Bauversicherungsmakler Glossar

Auslandsdeckung

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 3:31:08 PM

Definition

Die Auslandsdeckung bezeichnet den Versicherungsschutz für Schadenfälle, die außerhalb Deutschlands eintreten oder dort geltend gemacht werden.

Erklärung / Hintergrund

In Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen ist der räumliche Geltungsbereich ein zentrales Kriterium. Während der Schutz standardmäßig in Deutschland gilt, müssen für Tätigkeiten im Ausland spezielle Regelungen getroffen werden.

Typische Differenzierungen:

  • EU- / EWR-Deckung: Viele Policen schließen automatisch alle Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums ein.
  • Weltweite Deckung: Oft möglich, jedoch häufig mit Einschränkungen (z. B. USA/Kanada nur gegen Zuschlag oder ausgeschlossen).
  • Deckung für Auslandsprojekte: Muss vertraglich vereinbart sein, insbesondere bei längeren oder komplexen Bauvorhaben im Ausland.
  • Rechtliche Besonderheiten: Maßgeblich ist, wo der Anspruch erhoben wird. Manche Bedingungen sehen Deckung nur für Ansprüche vor, die nach deutschem oder europäischem Recht geltend gemacht werden.

Synonyme: Auslandsversicherungsschutz, internationale Deckung.

Abgrenzung:

  • Versicherungsschutz Inland → gilt ausschließlich für Deutschland.
  • Auslandsdeckung → erweitert den Schutz auf andere Länder.
  • Projektversicherung im Ausland → spezielle Policen für Großprojekte mit hohem Risiko.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure wird die Auslandsdeckung immer wichtiger: Viele Büros arbeiten für Bauherren im Ausland oder sind in internationale Wettbewerbe eingebunden. Ohne explizite Regelung kann es zu gravierenden Deckungslücken kommen.

Besonders kritisch sind Projekte in den USA oder Kanada, da dort:

  • extrem hohe Schadenersatzsummen drohen,
  • Sammelklagen möglich sind,
  • Versicherer oft Deckung ausschließen oder nur gegen erhebliche Prämien anbieten.

Auch bei Projekten innerhalb der EU sollten Architekten prüfen, ob ihre Berufshaftpflicht eine echte Auslandsdeckung bietet – inklusive der Kostenübernahme für Anwälte und Gerichte im Ausland.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro aus Deutschland übernimmt die Planung einer Industriehalle in Österreich. Nach Fertigstellung erhebt der Bauherr Mängelansprüche. Nur weil die Berufshaftpflicht des Ingenieurs eine EU-weite Auslandsdeckung einschließt, übernimmt der Versicherer die Abwehr und mögliche Regulierung. Hätte der Auftrag in der Schweiz stattgefunden, wäre ohne besondere Vereinbarung kein Versicherungsschutz gegeben gewesen.

FAQ

Gilt die Berufshaftpflicht automatisch weltweit?

Nein. Standardmäßig ist sie oft auf Deutschland oder die EU/EWR beschränkt. Eine weltweite Deckung muss ausdrücklich vereinbart werden.

Sind USA und Kanada mitversichert?

Oft nicht. Viele Versicherer schließen diese Länder aus oder bieten nur gegen Aufpreis und besondere Bedingungen Schutz an.

Muss ich jeden Auslandsauftrag melden?

Ja, zumindest wenn er außerhalb der EU/EWR liegt. Oft ist eine gesonderte Genehmigung des Versicherers erforderlich.

Übernimmt die Auslandsdeckung auch Anwalts- und Gerichtskosten vor Ort?

Ja, sofern dies in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist. Das ist besonders wichtig für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Gilt die Auslandsdeckung auch für Wettbewerbe?

Ja, sofern die Teilnahme im Ausland explizit mitversichert ist. Das sollte im Vertrag geprüft werden.

Verwandte Begriffe

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [Nachhaftung]
  • [Nachmeldefrist]
  • [Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB)]
  • [Versicherungssumme]

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