Versicherungssumme

Definition

Die Versicherungssumme ist die im Vertrag vereinbarte Höchstleistung, die der Versicherer im Schadenfall erbringt. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz selbst.


Erklärung / Hintergrund

Versicherungssumme und Deckungssumme werden in der Praxis gleichbedeutend verwendet; welcher Begriff im Vertrag steht, ist anbieterabhängig. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wie die Summe aufgeteilt und begrenzt ist.

Gliederung nach Schadenarten

Üblich sind getrennte Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Planungsbüros ist die Summe für Vermögensschäden die entscheidende Größe, weil Planungs- und Überwachungsfehler typischerweise keinen körperlichen Schaden verursachen, sondern finanzielle Nachteile. Sie liegt in vielen Verträgen deutlich unter den Summen für Personen- und Sachschäden — ausgerechnet am Hauptrisiko.

Weitere Stellschrauben

  • Pauschale Deckungssumme — eine gemeinsame Summe für Personen- und Sachschäden statt getrennter Beträge.
  • Maximierung — wie oft die Summe im Versicherungsjahr zur Verfügung steht. Ohne Maximierung ist der Schutz nach einem Großschaden für den Rest des Jahres aufgebraucht.
  • Sublimite — eigene, niedrigere Grenzen für Nebenrisiken wie Obhutschäden, Schlüsselverlust oder Auslandstätigkeit.

Mindestsummen

Für die Eintragung in die Architekten- und Ingenieurlisten schreiben die Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder Mindestversicherungssummen vor. Die konkreten Beträge unterscheiden sich je Bundesland und Berufsgruppe und sind eine Zulassungsvoraussetzung, keine Bedarfsermittlung.

Abgrenzung

  • Versicherungssumme — die Obergrenze der Leistung.
  • Selbstbehalt — der Betrag, der von unten abgezogen wird.
  • Deckungsumfang — ob ein Anspruch überhaupt erfasst ist.
  • Unterdeckung — die Summe reicht für das tatsächliche Risiko nicht aus.

Synonyme: Deckungssumme, Haftungssumme.


Praxisrelevanz

Die Versicherungssumme ist die Größe, die Auftraggeber prüfen — und die Ihr Büro am leichtesten anpassen kann. Genau deshalb wird sie überschätzt: Eine Erhöhung schließt keine Lücke im Deckungsumfang und ändert nichts daran, dass Erfüllungsansprüche außen vor bleiben.

Drei Punkte, die im Ernstfall zählen:

  • Die richtige Summe an der richtigen Stelle. Prüfen Sie gezielt die Summe für Vermögensschäden. Sie entscheidet über Ihr Hauptrisiko, steht aber oft an letzter Stelle.
  • Die Maximierung. Bei mehreren Schäden in einem Jahr greift sie schneller als die Einzelsumme — und bei Serienschäden wird ein einziger Planungsfehler über mehrere Objekte hinweg zum Wiederholungsfall.
  • Projektbezogene Anhebung. Übersteigt ein Vorhaben Ihr übliches Volumen deutlich, ist eine Objekt- oder Projektversicherung meist sinnvoller als eine dauerhafte Erhöhung.

Was über der Summe liegt, bleibt bei Ihnen. Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter dafür mit ihrem Privatvermögen ein. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro begeht einen Planungsfehler, der zu erheblichen Baukostensteigerungen führt. Der Bauherr fordert 2,5 Mio. Euro.

Entscheidend ist zunächst die Einordnung: Handelt es sich um einen Vermögensschaden, greift die dafür vereinbarte Summe — nicht die häufig deutlich höhere Summe für Personen- und Sachschäden. Liegt sie bei 500.000 Euro, bleiben 2 Mio. Euro beim Büro, obwohl die Police auf den ersten Blick gut ausgestattet wirkt. Zusätzlich ist zu prüfen, welcher Teil der Forderung überhaupt Schadensersatz ist und welcher Sowiesokosten oder Nacherfüllung betrifft.


FAQ

Ist die Versicherungssumme dasselbe wie die Deckungssumme?

Ja, die Begriffe werden gleichbedeutend verwendet. Welcher im Vertrag steht, hängt vom Anbieter ab.

Lässt sich die Summe anpassen?

Ja, durch Vertragsänderung oder Nachtrag. Für einzelne Vorhaben ist alternativ eine Objekt- oder Projektversicherung möglich.

Was passiert bei einem Schaden über der Summe?

Der Versicherer leistet bis zur vereinbarten Höhe, der Rest bleibt beim Büro. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich.

Gibt es Mindestversicherungssummen?

Ja, geregelt in den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder. Sie sind Voraussetzung für die Eintragung in die Kammerliste, kein Maßstab für den tatsächlichen Bedarf.

Wie oft steht die Summe pro Jahr zur Verfügung?

Das bestimmt die Maximierung. Bei zweifacher Maximierung steht sie im Versicherungsjahr zweimal bereit.


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