Die Abgrenzung Vertrauensschadenversicherung und D&O klärt, welche Versicherung bei Betrug, Untreue oder Diebstahl im Unternehmen zuständig ist. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt dem Unternehmen eigene Schäden durch vorsätzliche Taten. Die D&O schützt Organmitglieder vor Haftungsansprüchen.
Zweigt eine Mitarbeiterin Geld ab oder überweist die Buchhaltung auf eine gefälschte Anweisung an ein fremdes Konto, entsteht dem Unternehmen ein eigener Schaden. Für diesen Eigenschaden ist die Vertrauensschadenversicherung gedacht, im Markt auch Crime-Versicherung genannt. Sie leistet direkt an das Unternehmen, wenn Vertrauenspersonen wie Mitarbeiter, oft auch Organe, oder Dritte wie Betrüger und Hacker es vorsätzlich schädigen.
Die D&O funktioniert anders. Sie setzt voraus, dass ein Organ wegen einer Pflichtverletzung auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Daraus ergeben sich zwei typische Konstellationen:
Ein Sonderfall ist der sogenannte Fake-President-Betrug, bei dem Täter sich als Geschäftsführer ausgeben und Mitarbeiter zu Überweisungen verleiten. Den Eigenschaden kann eine Vertrauensschadenversicherung tragen, wenn sie solche Täuschungen durch Dritte einschließt. Ob der Geschäftsführer wegen fehlender Freigaberegeln haftet, ist eine Frage für die D&O. Nach den D&O-Musterbedingungen gilt Geld zudem als Sache, sodass das Abhandenkommen von Geld nur erfasst ist, wenn der Vertrag das abweichend regelt.
Abgrenzung:
Synonyme: VSV und D&O, Crime und D&O.
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen gegen Schäden durch Untreue, Betrug und Social Engineering abgesichert ist. Achten Sie darauf, ob Organe in der Vertrauensschadenversicherung als Vertrauenspersonen mitversichert sind. Führen Sie für Zahlungen ein Vier-Augen-Prinzip und klare Freigaberegeln ein, denn das schützt das Unternehmen und Sie persönlich vor dem Vorwurf mangelhafter Organisation. Wie Vertrauensschadenversicherung und D&O-Versicherung bei Ihnen zusammenwirken, sollte vor einem Schaden geklärt sein.
Eine Buchhalterin eines Planungsbüros überweist über drei Jahre 150.000 Euro auf eigene Konten. Ein Vier-Augen-Prinzip gab es nicht. Die Gesellschafter fragen, ob die Vertrauensschadenversicherung zahlt und ob sie den Geschäftsführer in Anspruch nehmen sollen.
Haftungsseite: Die Buchhalterin haftet für den gesamten Schaden. Der Geschäftsführer kann wegen der fehlenden Kontrolle nach § 43 GmbHG haften.
Deckungsseite: Die Vertrauensschadenversicherung kann den Eigenschaden der GmbH ersetzen und nimmt dann die Buchhalterin in Regress. Soweit sie nicht zahlt, etwa wegen eines Selbstbehalts oder einer Höchstsumme, kann die GmbH den Geschäftsführer in Anspruch nehmen. Ob die D&O dafür leistet, hängt auch davon ab, wie sie das Abhandenkommen von Geld behandelt.
Eine Versicherung, die dem Unternehmen eigene Schäden durch vorsätzliche Taten ersetzt, etwa Untreue, Betrug oder Diebstahl durch Mitarbeiter oder Dritte.
Die Vertrauensschadenversicherung zahlt an das Unternehmen für dessen eigenen Schaden. Die D&O schützt Organmitglieder, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden.
Für den Täter selbst in der Regel nicht, denn vorsätzliche Taten sind in der D&O ausgeschlossen. Mitgeschäftsführer, denen nur mangelnde Kontrolle vorgeworfen wird, bleiben versichert. Den Schaden des Unternehmens kann eine Vertrauensschadenversicherung ersetzen, wenn Organe dort mitversichert sind.
In vielen Vertrauensschadenversicherungen ja, wenn Täuschungen durch Dritte eingeschlossen sind. Die Bedingungen unterscheiden sich hier deutlich.
Sie decken unterschiedliche Risiken. Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Vermögen des Unternehmens, die D&O das Privatvermögen der Geschäftsleitung.