Definition
Ein Generalplaner ist ein Architekt oder Ingenieur, der die Gesamtverantwortung für die Planung eines Bauprojekts übernimmt. Er koordiniert sämtliche Fachplaner und haftet gesamtschuldnerisch für deren Leistungen gegenüber dem Bauherrn.
Erklärung / Hintergrund
Der Generalplaner ist ein Sonderfall im Bauwesen, der über die Rolle des klassischen Architekten hinausgeht. Während ein Architekt meist nur bestimmte Planungsleistungen erbringt, übernimmt der Generalplaner die vollständige Planung und Koordination aller beteiligten Fachrichtungen.
Wichtige Eckpunkte:
- Ein Ansprechpartner für den Bauherrn, gebündelte Verantwortung.
- Koordination von Fachplanern wie TGA-Planern, Tragwerksplanern, Bauphysikern etc.
- Rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für das Gesamtprojekt.
- Haftung auch für Fehler der beauftragten Subplaner – gesamtschuldnerisch wie für eigenes Verschulden.
Abgrenzung:
- Architekt / Fachplaner → haften nur für ihre eigene Leistung.
- Generalplaner → haftet für alle Planungsleistungen des Projekts.
- Generalunternehmer → übernimmt Planung und Bauausführung.
Synonyme: Gesamtplaner, GP.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Tätigkeit als Generalplaner attraktiv, da sie größere Projekte mit mehr Einfluss betreuen können. Gleichzeitig steigt das Haftungsrisiko erheblich: Fehler von Subplanern fallen in die Haftung des Generalplaners.
Versicherungstechnisch ist daher ein erweiterter Deckungsschutz für Generalplaner notwendig. Standard-Berufshaftpflichtpolicen decken meist nur die eigene Tätigkeit ab. Ohne Erweiterung könnten Schäden durch Subplaner nicht abgesichert sein.
Praxisbeispiel
Ein Architekt übernimmt als Generalplaner die Planung eines Bürogebäudes. Ein von ihm beauftragter TGA-Planer dimensioniert die Heizungsanlage falsch, was später hohe Nachrüstungskosten verursacht. Der Bauherr nimmt den Generalplaner in Anspruch, nicht den Subplaner direkt. Der Architekt haftet gesamtschuldnerisch für den Schaden.
FAQ
Was ist ein Generalplaner?
Ein Architekt oder Ingenieur, der die gesamte Planung eines Bauprojekts koordiniert und gegenüber dem Bauherrn für alle Leistungen haftet.
Worin unterscheidet sich ein Generalplaner von einem Architekten?
Während Architekten meist nur eigene Planungsleistungen verantworten, haftet der Generalplaner zusätzlich für alle Fachplaner.
Welche Risiken hat ein Generalplaner?
Er haftet gesamtschuldnerisch für Fehler von Subplanern – auch wenn er diese nicht selbst verursacht hat.
Benötigt ein Generalplaner besondere Versicherungslösungen?
Ja, ein erweiterter Deckungsschutz für Generalplaner in der Berufshaftpflicht ist notwendig.
Verwandte Begriffe
- Erweiterter Deckungsschutz für Generalplaner
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Subunternehmer
- Architektenvertrag
👉 Generalplaner tragen die volle Verantwortung für alle Planungsleistungen – und damit erhebliche Haftungsrisiken. Wenn Du prüfen möchtest, ob Deine Berufshaftpflicht dafür ausreichenden Schutz bietet, beraten wir Dich gerne