Definition
Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen oder Büros, die sich für ein konkretes Bauvorhaben zeitlich befristet zusammenschließen, um gemeinsam Planungs- oder Bauleistungen zu erbringen.
Erklärung / Hintergrund
Die ARGE ist eine Kooperationsform im Bauwesen, die besonders dann genutzt wird, wenn ein einzelnes Unternehmen ein Projekt nicht allein realisieren kann oder möchte. Gründe dafür können sein:
- die notwendige Bündelung von Fachwissen,
- die Verteilung von Risiken,
- oder die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für ein Großprojekt.
Juristisch handelt es sich bei einer ARGE in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft, die auf ein bestimmtes Projekt beschränkt ist. Sie ist keine eigenständige juristische Person, sondern ein vertraglicher Zusammenschluss.
Wichtige Merkmale:
- Projektbezogenheit: Die ARGE besteht nur für die Dauer eines Projekts.
- Gesamtschuldnerische Haftung: Die Mitglieder haften nach außen gemeinsam für die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber.
- Interne Regelungen: Intern werden Verantwortlichkeiten, Kosten- und Gewinnaufteilungen über einen ARGE-Vertrag geregelt.
Für Architekten und Ingenieure bietet die ARGE eine Möglichkeit, an größeren Projekten teilzunehmen, ohne das eigene Risiko allein zu tragen. Gleichzeitig entsteht aber eine erhöhte Haftung, da jeder Partner für Fehler der ARGE haftet.
Praxisrelevanz
Architekten und Ingenieure schließen sich häufig zu ARGEN zusammen, wenn:
- ein Großauftrag (z. B. ein Infrastrukturprojekt) spezielle Fachkenntnisse erfordert,
- die Kapazitäten eines einzelnen Büros nicht ausreichen,
- interdisziplinäre Planung (z. B. Hochbau, Tragwerksplanung, TGA) unter einem Vertrag gebündelt werden soll.
Die Zusammenarbeit bietet Chancen (Marktzugang, Synergieeffekte), bringt aber auch Risiken: Eine fehlerhafte Planung durch einen Partner kann zu Haftungsdurchgriffen auf alle Beteiligten führen. Deshalb ist ein klarer interner ARGE-Vertrag sowie eine abgestimmte Versicherungslösung (Berufshaftpflicht, ggf. Projektversicherung) entscheidend.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro und ein Ingenieurbüro bilden eine ARGE, um gemeinsam ein neues Krankenhaus zu planen.
Nach Projektabschluss stellt sich heraus, dass durch einen Fehler in der TGA-Planung erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Der Bauherr nimmt die ARGE als Vertragspartner in Anspruch. Da die ARGE gesamtschuldnerisch haftet, muss auch das Architekturbüro mithaften – obwohl der Fehler nicht in seinem Leistungsbereich lag. Erst intern kann es einen Ausgleich vom Ingenieurbüro verlangen.
FAQ
Ist eine ARGE eine eigene Firma?
Nein, sie ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft, die auf ein Projekt beschränkt ist.
Wer haftet in einer ARGE?
Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Intern kann die Haftung durch Verträge geregelt werden, nach außen jedoch nicht.
Ist eine ARGE dauerhaft angelegt?
Nein, sie besteht nur projektbezogen und wird nach Projektabschluss aufgelöst.
Wie wird eine ARGE abgesichert?
Über die Berufshaftpflicht der beteiligten Partner. Bei großen Projekten wird häufig eine projektbezogene Versicherungslösung (Projekt- oder Objektversicherung) vereinbart.
Warum sind ARGEN für Architekten relevant?
Weil sie Zugang zu größeren Projekten ermöglichen, die allein nicht realisierbar wären – allerdings mit erhöhtem Haftungsrisiko.
Verwandte Begriffe
- [Architektenvertrag]
- [Werkvertrag]
- [PartG (Partnerschaftsgesellschaft)]
- [Gesamtschuldnerische Haftung]
- [Projektversicherung]
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