Bauversicherungsmakler Glossar

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft)

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 21, 2025, 1:34:45 PM

Definition

Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist der Zusammenschluss mehrerer Berufsträger zur gemeinsamen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit — mit gemeinsamem Auftreten nach außen und gemeinschaftlicher Auftragsbearbeitung.

Erklärung / Hintergrund

Der Begriff beschreibt keine eigene Rechtsform, sondern die Art der Zusammenarbeit. Rechtlich wird eine BAG als GbR, PartG, PartG mbB oder Kapitalgesellschaft geführt.

Die entscheidende Abgrenzung: BAG oder Bürogemeinschaft

  • Berufsausübungsgemeinschaft — gemeinsames Auftreten, gemeinsame Aufträge, gemeinsame Abrechnung. Die Gemeinschaft ist Vertragspartnerin des Bauherrn.
  • Bürogemeinschaft — geteilt werden nur Räume, Personal und Infrastruktur. Jeder schließt eigene Verträge und rechnet selbst ab.

Diese Unterscheidung entscheidet über die Haftung: In der BAG haften die Beteiligten gemeinsam, in der Bürogemeinschaft grundsätzlich jeder für sich.

Die Gefahr der ungewollten BAG

Maßgeblich ist der Rechtsschein nach außen. Gemeinsamer Briefkopf, gemeinsame Website, gemeinsames Türschild — wenn der Bauherr von einer gemeinsamen Berufsausübung ausgehen darf, kann eine BAG angenommen werden, auch wenn intern etwas anderes vereinbart war. Mit der Folge gesamtschuldnerischer Haftung.

Synonyme: Berufsausübungsgesellschaft, Gemeinschaftspraxis (im Planungsbereich unüblich).

Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist der Rechtsschein der praktisch wichtigste Punkt — er entsteht schneller, als den Beteiligten bewusst ist.

Drei Punkte:

  • Prüfen Sie Ihren Außenauftritt. Wer nur Räume teilt, aber gemeinsam auftritt, riskiert die Einordnung als BAG mit gesamtschuldnerischer Haftung. Getrennte Briefköpfe, klare Kennzeichnung auf der Website und getrennte Angebote sind kein Formalismus.
  • Klären Sie den Versicherungsstatus jedes Beteiligten. Bei einer BAG haften Sie für die Fehler der anderen mit. Deren Deckung ist damit Ihr Risiko.
  • Wählen Sie die Rechtsform bewusst. Eine BAG als GbR bedeutet unbeschränkte Haftung aller; als PartG greift die Haftungskonzentration, als PartG mbB entfällt die persönliche Haftung für Berufsfehler.

Berufsrechtlich sind zusätzlich die Kammervorgaben zu beachten — etwa zur Zulässigkeit interprofessioneller Zusammenschlüsse. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Konstellation zutreffend abbildet, sollte bei jeder Änderung der Zusammenarbeit geprüft werden.

Praxisbeispiel

Zwei Architekten teilen sich Büroräume und Sekretariat. Sie treten mit gemeinsamem Briefkopf, gemeinsamer Website und einem gemeinsamen Logo auf; Aufträge bearbeitet jeder für sich. Aus einem Projekt des einen entsteht ein Schaden über der Versicherungssumme.

Der Bauherr beruft sich auf den Rechtsschein einer gemeinsamen Berufsausübung und nimmt beide in Anspruch. Ob er damit durchdringt, hängt davon ab, wie der Außenauftritt zu verstehen war — die interne Absprache allein genügt nicht. Getrennte Briefköpfe und ein klarer Hinweis auf die reine Bürogemeinschaft hätten die Frage gar nicht erst entstehen lassen.

FAQ

Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft?

Der Zusammenschluss mehrerer Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung mit gemeinsamem Auftreten und gemeinschaftlicher Auftragsbearbeitung.

Ist die BAG eine Rechtsform?

Nein. Sie beschreibt die Art der Zusammenarbeit; rechtlich wird sie als GbR, PartG, PartG mbB oder Kapitalgesellschaft geführt.

Was unterscheidet sie von der Bürogemeinschaft?

Die Bürogemeinschaft teilt nur Infrastruktur; jeder schließt eigene Verträge. In der BAG ist die Gemeinschaft Vertragspartnerin.

Kann eine BAG ungewollt entstehen?

Ja, über den Rechtsschein. Gemeinsamer Briefkopf und gemeinsamer Auftritt können genügen — mit gesamtschuldnerischer Haftung als Folge.

Worauf muss die Versicherung abgestimmt sein?

Auf die tatsächliche Form der Zusammenarbeit und den vollständigen Kreis der Beteiligten.

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