Die Quoten-ARGE ist eine Arbeitsgemeinschaft, bei der die Partner die Leistung gemeinsam erbringen und Aufwand, Ergebnis und Risiko nach vereinbarten Quoten tragen — etwa 60 zu 40.
Bei der Quoten-ARGE arbeiten die Partner am selben Werk. Die Quote bestimmt, wer welchen Anteil an Aufwand und Honorar trägt — nicht, wer welchen Teil der Leistung erbringt. Das unterscheidet sie von der Los-ARGE, bei der jeder ein abgegrenztes Los eigenverantwortlich bearbeitet.
Die entscheidende Einschränkung
Die Quote wirkt ausschließlich im Innenverhältnis. Gegenüber dem Auftraggeber haften alle Partner gesamtschuldnerisch in voller Höhe — ein Partner mit 20 Prozent Quote kann für 100 Prozent des Schadens in Anspruch genommen werden.
Erst der interne Ausgleich nach § 426 BGB richtet sich nach der vereinbarten Quote. Und dieser Ausgleich ist nur so viel wert wie die Zahlungsfähigkeit und die Versicherung der übrigen Partner.
Wann diese Form gewählt wird
Synonyme: quotale Arbeitsgemeinschaft, Anteils-ARGE.
Für Ihr Büro ist die Quoten-ARGE die riskantere der beiden ARGE-Formen: Weil gemeinsam am selben Werk gearbeitet wird, lässt sich ein Fehler oft nicht eindeutig zuordnen — und ohne Zuordnung greift der interne Ausgleich schwer.
Drei Punkte:
Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Haftung aus einer Quoten-ARGE erfasst, ergibt sich aus dem Bedingungswerk — die Frage sollte vor Abgabe des Angebots geklärt sein.
Zwei Ingenieurbüros bilden eine Quoten-ARGE für die Tragwerksplanung eines Industriebaus, Quote 70 zu 30. Beide Teams arbeiten an derselben Berechnung; ein Fehler in den Lastannahmen führt zu Schäden von 1,2 Mio. Euro.
Der Bauherr nimmt das Büro mit der 30-Prozent-Quote in Anspruch — es ist der finanziell stärkere Partner. Es muss in voller Höhe leisten und kann anschließend 70 Prozent intern geltend machen. Da beide Teams an der Berechnung beteiligt waren, ist bereits streitig, ob die Quote den Verursachungsbeitrag zutreffend abbildet. Eine gemeinsame Objektversicherung hätte diese Auseinandersetzung erspart.
Eine Arbeitsgemeinschaft, bei der die Partner gemeinsam leisten und Aufwand, Ergebnis und Risiko nach vereinbarten Anteilen tragen.
Nein. Gegenüber dem Auftraggeber haften alle Partner gesamtschuldnerisch in voller Höhe.
Für den internen Ausgleich nach § 426 BGB und die Verteilung von Aufwand und Honorar.
Bei der Los-ARGE bearbeitet jeder Partner ein abgegrenztes Los eigenverantwortlich; bei der Quoten-ARGE wird gemeinsam am selben Werk gearbeitet.
Am besten über eine objektbezogene Versicherung für das Vorhaben, die alle Beteiligten erfasst.