Definition
Ein Schaden ist die nachteilige Veränderung im Vermögen, an Sachen oder an Personen, die durch ein Ereignis entsteht und rechtlich einen Ausgleichsanspruch auslösen kann.
Erklärung / Hintergrund
Der Begriff „Schaden“ ist im Zivil- und Versicherungsrecht zentral. Er beschreibt den Unterschied zwischen der aktuellen Vermögens- oder Rechtslage und der hypothetischen Lage ohne das schädigende Ereignis.
Arten von Schäden im Bau- und Architektenrecht:
- Personenschaden: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (z. B. durch Einsturz oder Bauunfall).
- Sachschaden: Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer Sache (z. B. Rissbildung im Mauerwerk).
- Vermögensschaden: Finanzieller Nachteil ohne Personen- oder Sachschaden, z. B. Planungsfehler, die Mehrkosten verursachen.
Rechtsgrundlagen:
- §§ 249 ff. BGB: Schadensersatzpflicht.
- § 823 BGB: Haftung bei unerlaubter Handlung (deliktische Haftung).
- §§ 280 ff. BGB: Haftung bei Pflichtverletzung aus einem Vertrag.
Abgrenzung:
- Schaden → der eingetretene Nachteil.
- Gefahr → abstrakte Möglichkeit eines Schadenseintritts.
- Haftung → rechtliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen.
Synonyme: Schadensfall, Schadensereignis, Verlust.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist der Schadensbegriff entscheidend, da er bestimmt, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die aus Planungs- oder Überwachungsfehlern resultieren.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen (z. B. beim Ortstermin).
- Cyberversicherung: Deckt Schäden an Daten oder durch Betriebsunterbrechung ab.
Eine präzise Abgrenzung ist wichtig, da Versicherer nur bestimmte Schadensarten regulieren.
Praxisbeispiel
Ein Architekt plant fehlerhaft die Statik einer Tiefgarage. Beim Bau treten Risse auf, die Baukosten erhöhen sich um 300.000 €. Hier liegt ein Sachschaden (beschädigte Bausubstanz) sowie ein Vermögensschaden (Mehrkosten) vor. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft und reguliert den Schaden im Rahmen der Deckung.
FAQ
Was ist ein ersatzfähiger Schaden?
Ein Schaden ist ersatzfähig, wenn ein rechtlicher Anspruch besteht – entweder aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) oder Delikt (§ 823 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Vermögensschaden?
Ein Sachschaden betrifft eine Sache direkt, ein Vermögensschaden ist rein finanziell (z. B. Kostenüberschreitung).
Muss immer Verschulden vorliegen?
Bei der vertraglichen und deliktischen Haftung ja. In Sonderfällen (Gefährdungshaftung) auch ohne Verschulden.
Übernimmt die Versicherung jeden Schaden?
Nein. Vorsatz, Vertragsstrafen oder bestimmte Risiken sind ausgeschlossen. Entscheidend sind Deckung, Deckungsumfang und Ausschlüsse.
Wie wird die Höhe eines Schadens berechnet?
Nach dem Differenzprinzip: Vergleich der Vermögenslage mit und ohne schädigendes Ereignis.
Verwandte Begriffe
- Mangel
- Deliktische Haftung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- [Schadensereignisprinzip]
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