Die AGG-Deckung ist ein gesonderter Baustein für Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie schließt eine Lücke, die zwischen Berufshaftpflicht und Rechtsschutz entsteht.
Warum weder das eine noch das andere genügt
Die Besonderheit liegt im Verschulden. Der Entschädigungsanspruch für den immateriellen Nachteil entsteht ohne Verschulden — es genügt die Benachteiligung als solche. Eine Haftpflichtdeckung setzt gesetzliche Haftpflicht voraus, und diese besteht hier auch dann, wenn niemand vorwerfbar gehandelt hat. Das macht den Baustein zu einer eigenständigen Konstruktion und erklärt, warum er nicht im Standard enthalten ist.
Typische Auslöser
Abgrenzung
Synonyme: AGG-Baustein, Diskriminierungsdeckung.
Ob ein Büro den Baustein braucht, hängt weniger von der Größe ab als davon, wie regelmäßig es einstellt. Jedes Bewerbungsverfahren ist ein möglicher Auslöser, und die Beträge orientieren sich an Monatsgehältern — bei mehreren Bewerbern eines Verfahrens summiert sich das.
Prüfen Sie beim Angebot drei Punkte: Sind Entschädigungszahlungen erfasst und nicht nur Abwehrkosten? Welche Summe steht zur Verfügung, und gilt sie je Fall oder je Jahr? Und wie verhält sich der Baustein zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung? Wichtig bleibt daneben die Organisation: Der Baustein ersetzt keine dokumentierten Auswahlverfahren, er trägt nur die Folgen, wenn es trotzdem schiefgeht.
Ein Ingenieurbüro schreibt eine Stelle aus und erhält vierzig Bewerbungen. Die Anzeige enthält eine altersbezogene Formulierung. Zwei abgelehnte Bewerber verlangen Entschädigung, ein dritter kündigt an, sich anzuschließen.
Die Ansprüche laufen an der Berufshaftpflicht vorbei — es geht nicht um Planung. Ein Rechtsschutz würde die Anwaltskosten tragen, aber nicht die Entschädigungen, und die machen den größeren Teil aus. Bleibt der AGG-Baustein: Er greift, sofern er vereinbart ist, und deckt beides. Zu klären ist dann nur noch, ob die Summe je Fall oder je Versicherungsjahr gilt — bei mehreren Anspruchstellern aus einem Verfahren macht das den Unterschied. Die Anzeige selbst hätte sich in fünf Minuten neutral formulieren lassen.
Nicht selbstverständlich. Sie ist ein gesonderter Baustein und muss vereinbart werden.
Sie deckt Vermögensschäden aus Planungs- und Überwachungsleistungen. Personalentscheidungen liegen außerhalb ihres Tätigkeitsfelds.
Er trägt die Verfahrenskosten, nicht die Entschädigung — und diese ist regelmäßig der größere Posten.
Nein. Erfasst sind fahrlässige Pflichtverletzungen und Organisationsversäumnisse.
Ob sie je Fall oder je Versicherungsjahr gilt. Aus einem Bewerbungsverfahren können mehrere Ansprüche entstehen.