Ein Sachschaden ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust einer körperlichen Sache. Erfasst sind sowohl die Substanzverletzung selbst als auch die Kosten ihrer Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung.
Der Sachschaden ist neben Personen- und Vermögensschaden eine der drei klassischen Schadenarten der Haftpflichtversicherung. Er setzt einen körperlichen Gegenstand voraus — Gebäude, Bauteile, Maschinen, Einrichtung, Fahrzeuge.
Die entscheidende Frage: fremde oder eigene Leistung
Für Planungsbüros hängt alles daran, woran der Schaden eintritt:
Abgrenzung
Synonyme: Substanzschaden, Sachwertschaden.
Für Ihr Büro ist der Sachschaden zunächst die gute Nachricht: Beschädigte Sachen des Bauherrn oder Dritter sind der Kernbereich, für den eine Berufshaftpflichtversicherung gedacht ist. Hier greifen die Erfüllungsausschlüsse in der Regel gerade nicht.
Zwei Punkte lohnen dennoch Aufmerksamkeit:
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Bei der Planung eines Bürogebäudes übersieht ein Architekturbüro die erforderliche Abdichtung des Untergeschosses. Nach einem Starkregen dringt Wasser ein und zerstört die Elektroinstallation sowie eingelagertes Inventar des Bauherrn.
Die Forderung zerfällt in drei Teile: die Überarbeitung der Abdichtungsplanung — Erfüllungsanspruch, bleibt beim Büro; die Sanierung des durchfeuchteten Untergeschosses — Schaden an einem Bauwerk, in dem sich der Planungsfehler realisiert hat; und die zerstörte Elektrik samt Inventar — eindeutiger Sachschaden an fremden Sachen und damit der klarste Fall für die Deckung.
Jede Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust körperlicher Gegenstände — Bauteile, Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung. Reine Funktionsbeeinträchtigungen ohne Substanzverletzung zählen nicht dazu.
Schäden an fremden Sachen liegen im Kernbereich der Berufshaftpflicht. Ansprüche, die auf die Nachbesserung der eigenen Leistung zielen, sind dagegen typischerweise ausgenommen.
Der Sachschaden setzt eine körperliche Einwirkung voraus. Der Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil — bei Planungsfehlern der häufigere Fall.
Ja. Aus einem Sachschaden entstehen häufig Vermögensfolgeschäden, etwa Nutzungsausfall oder Produktionsausfall. Sie werden als unechte Vermögensschäden bezeichnet.
Beschädigen Sie beim Ortstermin fremdes Eigentum, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht erfasst Schäden aus der beruflichen Leistung, nicht aus dem Betriebsablauf.