Bauversicherungsmakler Glossar

Bauzeiten

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 20, 2025 6:43:55 PM

Definition

Bauzeiten bezeichnen die zeitlichen Abläufe, Fristen und Meilensteine, die für die Planung, Ausführung und Fertigstellung eines Bauvorhabens verbindlich festgelegt werden.

Erklärung / Hintergrund

Die Bauzeit ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Bauvertrags und bestimmt, wann einzelne Bauleistungen zu erbringen sind und wann das Bauwerk fertiggestellt sein muss.

Wichtige Aspekte:

  • Bauzeitplan: Enthält die zeitliche Gliederung von Bauabschnitten, Gewerken und Meilensteinen.
  • Vertragsgrundlage: Bauzeiten werden regelmäßig im Werkvertrag oder in Bauverträgen (§§ 650a ff. BGB, VOB/B) vereinbart.
  • Bauzeitverlängerung: Bei witterungsbedingten Verzögerungen, fehlender Mitwirkung des Bauherrn oder unvorhersehbaren Umständen kann eine Verlängerung möglich sein.
  • Bauzeitüberschreitung: Führen Verzögerungen zu Mehrkosten oder Schadensersatzforderungen, haftet der verantwortliche Vertragspartner.

Abgrenzung:

  • Bauzeit → der konkrete Zeitraum für das Bauvorhaben.
  • Bauzeitenplan → die strukturierte Darstellung der einzelnen Bauphasen.
  • Bauablaufplanung → detaillierte technische und organisatorische Planung des Bauprozesses.

Synonyme: Bauzeitplan, Fertigstellungsfristen, Bauablaufzeiten.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure haben Bauzeiten hohe Bedeutung, da sie sowohl für die Projektsteuerung als auch für die Haftung relevant sind:

  • Architekten müssen Bauzeiten bei der Ausschreibung und Vergabe (HOAI Lph 6+7) sowie in der Bauüberwachung (HOAI Lph 8) berücksichtigen.
  • Bauzeitüberschreitungen können zu Schadensersatzforderungen führen, wenn z. B. ein Gebäude nicht rechtzeitig genutzt werden kann (z. B. Mietausfälle, Zusatzkosten für Interimslösungen).
  • Versicherungsrelevant: Ansprüche wegen Bauzeitverzögerungen werden in der Berufshaftpflicht meist als reine Vermögensschäden gewertet – die Deckung hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Praxisbeispiel

Ein Architekt erstellt den Bauzeitenplan für ein Verwaltungsgebäude. Aufgrund unzureichender Koordination der Gewerke verzögert sich die Fertigstellung um vier Monate. Der Bauherr verlangt Ersatz für zusätzliche Mietkosten in Höhe von 200.000 €. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob ein Planungs- oder Überwachungsfehler vorliegt.

FAQ

Wer ist für die Einhaltung der Bauzeiten verantwortlich?

Primär die ausführenden Bauunternehmen. Architekten und Ingenieure haften, wenn sie Bauzeiten fehlerhaft planen oder nicht ausreichend überwachen.

Was passiert bei Bauzeitüberschreitung?

Der Auftraggeber kann Vertragsstrafen geltend machen oder Schadensersatz fordern.

Können Bauzeiten im Vertrag angepasst werden?

Ja, etwa durch Nachträge bei geänderten Leistungen oder unvorhersehbaren Ereignissen.

Sind witterungsbedingte Verzögerungen versicherbar?

Nein, höhere Gewalt wie extreme Witterung ist Bauherrenrisiko.

Gibt es Standardregeln zu Bauzeiten?

Ja, die VOB/B enthält in § 5 ff. detaillierte Regelungen zu Beginn, Dauer und Unterbrechung von Bauzeiten.

Verwandte Begriffe

  • [Werkvertrag]
  • [Bauvertragsrecht]
  • [HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]
  • [Vermögensschäden]
  • Berufshaftpflichtversicherung

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