Definition
Eine Bauleistung ist jede handwerkliche, technische oder organisatorische Tätigkeit, die unmittelbar der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks dient.
Erklärung / Hintergrund
Der Begriff „Bauleistung“ ist rechtlich in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften verankert, u. a. in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) sowie im Umsatzsteuergesetz (§ 13b UStG).
Typische Merkmale:
- Unmittelbarer Bezug zum Bauwerk → Arbeiten an Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Außenanlagen.
- Breites Leistungsspektrum:
- Rohbauarbeiten (Mauerwerk, Beton, Stahlbau),
- Ausbauarbeiten (Dach, Fenster, Haustechnik, Innenausbau),
- Erd- und Tiefbauarbeiten,
- Abbruch- oder Rückbauarbeiten,
- Sanierungen und Modernisierungen.
- Abgrenzung zu Lieferungen: Reine Materiallieferungen gelten nicht als Bauleistungen, erst Einbau oder Verarbeitung machen sie zur Bauleistung.
Synonyme: Bautätigkeit, Handwerkerleistung, Ausführungsleistung.
Abgrenzung:
- Bauleistung → handwerkliche oder technische Ausführungstätigkeit.
- Planungsleistung → geistig-schöpferische Leistung (Architekten, Ingenieure).
- Bauwerk → Ergebnis der Bauleistung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die präzise Abgrenzung der Bauleistung entscheidend, da sie die Grundlage für:
- die Ausschreibung und Vergabe (Leistungsphase 6 und 7 HOAI),
- die Bauüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI),
- die Haftung bei Baumängeln,
- die versicherungstechnische Einordnung (z. B. in der Bauleistungsversicherung),
bildet.
Versicherungsrelevanz:
- Schäden an der Bauleistung selbst sind über die Bauleistungsversicherung gedeckt.
- Planungs- und Überwachungsfehler im Zusammenhang mit Bauleistungen fallen in die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren.
- Fehlerhafte Bauleistungen durch Unternehmer sind über deren Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Praxisbeispiel
Ein Bauunternehmen erbringt die Bauleistung „Dachabdichtung“. Durch unsachgemäße Ausführung kommt es zu Wasserschäden im Neubau. Der Bauherr macht Ansprüche geltend:
- Gegen das Bauunternehmen → mangelhafte Bauleistung, reguliert über dessen Betriebshaftpflicht.
- Gegen den Architekten → unzureichende Bauüberwachung, reguliert über die Berufshaftpflichtversicherung.
- Der entstandene Schaden am Bauwerk → über die Bauleistungsversicherung des Bauherrn abgesichert.
FAQ
Was gilt rechtlich als Bauleistung?
Alle handwerklichen oder technischen Tätigkeiten, die auf die Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks gerichtet sind.
Zählen Planungsleistungen auch zu Bauleistungen?
Nein. Planungsleistungen sind eigenständig und werden über die HOAI geregelt.
Welche Versicherung deckt Schäden an Bauleistungen ab?
Die Bauleistungsversicherung für Bauherren sowie die Betriebshaftpflichtversicherung des ausführenden Unternehmens.
Sind auch Abbrucharbeiten Bauleistungen?
Ja. Auch Abbruch, Rückbau oder Sanierung gelten als Bauleistungen im rechtlichen Sinne.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Weil rechtliche, steuerliche (z. B. § 13b UStG) und versicherungstechnische Konsequenzen an der Definition hängen.
Verwandte Begriffe
- Bauleistungsversicherung
- [Werkvertrag]
- Berufshaftpflichtversicherung
- [Betriebshaftpflichtversicherung]
- [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
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