PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung)

Definition

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist eine Partnerschaftsgesellschaft, bei der für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen haftet — nicht das Privatvermögen der Partner.


Erklärung / Hintergrund

Die Rechtsform wurde geschaffen, um Freiberuflern eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, ohne sie in eine Kapitalgesellschaft zu zwingen. Der Gesetzgeber hat dafür einen Tausch vorgesehen: Haftungsbeschränkung gegen Versicherungsschutz.

Die Voraussetzungen

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sie ist konstitutiv — ohne sie entfällt die Haftungsbeschränkung.
  • Der Namenszusatz „mit beschränkter Berufshaftung" oder „mbB", damit der Rechtsverkehr die Beschränkung erkennen kann.
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister mit entsprechendem Vermerk.

Die konkreten Anforderungen an Mindestversicherungssumme und Maximierung ergeben sich für Architekten und Ingenieure aus den landesrechtlichen Regelungen und den Kammersatzungen — sie unterscheiden sich je Bundesland.

Was beschränkt wird — und was nicht

  • Beschränkt: die Haftung für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung.
  • Nicht beschränkt: alle anderen Verbindlichkeiten — Mieten, Löhne, Darlehen, Steuerschulden. Dafür haften die Partner weiterhin persönlich.
  • Nicht beschränkt: die deliktische Haftung des handelnden Partners gegenüber Dritten bleibt daneben möglich.

Synonyme: PartGmbB, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung.


Praxisrelevanz

Für Ihr Büro ist die PartG mbB die Rechtsform, bei der Versicherung und Haftungsverfassung unmittelbar gekoppelt sind — und das hat eine Konsequenz, die nicht jedem bewusst ist.

  • Fällt der Versicherungsschutz weg, fällt die Haftungsbeschränkung weg. Eine Kündigung wegen Prämienverzugs, eine Unterbrechung beim Versichererwechsel oder eine Unterschreitung der Mindestsumme kann dazu führen, dass die Partner wieder persönlich haften — rückwirkend für die betroffene Zeit.
  • Der Nachweis gehört ins Register. Die Kammer und das Registergericht prüfen ihn; Änderungen sind nachzuweisen.

Drei praktische Punkte:

  • Lückenlosigkeit hat Vorrang vor Prämienoptimierung. Bei dieser Rechtsform ist ein Versichererwechsel ohne nahtlosen Anschluss besonders riskant.
  • Prüfen Sie Summe und Maximierung gegen die landesrechtlichen Vorgaben, nicht gegen Ihr Bauchgefühl.
  • Denken Sie an die Nachhaftung. Bei Auflösung der Gesellschaft muss der Schutz für Altverstöße weiterlaufen — sonst greift die Beschränkung ins Leere.

Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Anforderungen für eine PartG mbB erfüllt, sollte ausdrücklich bestätigt und regelmäßig überprüft werden.

Praxisbeispiel

Eine PartG mbB mit drei Partnern verursacht durch einen Planungsfehler einen Schaden von 4 Mio. Euro. Die Versicherungssumme beträgt 3 Mio. Euro.

Für die überschießende Million haftet das Gesellschaftsvermögen. Reicht es nicht, bleibt der Betrag offen — das Privatvermögen der Partner ist geschützt, solange die Voraussetzungen der mbB durchgehend erfüllt waren. Genau daran hängt alles: Hätte die Versicherung zeitweise unter der vorgeschriebenen Mindestsumme gelegen, käme eine persönliche Haftung für Verstöße aus dieser Zeit in Betracht.


FAQ

Was beschränkt die PartG mbB?

Die Haftung für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung — dafür haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Berufshaftpflichtversicherung, der Namenszusatz „mbB" und die Eintragung ins Partnerschaftsregister.

Was passiert ohne ausreichende Versicherung?

Die Haftungsbeschränkung entfällt. Die Partner haften dann persönlich für Verstöße aus dieser Zeit.

Sind alle Verbindlichkeiten beschränkt?

Nein. Mieten, Löhne, Darlehen und Steuerschulden bleiben außen vor — dafür haften die Partner weiterhin persönlich.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Das richtet sich nach den landesrechtlichen Regelungen und Kammersatzungen und unterscheidet sich je Bundesland.


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