Eine Quoten-Arge (Arbeitsgemeinschaft) ist eine projektbezogene Gesellschaft von mehreren Architekten oder Ingenieuren, bei der die Haftung und die Leistungspflichten nach festen Quoten auf die Partner verteilt werden.
Für große bzw. komplexe Bauprojekten schließen sich Architekten oder Ingenieure häufig zu einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) zusammen.
Im Gegensatz zur „echten“ Arge, bei der alle Partner gesamtschuldnerisch haften oder zur Los-Arge, bei der jeder Partner nur für tatsächlich erbrachte Leistung haftet, regelt die Quoten-Arge, dass jeder Partner anteilig – entsprechend seiner vereinbarten Quote – haftet.
Wichtige Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Quotengemeinschaft, Quotenklausel-Arge.
Für Architekten und Ingenieure bietet die Quoten-Arge den Vorteil, das Risiko klar zu begrenzen. Insbesondere bei großen Projekten wird so verhindert, dass ein kleines Büro im Ernstfall für das gesamte Projektvolumen haftet. Allerdings ist entscheidend, dass die Quotenregelung auch vertraglich gegenüber dem Auftraggeber vereinbart wird. Ohne ausdrückliche Vereinbarung greift nach außen die gesamtschuldnerische Haftung – unabhängig von der internen Aufteilung.
Zwei Ingenieurbüros bilden für die Planung einer Brücke eine Quoten-Arge. Büro A übernimmt 40 %, Büro B 60 % der Leistungen. Ein Fehler in der Statik verursacht einen Schaden von 1 Mio. Euro. Intern haftet Büro A für 400.000 Euro und Büro B für 600.000 Euro. Nach außen gegenüber dem Bauherrn haften beide gesamtschuldnerisch für die gesamte Summe, der Bauherr kann also einen Partner allein in Anspruch nehmen. Der in Anspruch genommene Partner kann dann Regress beim anderen Büro entsprechend der Quote nehmen.
Um die wirtschaftlichen Risiken anteilig zu verteilen und kleinere Büros an großen Projekten beteiligen zu können.
Ja, eine klare vertragliche Fixierung ist zwingend, idealerweise auch im Vertrag mit dem Bauherrn, um das Haftungsrisiko nach außen zu begrenzen.
Ja, in der Regel wird die gesamtschuldnerische Haftung abgesichert. Wichtig ist, dass die Arge dem Versicherer gemeldet wird, damit keine Deckungslücke entsteht.
Die Außenhaftung bleibt kritisch: Der Bauherr kann jeden Partner für den Gesamtschaden haftbar machen, unabhängig von der Quote.
Bei Planungsringen gibt es keine gemeinsame Haftung, sondern lediglich eine Kooperation in Form von Einzelverträgen mit dem Bauherrn.
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