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Vermögensschadenhaftpflicht und D&O | D&O-Glossar

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Oct 28, 2026, 12:34:43 PM

Definition

Die Abgrenzung Vermögensschadenhaftpflicht und D&O klärt, welche Versicherung wann zuständig ist. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Unternehmen oder den Berufsträger bei Fehlern in der Berufsausübung gegenüber Kunden. Die D&O schützt Organmitglieder persönlich bei Fehlern in der Leitung.

Erklärung / Hintergrund

Beide Versicherungen decken Vermögensschäden. Sie unterscheiden sich aber darin, wer versichert ist, wer Ansprüche stellt und welche Tätigkeit den Schaden auslöst.

  • Versicherte Person: Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das Büro oder den einzelnen Berufsträger, etwa einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Sachverständigen. Die D&O versichert die Organe einer Gesellschaft als natürliche Personen.
  • Anspruchsteller: Bei der Vermögensschadenhaftpflicht sind es Kunden oder Mandanten. Bei der D&O ist es meist die eigene Gesellschaft, daneben Insolvenzverwalter und Behörden.
  • Tätigkeit: Die Vermögensschadenhaftpflicht betrifft die fachliche Leistung, etwa eine fehlerhafte Beratung. Die D&O betrifft die Führung des Unternehmens, etwa eine Fehlinvestition oder mangelhafte Organisation.
  • Zeitliche Deckung: Viele Berufshaftpflichtversicherungen der freien Berufe arbeiten nach dem Verstoßprinzip. Die D&O arbeitet nach dem Claims-made-Prinzip.

Für viele freie Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Architekten und Ingenieure haben dagegen meist eine kombinierte Berufshaftpflicht, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der Planung abdeckt. Die Geschäftsführung eines Planungsbüros sichert eine eigene D&O ab (D&O-Versicherung für Architektur- und Ingenieurbüros). Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden herleiten, sind nach den GDV-Musterbedingungen in der D&O nicht versichert. Einige Bedingungswerke erweitern den Vermögensschadenbegriff für solche Fälle (Erweiterter Vermögensschaden).

Damit beide Versicherungen nicht dasselbe Risiko decken, schließt die D&O die fachliche Leistung häufig über einen Dienstleistungsausschluss aus. Umgekehrt sind Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen seine Geschäftsführung in der Vermögensschadenhaftpflicht in der Regel nicht versichert.

Abgrenzung:

  • Vermögensschadenhaftpflicht vs. D&O: Die erste schützt das Unternehmen vor Kundenansprüchen wegen fachlicher Fehler. Die zweite schützt die Geschäftsleitung vor Ansprüchen wegen Führungsfehlern.
  • Vermögensschadenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht für Planer: Die reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt nur Vermögensschäden aus der Berufsausübung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung). Die Berufshaftpflicht für Planer deckt zusätzlich Personen- und Sachschäden.

Synonyme: VSH und D&O, Vermögensschadenhaftpflicht (Abgrenzung).

Praxisrelevanz

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen für die fachliche Leistung und die Geschäftsleitung für die Führung jeweils eigenen Schutz hat. Achten Sie darauf, dass der Dienstleistungsausschluss der D&O und der Leistungsumfang der Berufshaftpflicht lückenlos ineinandergreifen, besonders beim Regress des Büros gegen den eigenen Geschäftsführer. Wie Ihre Berufshaftpflichtversicherung zur D&O passt, lässt sich nur im Zusammenspiel beider Verträge beurteilen.

Praxisbeispiel

Ein Sachverständigenbüro in der Rechtsform einer GmbH erstellt ein fehlerhaftes Wertgutachten. Der Auftraggeber verlangt 200.000 Euro Schadenersatz. Später stellt sich heraus, dass der Geschäftsführer die Qualitätssicherung des Büros abgeschafft hatte, um Kosten zu sparen.

Haftungsseite: Dem Auftraggeber haftet die GmbH für das fehlerhafte Gutachten. Für die abgeschaffte Qualitätssicherung kann der Geschäftsführer der GmbH nach § 43 GmbHG haften.

Deckungsseite: Den Anspruch des Auftraggebers kann die Vermögensschadenhaftpflicht des Büros im Rahmen ihrer Summe und abzüglich des Selbstbehalts tragen. Verlangt die GmbH vom Geschäftsführer Ersatz für den nicht gedeckten Teil, ist das ein Fall für die D&O, sofern ein Dienstleistungsausschluss Organisationsfehler nicht erfasst.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht und D&O?

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Unternehmen bei fachlichen Fehlern gegenüber Kunden. Die D&O schützt die Geschäftsführung persönlich bei Fehlern in der Unternehmensleitung.

Brauche ich beide Versicherungen?

In vielen Unternehmen ja, denn sie decken verschiedene Risiken. Die Vermögensschadenhaftpflicht ersetzt nicht die D&O und umgekehrt.

Ist die D&O eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Im versicherungstechnischen Sinn ja, denn sie deckt Vermögensschäden. Sie ist aber auf die persönliche Haftung von Organen zugeschnitten und deckt keine fachlichen Fehler gegenüber Kunden.

Brauchen Architekten eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Architekten und Ingenieure haben in der Regel eine Berufshaftpflicht, die Vermögensschäden zusammen mit Personen- und Sachschäden abdeckt. Eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht ist dann meist nicht nötig.

Wer zahlt, wenn ein fachlicher Fehler auf einem Führungsfehler beruht?

Dem Kunden gegenüber die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht. Für den Regress der Gesellschaft gegen die Geschäftsführung kommt die D&O in Betracht, je nach Wortlaut des Dienstleistungsausschlusses.

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