Bauvertragsrecht

Definition

Das Bauvertragsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten von Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen bei Bauvorhaben festlegen.


Erklärung / Hintergrund

Das Bauvertragsrecht ist Teil des Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Seit der Reform 2018 gibt es im BGB spezielle Vorschriften für Bauverträge (§§ 650a ff. BGB).

Wichtige Vertragstypen im Bauvertragsrecht:

  • Bauvertrag (§ 650a BGB) → Werkvertrag mit besonderem Bezug auf Bauleistungen.
  • Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) → Schutzregelung für private Bauherren.
  • Architekten- und Ingenieurvertrag (§ 650p BGB) → speziell auf Planungs- und Überwachungsleistungen zugeschnitten.
  • Bauträgervertrag (§ 650u BGB) → Kombination aus Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag.

Zentrale Inhalte:

  • Leistungspflichten (Planung, Ausführung, Überwachung).
  • Abnahme als Schlüsselmoment (Gefahrübergang, Beginn der Verjährung).
  • Mängelrechte (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz).
  • Vergütung (VOB/B, HOAI).
  • Kündigungsrechte (freie Kündigung durch den Bauherrn, Kündigung aus wichtigem Grund).

Abgrenzung:

  • Werkvertragsrecht allgemein (§ 631 BGB) → gilt für alle Werkleistungen.
  • Bauvertragsrecht → speziell für Bauleistungen, Planungs- und Bauträgerleistungen.

Synonyme: Baurecht im engeren Sinne, Bauvertragswesen.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das Bauvertragsrecht elementar, da es die Grundlage für ihre Zusammenarbeit mit Bauherren bildet.

  • Verträge nach Bauvertragsrecht legen Haftung, Vergütung und Leistungsumfang fest.
  • Fehler bei Vertragsgestaltung oder -auslegung führen schnell zu Haftungsfällen.
  • Für die Versicherung spielt die Einordnung als Bauvertrag eine Rolle, da Berufshaftpflichtversicherer nur für gesetzliche Haftung einstehen – nicht für freiwillig übernommene Pflichten, die über das Bauvertragsrecht hinausgehen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur schließt einen Architekten- und Ingenieurvertrag (§ 650p BGB) ab. Während der Ausführung kommt es zu erheblichen Baukostenüberschreitungen. Der Bauherr klagt auf Schadensersatz. Ob der Ingenieur haftet, entscheidet sich nach den Regelungen des Bauvertragsrechts – insbesondere danach, ob eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde.


FAQ

Wo ist das Bauvertragsrecht geregelt?

Im BGB (§§ 650a–650u BGB) und ergänzend in der VOB/B, sofern diese vertraglich einbezogen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Bauvertrag und Werkvertrag?

Der Bauvertrag ist ein spezieller Werkvertrag mit besonderen Vorschriften für Bauleistungen.

Welche Besonderheiten gibt es für Verbraucherbauverträge?

Private Bauherren haben besondere Schutzrechte, z. B. Widerrufsrecht, Pflicht zur detaillierten Baubeschreibung, Kostentransparenz.

Welche Rolle spielt die HOAI im Bauvertragsrecht?

Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und ergänzt die vertraglichen Regelungen.

Können Architekten Baukostengarantien abgeben?

Ja, aber sie gehen über das Bauvertragsrecht hinaus und sind in der Berufshaftpflicht meist nicht versichert.


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