Bauversicherungsmakler Glossar

Ausschlüsse

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025, 3:35:17 PM

Definition

Ausschlüsse sind Regelungen im Versicherungsvertrag, die bestimmte Risiken, Schadenarten oder Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausnehmen. Sie definieren den Deckungsumfang von der negativen Seite.

Erklärung / Hintergrund

Jede Police beschreibt ihren Schutz zweimal: einmal positiv über den Deckungsumfang und die versicherte Tätigkeit, einmal negativ über die Ausschlüsse. Wer nur den ersten Teil liest, kennt seinen Schutz nicht.

Die Arten von Ausschlüssen

  • Allgemeine Ausschlüsse — gelten für alle Verträge der Sparte: Vorsatz, Erfüllungsansprüche, vertraglich übernommene Haftung, Krieg und Kernenergie.
  • Besondere Ausschlüsse — auf ein bestimmtes Risiko oder Tätigkeitsfeld zugeschnitten.
  • Personalisierte Ausschlüsse — im Einzelfall vereinbart, etwa nach einer Risikoprüfung.

Warum es Ausschlüsse gibt

Sie halten Risiken aus der Kalkulation heraus, die nicht sinnvoll versicherbar sind — weil sie steuerbar sind (Vorsatz), weil sie zum unternehmerischen Risiko gehören (die eigene Leistung) oder weil sie nicht kalkulierbar wären (Katastrophenrisiken).

Wie sie ausgelegt werden

Ausschlussklauseln sind eng auszulegen; Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders. Und der Versicherer trägt die Beweislast dafür, dass ein Ausschluss greift. Wer sich also auf einen Ausschluss beruft, muss dessen Voraussetzungen darlegen — nicht umgekehrt.

Abgrenzung

  • Ausschluss — keine Leistung.
  • Sublimit — Leistung, aber begrenzt.
  • Selbstbehalt — Leistung abzüglich eines Eigenanteils.
  • Obliegenheitsverletzung — Leistung entfällt oder wird gekürzt wegen eigenen Verhaltens.

Synonyme: Risikoausschlüsse, Deckungsausschlüsse.

Praxisrelevanz

Beim Vergleich von Angeboten ist der Ausschlusskatalog aussagekräftiger als die Versicherungssumme. Zwei Policen mit identischer Summe können sich erheblich unterscheiden, wenn eine Auslandstätigkeit ausnimmt und die andere nicht.

Drei Prüffragen für Ihr Büro:

  • Deckt der Katalog mein tatsächliches Tätigkeitsspektrum ab? Energieberatung, Projektsteuerung, Gutachten und BIM-Koordination sind häufig gesondert geregelt oder ausgenommen.
  • Welche Ausschlüsse lassen sich entschärfen? Obhut-, Auslands- und Umweltrisiken sind oft über Zusatzbausteine einschließbar.
  • Gibt es personalisierte Ausschlüsse? Sie stehen nicht in den Musterbedingungen, sondern im Versicherungsschein — und werden deshalb leicht übersehen.

Zwei Ausschlüsse bleiben in jedem Fall: Vorsatz und die Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich. Sie sind keine Verhandlungsmasse, sondern folgen aus dem Wesen der Haftpflichtversicherung. Welche weiteren Ausschlüsse Ihre Berufshaftpflichtversicherung vorsieht, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und dem Versicherungsschein.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro vergleicht zwei Angebote mit jeweils 3 Mio. Euro Versicherungssumme und ähnlicher Prämie. Der Unterschied liegt im Ausschlusskatalog.

Die eine Police nimmt Tätigkeiten im Ausland vollständig aus, die andere schließt sie mit einem Sublimit ein. Für ein Büro, das gelegentlich Projekte im benachbarten Ausland betreut, entscheidet dieser Punkt über die Brauchbarkeit — die Versicherungssumme ist dafür ohne Bedeutung. Aufgefallen wäre der Unterschied nur beim Lesen des Ausschlusskatalogs.

FAQ

Was sind Ausschlüsse?

Vertragliche Regelungen, die bestimmte Risiken, Schadenarten oder Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausnehmen.

Wer muss beweisen, dass ein Ausschluss greift?

Der Versicherer. Ausschlussklauseln sind zudem eng auszulegen.

Lassen sich Ausschlüsse aufheben?

Einzelne über Zusatzbausteine — etwa Obhut-, Auslands- oder Umweltrisiken. Vorsatz und Erfüllungsansprüche bleiben ausgeschlossen.

Wo finde ich die Ausschlüsse meiner Police?

In den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie im Versicherungsschein — personalisierte Ausschlüsse stehen nur dort.

Was ist wichtiger: Summe oder Ausschlusskatalog?

Beim Vergleich meist der Ausschlusskatalog. Er entscheidet, ob überhaupt geleistet wird; die Summe nur, in welcher Höhe.

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