Bauversicherungsmakler Glossar

BauR (Baurecht)

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 6:23:59 PM

Definition

BauR ist die gängige Abkürzung für Baurecht und bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken regeln.

Erklärung / Hintergrund

Das Baurecht ist ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet, das in zwei Hauptbereiche unterteilt wird:

  1. Öffentliches Baurecht
    • Regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
    • Umfasst Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO) und Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen).
    • Zuständig: Bauaufsichtsbehörden.
    • Zentrale Fragen: Darf hier gebaut werden? Unter welchen Voraussetzungen?
  2. Privates Baurecht
    • Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.
    • Zentrale Normen: §§ 631 ff. BGB (Werkvertragsrecht), VOB/B (Bauverträge).
    • Themen: Verträge, Vergütung, Mängelhaftung, Bauzeitverzögerungen, Nachträge.

Besonderheiten für Architekten und Ingenieure:

  • Haftungsfragen (z. B. bei Planungsfehlern oder Baukostenüberschreitungen).
  • Honorarrecht (HOAI).
  • Vertragsgestaltung mit Bauherren und Partnern.

Synonyme: Bauordnungsrecht, privates Baurecht, öffentliches Baurecht.

Abgrenzung:

  • BauR → Oberbegriff für privates und öffentliches Baurecht.
  • Architektenrecht/Ingenieurrecht → spezielle Unterbereiche mit Fokus auf Planung und Haftung.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das BauR in doppelter Hinsicht von Bedeutung:

  1. Öffentlich-rechtlich: Ohne Baugenehmigung kein Projekt. Die Einhaltung von Bauordnungen und Bebauungsplänen ist Pflicht.
  2. Privatrechtlich: Fehler in der Vertragsgestaltung oder Bauüberwachung können zu massiven Haftungsansprüchen führen.

Versicherungsrelevanz:

  • Berufshaftpflichtversicherungen decken Ansprüche aus dem privaten Baurecht (z. B. wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern).
  • Öffentliche Baurechtsverstöße (z. B. illegales Bauen) sind dagegen kein Versicherungsfall, sondern verwaltungsrechtlich zu lösen.

Praxisbeispiel

Ein Architekt plant ein Wohngebäude, ohne die zulässige Geschossflächenzahl des Bebauungsplans zu beachten. Die Baugenehmigung wird verweigert. Der Bauherr fordert Schadensersatz für Planungskosten. Hier handelt es sich um einen Fall im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Baurecht – der Architekt haftet aus dem privatrechtlichen Werkvertrag, seine Berufshaftpflichtversicherung prüft den Anspruch.

FAQ

Was fällt unter das öffentliche Baurecht?

Alle Vorschriften, die sich mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben befassen – Baugesetzbuch, Bauordnungen der Länder, Sonderbauvorschriften.

Was fällt unter das private Baurecht?

Werkverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Mängelhaftung, Baukostenregelungen.

Welche Rolle spielt die HOAI im BauR?

Sie regelt das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure und ist Teil des privaten Baurechts.

Ist das Baurecht bundesweit einheitlich?

Teilweise. Das BauGB gilt bundesweit, Bauordnungen sind Sache der Länder.

Woher stammt die Abkürzung BauR?

Sie wird in der juristischen Fachliteratur und in Fachzeitschriften wie „BauR – Zeitschrift für das gesamte öffentliche und private Baurecht“ verwendet.

Verwandte Begriffe

  • [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
  • [Werkvertrag]
  • [Architektenvertrag]
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • [VOB/B]

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