Bauzeiten bezeichnen die zeitlichen Abläufe, Fristen und Meilensteine, die für die Planung, Ausführung und Fertigstellung eines Bauvorhabens verbindlich festgelegt werden.
Die Bauzeit ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Bauvertrags und bestimmt, wann einzelne Bauleistungen zu erbringen sind und wann das Bauwerk fertiggestellt sein muss.
Wichtige Aspekte:
Abgrenzung:
Synonyme: Bauzeitplan, Fertigstellungsfristen, Bauablaufzeiten.
Für Architekten und Ingenieure haben Bauzeiten hohe Bedeutung, da sie sowohl für die Projektsteuerung als auch für die Haftung relevant sind:
Ein Architekt erstellt den Bauzeitenplan für ein Verwaltungsgebäude. Aufgrund unzureichender Koordination der Gewerke verzögert sich die Fertigstellung um vier Monate. Der Bauherr verlangt Ersatz für zusätzliche Mietkosten in Höhe von 200.000 €. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob ein Planungs- oder Überwachungsfehler vorliegt.
Primär die ausführenden Bauunternehmen. Architekten und Ingenieure haften, wenn sie Bauzeiten fehlerhaft planen oder nicht ausreichend überwachen.
Der Auftraggeber kann Vertragsstrafen geltend machen oder Schadensersatz fordern.
Ja, etwa durch Nachträge bei geänderten Leistungen oder unvorhersehbaren Ereignissen.
Nein, höhere Gewalt wie extreme Witterung ist Bauherrenrisiko.
Ja, die VOB/B enthält in § 5 ff. detaillierte Regelungen zu Beginn, Dauer und Unterbrechung von Bauzeiten.
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