei D&O-Verträgen.


Erklärung / Hintergrund

Manchmal bestehen für dieselbe Person mehrere D&O-Verträge nebeneinander. Damit nicht beide für denselben Schaden zahlen, ist in der Regel einer vorrangig und der andere nachrangig. Wie weit der nachrangige Vertrag leistet, hängt von seiner Subsidiaritätsklausel ab. Nach einer strengen Klausel leistet er nur, wenn der vorrangige Vertrag gar nicht greift. Nach einer einfachen Klausel wie in den GDV-Musterbedingungen leistet er, soweit der andere Versicherer nicht zahlt. Die Konditions- und Summendifferenzdeckung regelt ausdrücklich, dass der nachrangige Vertrag in zwei Fällen eintritt:

  • Konditionsdifferenz: Ist ein Risiko im vorrangigen Vertrag ausgeschlossen oder enger geregelt, im nachrangigen aber versichert, leistet der nachrangige Vertrag für diesen Teil.
  • Summendifferenz: Ist die Summe des vorrangigen Vertrags erschöpft oder zu niedrig, leistet der nachrangige Vertrag bis zu seiner eigenen Summe.

Typische Einsatzfelder in der D&O sind:

  • Persönliche D&O neben der Firmenpolice: Ein Geschäftsführer schließt eine eigene D&O ab, die nachrangig zur Police des Unternehmens leistet. Mit Konditions- und Summendifferenzdeckung greift sie auch, wenn die Firmenpolice enger ist oder ihre Summe von anderen Organen verbraucht wurde.
  • Internationale Programme: Die deutsche Hauptpolice leistet die Differenz zu lokalen Policen ausländischer Tochtergesellschaften, wenn diese einen geringeren Umfang haben (örtlicher Geltungsbereich).
  • Zusätzliche Deckung nur für Organe: Eine Side-A-Deckung mit Konditionsdifferenz steht ausschließlich den versicherten Personen zur Verfügung (Side A, Side B, Side C).

Die Konditions- und Summendifferenzdeckung bezieht sich in der Regel auf andere D&O-Verträge. Lücken anderer Sparten, etwa einer Cyberversicherung, schließt sie meist nicht. Sie baut auf der Subsidiaritätsklausel auf. Nach den GDV-Musterbedingungen sind Versicherungsnehmer und versicherte Personen verpflichtet, einen Schaden zuerst unter einem anderweitigen Vertrag geltend zu machen. Die D&O leistet nur, soweit der andere Versicherer nicht zahlt.

Abgrenzung:

  • Konditions- und Summendifferenzdeckung vs. Exzedentenversicherung: Ein Exzedent stockt die Summe auf und folgt in der Regel den Bedingungen des Grundvertrags. Die Konditionsdifferenz deckt zusätzlich abweichende Bedingungen.
  • D&O vs. Berufshaftpflicht: In der Berufshaftpflicht von Planern betrifft die Differenzdeckung meist Projektversicherungen oder den Wechsel des Versicherers. In der D&O geht es vor allem um das Verhältnis von Firmenpolice, persönlicher D&O und lokalen Policen (Konditions- und Summendifferenzdeckung).

Synonyme: DIC/DIL (Difference in Conditions, Difference in Limits), Summendifferenzdeckung für den Summenteil.


Praxisrelevanz

Prüfen Sie bei einer persönlichen D&O, ob sie nur bei Ausfall der Firmenpolice leistet oder auch bei engeren Bedingungen und verbrauchter Summe. Lassen Sie sich die Bedingungen beider Verträge nebeneinanderlegen, damit Lücken sichtbar werden. Achten Sie bei ausländischen Tochtergesellschaften darauf, dass Hauptpolice und lokale Policen abgestimmt sind. Ob Ihre D&O-Versicherung eine Konditions- und Summendifferenzdeckung enthält, steht im Bedingungswerk.

Praxisbeispiel

Eine Planungs-GmbH mit drei Geschäftsführern hat eine D&O mit 1 Million Euro Deckungssumme. Einer der Geschäftsführer hat zusätzlich eine persönliche D&O mit 500.000 Euro, nachrangig und mit Konditions- und Summendifferenzdeckung. Nach der Insolvenz verlangt der Insolvenzverwalter von allen dreien 1,4 Millionen Euro wegen einer Fehlinvestition vor der Krise.

Haftungsseite: Die Geschäftsführer haften der GmbH nach § 43 Abs. 2 GmbHG als Gesamtschuldner, wenn sie die Investition ohne angemessene Prüfung beschlossen haben.

Deckungsseite: Die Firmenpolice zahlt bis zu 1 Million Euro für alle drei zusammen, einschließlich der Abwehrkosten. Ist sie erschöpft, kann die persönliche D&O über die Summendifferenz bis zu 500.000 Euro für den einen Geschäftsführer leisten. Voraussetzung ist, dass die Rangfolge beider Verträge abgestimmt ist. Enthalten beide eine Subsidiaritätsklausel, können sich diese aufheben, und beide Versicherer haften nach den Regeln der Mehrfachversicherung. Als Gesamtschuldner kann jeder Geschäftsführer für den gesamten Rest in Anspruch genommen werden, den Ausgleich müssen die drei untereinander klären. Sind die Geschäftsführer an der GmbH beteiligt, ist nach den GDV-Musterbedingungen außerdem der Teil des Anspruchs nicht versichert, der ihrer Quote entspricht.


FAQ

Was ist eine Konditions- und Summendifferenzdeckung?

Eine Regelung, nach der ein nachrangiger Vertrag leistet, soweit seine Bedingungen weiter oder seine Summe höher sind als die eines vorrangigen Vertrags.

Was ist der Unterschied zwischen Konditions- und Summendifferenz?

Die Konditionsdifferenz betrifft Unterschiede im Deckungsumfang. Die Summendifferenz betrifft eine zu niedrige oder verbrauchte Summe des vorrangigen Vertrags.

Wann ist sie bei einer persönlichen D&O sinnvoll?

Wenn mehrere Organe sich die Firmenpolice teilen oder diese engere Bedingungen hat. Dann kann die persönliche D&O die Lücke schließen.

Schließt sie auch Lücken zur Cyberversicherung?

Meist nicht. Sie bezieht sich in der Regel auf andere D&O-Verträge, nicht auf Versicherungen anderer Sparten.

Ist sie dasselbe wie ein Exzedent?

Nein. Ein Exzedent erhöht nur die Summe zu den Bedingungen des Grundvertrags. Die Konditionsdifferenz deckt auch abweichende Bedingungen.


Verwandte Begriffe