Bauversicherungsmakler Glossar

TDD - Technische Due Diligence

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Sep 2, 2025, 6:55:36 PM

Definition

Die technische Due Diligence (TDD) ist die baulich-technische Prüfung einer Immobilie vor einer Transaktion. Sie bewertet Zustand, Mängel und Investitionsbedarf — und dient als Grundlage für eine Kaufentscheidung, deren Volumen das Prüfhonorar um Größenordnungen übersteigt.

Erklärung / Hintergrund

Typische Inhalte sind die Analyse von Substanz, Tragwerk, Haustechnik und Fassade, die Prüfung auf Mängel und Sanierungsbedarf, die Einschätzung von Instandhaltungskosten sowie technische Risiken wie Schadstoffe, Brandschutz oder Denkmalschutz. Adressaten sind Investoren, Banken und Projektentwickler.

Für Planungsbüros ist die TDD ein eigenständiges Risikoprofil, nicht bloß eine weitere Leistung. Drei Merkmale unterscheiden sie von der Planung:

  • Das Verhältnis von Honorar zu Risiko. Ein Prüfhonorar im fünfstelligen Bereich steht einer Kaufentscheidung über zweistellige Millionenbeträge gegenüber. Ein übersehener Sanierungsbedarf begründet einen Anspruch in Höhe der Fehlbewertung, nicht in Höhe des Honorars.
  • Der Prüfumfang ist begrenzt. Eine TDD erfolgt in der Regel ohne Bauteilöffnung, anhand vorgelegter Unterlagen und einer Begehung. Was nicht geprüft werden konnte, muss im Bericht stehen — sonst haftet man später für den ungeprüften Teil mit.
  • Der Bericht wird weitergegeben. Banken, Erwerber und Mitinvestoren stützen ihre Entscheidungen darauf. Wer damit erkennbar rechnen muss, kann auch diesen Dritten gegenüber haften, ohne mit ihnen einen Vertrag zu haben.

Abgrenzung

  • Rechtliche Due Diligence — Verträge, Eigentumsverhältnisse, Genehmigungen.
  • Wirtschaftliche Due Diligence — Markt, Mieterträge, Rendite.
  • Bauzustandsgutachten — bewertet den Zustand, ohne ihn auf eine Transaktionsentscheidung zu beziehen.

Synonyme: Technical Due Diligence, technische Ankaufsprüfung.

Praxisrelevanz

Drei Dinge sind vor der Annahme eines TDD-Auftrags zu klären. Der Prüfumfang — schriftlich, mit ausdrücklicher Nennung dessen, was nicht Gegenstand ist. Der Empfängerkreis — wer den Bericht verwenden darf und wer nicht; das ist das einzige wirksame Mittel gegen eine unkalkulierbare Drittwirkung. Und die Deckungssumme, die zum Transaktionsvolumen passen muss, nicht zum Honorar.

Dazu die Vorfrage: Ist die TDD überhaupt vom versicherten Berufsbild erfasst? Sie ist keine Planungs- oder Überwachungsleistung, sondern eine bewertende Tätigkeit an fremdem Bestand. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung sie einschließt, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag — zu prüfen vor dem ersten Auftrag, nicht nach dem ersten Anspruch.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro prüft für einen Investor ein Bürogebäude und bewertet die Lüftungsanlage als instandhaltungsfähig. Nach dem Erwerb zeigt sich, dass sie vollständig zu erneuern ist. Der Investor fordert die Differenz zum gezahlten Kaufpreis — ein Vielfaches des Prüfhonorars. Die finanzierende Bank, die den Bericht ebenfalls verwendet hat, meldet sich ebenfalls.

Hier entscheiden zwei Abgrenzungen. Die erste betrifft den Prüfumfang: War die Anlage ohne Öffnung überhaupt beurteilbar, und stand diese Einschränkung im Bericht? Wenn ja, ist die Bewertung nicht fehlerhaft, sondern erklärtermaßen begrenzt. Die zweite betrifft den Empfängerkreis: Ohne Begrenzung steht neben dem Investor auch die Bank als Anspruchsteller da — aus einem Auftrag werden zwei Haftungsverhältnisse. Beide Fragen entscheiden sich an Formulierungen von vor der Prüfung, nicht an der technischen Bewertung.

FAQ

Wer führt eine technische Due Diligence durch?

Ingenieur- und Architekturbüros mit Erfahrung in Bauzustandserfassung und Immobilienbewertung, teils zusammen mit Fachplanern für Haustechnik oder Schadstoffe.

Wie weit reicht die Prüfpflicht?

So weit, wie der Auftrag sie festlegt. Da eine TDD in der Regel ohne Bauteilöffnung erfolgt, gehören die Grenzen der Untersuchung ausdrücklich in den Bericht.

Haftet das Büro auch gegenüber der Bank oder dem Erwerber?

Das kommt in Betracht, wenn erkennbar war, dass diese den Bericht verwenden. Deshalb sollte der Empfängerkreis im Auftrag benannt und begrenzt werden.

Ist die TDD über die Berufshaftpflicht gedeckt?

Nicht automatisch. Es handelt sich nicht um eine Planungsleistung; sie muss vom versicherten Berufsbild erfasst oder ausdrücklich eingeschlossen sein.

Verwandte Begriffe

  • Beweislast – im Streit entscheidend, weil der dokumentierte Prüfumfang die Entlastung trägt
  • Sachverständige – die Rolle, in der eine TDD regelmäßig erbracht wird
  • Gutachter – dieselbe Tätigkeitsart ohne Transaktionsbezug
  • Mangelfolgeschaden – die Schadenart, um die es bei übersehenem Sanierungsbedarf geht
  • Sachverständigenhaftung – der Haftungsrahmen, in den die TDD als bewertende Tätigkeit fällt